5.5 Herrschaft durch Inszenierung
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verinnerlicht waren, dass diese wie selbstverständlich auch die Beziehungen zu
Friedrich I. bestimmen sollten. Umgekehrt wird deutlich, dass die Verfasser der
Urkunden gerade bei der Dispositio auf regionale Verhältnisse Rücksicht nahmen
und so lehnsrechtliche Termini ihren Weg in die Königsurkunden fanden. Die Dau-
phine und die Provence standen damit zusammen mit Italien und Lothringen an
der Spitze der Entwicklung des Lehnswesens und der Verschriftlichung der Ver-
lehnsrechtlichungsprozesse im römisch-deutschen Reich. Gleichzeitig wird durch
diesen Befund die Rolle Friedrichs I. und seines Umfeldes innerhalb des Verlehns-
rechtlichungsprozesses hinterfragt. Der staufische König und Hof reagierte offen-
bar mehr auf die von unten kommenden Entwicklungen und nahm diese auf, als
dass er eine aktive Lehnspolitik verfolgte. Das Lehnswesen kann in diesem Sta-
dium der Entwicklung zur Zeit Friedrichs I. also noch nicht als Herrschaftsinstru-
ment bezeichnet werden.
5.5 Herrschaft durch Inszenierung
5.5.1 Die Krönung Beatrix' von Burgund in Worms und die
Hochzeit Friedrichs I. und Beatrix' in Würzburg 1156
Wie bereits dargestellt, kann die Hochzeit Friedrichs I. mit Beatrix von Burgund als
wichtige Grundlage und gleichsam Beginn der eigenständigen Burgundpolitik
Friedrichs I. gewertet werden.'^' Die genauen Umstände der Eheverhandlungen
sollen im Folgenden jedoch nicht im Mittelpunkt stehen, sondern vielmehr die In-
szenierung dieser für Friedrich I. so wichtigen Eheschließung!^ Denn Friedrich
erhielt mit der jungen Beatrix, Erbin der Grafschaft Burgund, eine potenzielle Ge-
bärerin seiner Erben, eine standesgemäßere Frau als Adela von Vohburg und einen
Machtzuwachs im Königreich Burgund.
Nachdem Beatrix als Ehefrau ausgesucht worden war und die Verhandlungen
über Mitgift und sonstige rechtliche Aspekte beendet waren, trafen sich Friedrich I.
und Beatrix im Januar 1156 in Straßburg, um dort die rechtlichen Formalitäten der
Ehe zu klären Zu Pfingsten war Beatrix in Worms ein getroffen, während Fried-
rich I. in Bayern durch wichtige Verhandlungen mit Heinrich Jasomirgott gebun-
den war und nicht an der Krönung seiner Braut teilnehmen konnte!^
1303 Siehe hierzu oben in Kapitel 4.2.
1304 Auch Laudage beschreibt die Eheschließung als Inszenierung, siehe bei LAUDAGE, Friedrich Bar-
barossa, S. 91f. Auf die Bedeutung von Inszenierungen als Herrschaftsinstrument wurde be-
reits einleitend in Kapitel 2.3 hingewiesen, siehe hierzu auch zusammenfassend LAUDAGE,
Bühne, vor allem S. 99-103.
1305 HERKENRATH, Heirat, S. 92f. Siehe zur den Eheverhandlungen und rechtlichen Aspekten auch
oben in Kapitel 4.2.
1306 Parallelen im nun folgenden Ablauf der Hochzeitsfeierlichkeiten Friedrichs I. und Beatrix von
Burgund lassen sich ziehen mit der Hochzeit Heinrichs III. mit Agnes von Poitou. Dieser hatte
seine Braut in Besangen abgeholt, in Mainz wurde Agnes zur Königin geweiht und darauf
folgte die Hochzeit in Ingelheim. Auch diese Ehe war für die Politik der römisch-deutschen
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verinnerlicht waren, dass diese wie selbstverständlich auch die Beziehungen zu
Friedrich I. bestimmen sollten. Umgekehrt wird deutlich, dass die Verfasser der
Urkunden gerade bei der Dispositio auf regionale Verhältnisse Rücksicht nahmen
und so lehnsrechtliche Termini ihren Weg in die Königsurkunden fanden. Die Dau-
phine und die Provence standen damit zusammen mit Italien und Lothringen an
der Spitze der Entwicklung des Lehnswesens und der Verschriftlichung der Ver-
lehnsrechtlichungsprozesse im römisch-deutschen Reich. Gleichzeitig wird durch
diesen Befund die Rolle Friedrichs I. und seines Umfeldes innerhalb des Verlehns-
rechtlichungsprozesses hinterfragt. Der staufische König und Hof reagierte offen-
bar mehr auf die von unten kommenden Entwicklungen und nahm diese auf, als
dass er eine aktive Lehnspolitik verfolgte. Das Lehnswesen kann in diesem Sta-
dium der Entwicklung zur Zeit Friedrichs I. also noch nicht als Herrschaftsinstru-
ment bezeichnet werden.
5.5 Herrschaft durch Inszenierung
5.5.1 Die Krönung Beatrix' von Burgund in Worms und die
Hochzeit Friedrichs I. und Beatrix' in Würzburg 1156
Wie bereits dargestellt, kann die Hochzeit Friedrichs I. mit Beatrix von Burgund als
wichtige Grundlage und gleichsam Beginn der eigenständigen Burgundpolitik
Friedrichs I. gewertet werden.'^' Die genauen Umstände der Eheverhandlungen
sollen im Folgenden jedoch nicht im Mittelpunkt stehen, sondern vielmehr die In-
szenierung dieser für Friedrich I. so wichtigen Eheschließung!^ Denn Friedrich
erhielt mit der jungen Beatrix, Erbin der Grafschaft Burgund, eine potenzielle Ge-
bärerin seiner Erben, eine standesgemäßere Frau als Adela von Vohburg und einen
Machtzuwachs im Königreich Burgund.
Nachdem Beatrix als Ehefrau ausgesucht worden war und die Verhandlungen
über Mitgift und sonstige rechtliche Aspekte beendet waren, trafen sich Friedrich I.
und Beatrix im Januar 1156 in Straßburg, um dort die rechtlichen Formalitäten der
Ehe zu klären Zu Pfingsten war Beatrix in Worms ein getroffen, während Fried-
rich I. in Bayern durch wichtige Verhandlungen mit Heinrich Jasomirgott gebun-
den war und nicht an der Krönung seiner Braut teilnehmen konnte!^
1303 Siehe hierzu oben in Kapitel 4.2.
1304 Auch Laudage beschreibt die Eheschließung als Inszenierung, siehe bei LAUDAGE, Friedrich Bar-
barossa, S. 91f. Auf die Bedeutung von Inszenierungen als Herrschaftsinstrument wurde be-
reits einleitend in Kapitel 2.3 hingewiesen, siehe hierzu auch zusammenfassend LAUDAGE,
Bühne, vor allem S. 99-103.
1305 HERKENRATH, Heirat, S. 92f. Siehe zur den Eheverhandlungen und rechtlichen Aspekten auch
oben in Kapitel 4.2.
1306 Parallelen im nun folgenden Ablauf der Hochzeitsfeierlichkeiten Friedrichs I. und Beatrix von
Burgund lassen sich ziehen mit der Hochzeit Heinrichs III. mit Agnes von Poitou. Dieser hatte
seine Braut in Besangen abgeholt, in Mainz wurde Agnes zur Königin geweiht und darauf
folgte die Hochzeit in Ingelheim. Auch diese Ehe war für die Politik der römisch-deutschen