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Türck, Verena; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Beherrschter Raum und anerkannte Herrschaft: Friedrich I. Barbarossa und das Königreich Burgund — Mittelalter-Forschungen, Band 42: Ostfildern, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.34758#0262

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6.2 Bezugnahme auf den König in der Datierung von Privaturkunden

261

Existenz eines burgundischen Königs und für eine gewisse Erwartung an dessen
Autorität.
Verbindet man nun alle graphischen Umsetzungen der burgundischen Urkun-
denpetenten auf einer Karte, so entsteht graphisch umgesetzt ein Raum der Aner-
kennung bzw. Bezugnahme auf den König (Karte 11)."'' Gut zu sehen ist die
Schwerpunktsetzung im Norden des Königreichs Burgund und entlang des Rhö-
netals. Zu beachten ist bei dieser Betrachtung, dass der alpine Osten des burgundi-
schen Raums durch seine karge Landschaftsausprägung dünn besiedelt war und
somit hier von vornherein nicht viele Urkundeninitiatoren zu erwarten sind.""
Der Raum der Bezugnahme auf den Herrscher ähnelt also dem Raum, der von
Friedrich bereist wurde (Karte 5)."" Da, wie bereits ausgeführt, ein größerer Teil
der Urkunden tatsächlich in Burgund während den Aufenthalten des Königs aus-
gestellt wurde,"'"' ist ein klarer Zusammenhang zwischen königlicher Präsenz und
Anerkennung des Königs zu sehen. Erst durch dieses Wechselspiel aus königli-
chem Agieren und burgundischer Anerkennung entstand der Herrschaftsraum
Friedrichs in Burgund, der auch nach den gerade gewonnenen ergänzenden Ergeb-
nissen bei weitem nicht deckungsgleich mit dem Raum des Königreichs Burgund
war.

6.2 Bezugnahme auf den König in der
Datierung von Privaturkunden

Eine weitere Möglichkeit, die Akzeptanz eines Königs zu rekonstruieren, stellt die
Analyse der Datierungen in Privaturkunden dar. In der Mediävistik ist es ein gän-
giger Ansatz, die Datierung nach Herrscherjahren als Bezugnahme auf diesen
Herrscher zu interpretieren.^ So resümiert Goez: „Die Nennung des Herrschers
auf Münzen und in Privaturkunden bedeutete eine virtuelle Präsenz."'""
Die Verwendung von Herrscherjahren als Datierungselement weist zumin-
dest auf die Kenntnis der Existenz des betreffenden Herrschers hin. Ob sie darüber
hinaus allerdings als Zeichen der Anerkennung dieses Herrschers gewertet wer-
den kann, ist fraglich. Zunächst ist die Nennung der Herrscherjahre einfach ein
Element der Datierung und kann daher lediglich aus formalen oder traditionalen
Gründen mit geführt werden."'"' In diesen Fällen lassen sich keine Informationen

1477 Anhang 9.5, Karte 11.
1478 PoLY, Provence, S. Vif.
1479 Anhang 9.5, Karte 5.
1480 In Burgund wurden 50 der 124 Urkunden Friedrichs ausgestellt: MGH D FI. 48, 49, 50, 184,185,
190,191,192,193,194,195,196,197,198, 387, 388, 389, 390, 514, 515, 573, 598, 740, 741, 742, 743, 744,
745, 746, 747, 748, 749, 750, 751, 752, 753, 754, 755, 756, 757, 760, *761, 765, 766, *1085, *1153, *1177,
*1178; RI 1903,2414.
1481 BECKER, Beobachtungen, S. 452; GoEz, Imperium, S. 50f., 54f.
1482 GoEz, Imperium, S. 56.
1483 BRESSLAu, Urkundenlehre, Bd. 2, S. 421f.
 
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