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II. Der Pfarrbezirk Eltville
Kopiar sind äusser einigen unbedeutenden, gleichgiltigen Abweichungen die
Worte assignavitque sacerdoti de supradictis viculis unum, Hatherheim scilicet, cum
omni iure attinencium sibi decimarum (vgl. auch den Abdruck bei Joannis II, 460
und Gudenus II, 5) weggelassen. Zweifellos ist dies mit Absicht geschehen.
In der Folge gerieten der Eltviller Pfarrer und das Peterstift wegen des
Hattenheimer Zehnten aneinander. Diesen Streit, über dessen Verlauf im
einzelnen wir nicht näher unterrichtet sind, endete im Jahre 1363 ein Ver-
gleich (Sr 3075), der deutlich zeigt, dass dem Pfarrer längst nicht mehr der
Hattenheimer Zehnte in seinem vollen Umfang zu gute kam, er sich vielmehr
mit einem gewissen Teil dieses Zehnten begnügen musste, wogegen kleine, ihm
zugestandene Abgaben aus den sonstigen Filialorten der Eltviller Kirche sicher-
lich nicht irgend welchen Ersatz für den Verlust des ehemals mit der .Pfarre
verbunden gewesenen Einkommens, wie es der ganze Hattenheimer Zehnte vor-
stellte, zu bieten vermochten.
Den Fälscher dieser Urkunde trennt von dem Fälscher der Urkunde über
die Steinheimer Kapelle ein volles Jahrhundert. Dieser Zeitunterschied kommt
äusserlich zum Ausdruck in den für Eltville gebrauchten Namensformen: Alta
villa in der früheren, Eltevile bezw. Eltevil in der vorliegenden Urkunde. Der
spätere Fälscher hat sich aber seinen Vorgänger insofern zum Muster genommen,
als er, wie jener eine ältere echte, so hier eine frei erfundene ältere Urkunde
durch denselben Erzbischof Siegfried neu bestätigen lässt. Es ist ihm auf diese
Weise gelungen, den Besitz seines Stifts an der Eltviller Kirche unauffällig um
Jahrhunderte hinaufzurücken,
❖ *
❖
Wie diese Urkunde eine Fälschung aus der Mitte des 13. Jahrhunderts
ist, so muss auch die hier gleich anzuschliessende Urkunde von 1183 (Sr 276),
in der Erzbischof Konrad I, einen Streit zwischen dem Peterstift und den
Nonnen von Tiefenthal entscheidet, eine Fälschung derselben Zei^ sein. Dieser
Streit soll dadurch entstanden sein, dass der Propst Arnold von St. Peter die
Pfarrei Eltville mit den dazugehörigen Zehnten dem gleichnamigen Propst
Arnold des Klosters Tiefenthal übertragen und nach seiner Erhebung auf den
erzbischöflichen-Stuhl diese Schenkung zu einer dauernden gemacht habe. Der
in der Folge zwischen dem Peterstift und dem Kloster Tiefenthal um die Eltviller
Kirche entbrannte Streit soll nun zunächst durch den Erzbischof Christian I.
und den Pfalzgrafen Otto dahin entschieden sein, dass die Kirche an sich
zwar dem Peterstift zugesprochen wurde, dem Tiefenthaler Propst aber für
dessen Lebzeiten für die Aufwendungen, die das Kloster zum Besten der Elt-
viller Kirche gemacht habe, die Einkünfte dieser Kirche verbleiben sollten. Da die
streitenden Parteien sich mit diesem Urteil nicht hätten zufrieden geben wollen,
so wird der langwierige Prozess, in dem sogar an das päpstliche Gericht appelliert
sein soll, durch den Erzbischof Konrad I. 1183 endlich dadurch zum Abschluss
gebracht, dass dieser bestimmt, dass das Peterstift dem Kloster Tiefenthal 20 Mark
auszahle, dafür aber in seine Rechte in Bezug auf die Eltviller Kirche wieder
dauernd eingesetzt werde. Die diese Rechte erneuernde Urkunde des Erzbischofs
II. Der Pfarrbezirk Eltville
Kopiar sind äusser einigen unbedeutenden, gleichgiltigen Abweichungen die
Worte assignavitque sacerdoti de supradictis viculis unum, Hatherheim scilicet, cum
omni iure attinencium sibi decimarum (vgl. auch den Abdruck bei Joannis II, 460
und Gudenus II, 5) weggelassen. Zweifellos ist dies mit Absicht geschehen.
In der Folge gerieten der Eltviller Pfarrer und das Peterstift wegen des
Hattenheimer Zehnten aneinander. Diesen Streit, über dessen Verlauf im
einzelnen wir nicht näher unterrichtet sind, endete im Jahre 1363 ein Ver-
gleich (Sr 3075), der deutlich zeigt, dass dem Pfarrer längst nicht mehr der
Hattenheimer Zehnte in seinem vollen Umfang zu gute kam, er sich vielmehr
mit einem gewissen Teil dieses Zehnten begnügen musste, wogegen kleine, ihm
zugestandene Abgaben aus den sonstigen Filialorten der Eltviller Kirche sicher-
lich nicht irgend welchen Ersatz für den Verlust des ehemals mit der .Pfarre
verbunden gewesenen Einkommens, wie es der ganze Hattenheimer Zehnte vor-
stellte, zu bieten vermochten.
Den Fälscher dieser Urkunde trennt von dem Fälscher der Urkunde über
die Steinheimer Kapelle ein volles Jahrhundert. Dieser Zeitunterschied kommt
äusserlich zum Ausdruck in den für Eltville gebrauchten Namensformen: Alta
villa in der früheren, Eltevile bezw. Eltevil in der vorliegenden Urkunde. Der
spätere Fälscher hat sich aber seinen Vorgänger insofern zum Muster genommen,
als er, wie jener eine ältere echte, so hier eine frei erfundene ältere Urkunde
durch denselben Erzbischof Siegfried neu bestätigen lässt. Es ist ihm auf diese
Weise gelungen, den Besitz seines Stifts an der Eltviller Kirche unauffällig um
Jahrhunderte hinaufzurücken,
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Wie diese Urkunde eine Fälschung aus der Mitte des 13. Jahrhunderts
ist, so muss auch die hier gleich anzuschliessende Urkunde von 1183 (Sr 276),
in der Erzbischof Konrad I, einen Streit zwischen dem Peterstift und den
Nonnen von Tiefenthal entscheidet, eine Fälschung derselben Zei^ sein. Dieser
Streit soll dadurch entstanden sein, dass der Propst Arnold von St. Peter die
Pfarrei Eltville mit den dazugehörigen Zehnten dem gleichnamigen Propst
Arnold des Klosters Tiefenthal übertragen und nach seiner Erhebung auf den
erzbischöflichen-Stuhl diese Schenkung zu einer dauernden gemacht habe. Der
in der Folge zwischen dem Peterstift und dem Kloster Tiefenthal um die Eltviller
Kirche entbrannte Streit soll nun zunächst durch den Erzbischof Christian I.
und den Pfalzgrafen Otto dahin entschieden sein, dass die Kirche an sich
zwar dem Peterstift zugesprochen wurde, dem Tiefenthaler Propst aber für
dessen Lebzeiten für die Aufwendungen, die das Kloster zum Besten der Elt-
viller Kirche gemacht habe, die Einkünfte dieser Kirche verbleiben sollten. Da die
streitenden Parteien sich mit diesem Urteil nicht hätten zufrieden geben wollen,
so wird der langwierige Prozess, in dem sogar an das päpstliche Gericht appelliert
sein soll, durch den Erzbischof Konrad I. 1183 endlich dadurch zum Abschluss
gebracht, dass dieser bestimmt, dass das Peterstift dem Kloster Tiefenthal 20 Mark
auszahle, dafür aber in seine Rechte in Bezug auf die Eltviller Kirche wieder
dauernd eingesetzt werde. Die diese Rechte erneuernde Urkunde des Erzbischofs