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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Kritische Untersuchungen zur Geschichte des Rheingaues
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III. Der Pfarrbezirk Geisenheim
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2. Marienthal
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0258

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238 111. Der Pfarrbezirk Geisenheim
bis 1716 an den Reichspfennigmeister Bleymann bezw. an dessen Erben ver-
pachtet. Letztere würden sich einen derartigen Eingriff der Hofkammer in ihre
Rechte selbstverständlich nicht haben gefallen lassen. Stammten also die ,guten
Dokumente4 der Jesuiten aus dem Jahre 1699, so können wir uns auch ohne
weitere Unterlagen dem Argwohn des Johannisberger Verwalters anschliessen
und in ihnen eine weitere Fälschung der Jesuiten im Interesse Marienthals sehen.
Bodmann hat, wie er einerseits der einzige ist, der uns eine ganze Reihe
zweifellos authentischer Nachrichten über Marienthal überliefert hat, anderer-
seits auch hier es nicht unterlassen können, die Geschichte Marienthals durch
eigene Zutaten zu bereichern. Wird auch der bereits erwähnte Aufsatz zur
Geschichte Marienthals von ihm dem Archiv des Jesuitenkollegiums entnommen
sein, und mag es richtig sein, dass dieser Aufsatz deutsch begann und dann
in lateinischer Sprache fortgesetzt war, auf keinen Fall können, wie Bodmann
uns freilich einreden will, zwei Berichte, ein deutscher und ein lateinischer,
die sich noch dazu in mehr als einem Punkte widersprechen, in diesem Aufsatz
nebeneinander hergelaufen sein.
So schreibt Bodmann (S. 211) mitten im Abdruck des deutschen Teils
jenes Aufsatzes: Ein anderer lateinischer Aufsatz rückt hier ein: „Anno 1361
JEpiscopi 26 concesserunt indulgentiasperpetuas 40 dierum visitantibus et muneribus
ornantibus Ecclesiam Mariaethalensem miraculis coruscantem,“ und bemerkt dazu
in den Anmerkungen (S. 213 d): „Bat. Avinione IX die mens. Maij., A. D. 1361
Ind. 14; Pont. Innocentii P. P. VI. anno nono. Der Impetrant desselben war:
Conradus quondam Beymondi de Gysenheim. Dieser Ablassbrief ... ist ver-
liehen für jene, welche für das Wohl K. Karls IV., des Erzb. Gerlach und pro
Conrado, quondam Beymondi de Gisenheim, Harum indulgent, impelratoris beten
würden“. Richter (S. 164) glaubt, dass der hier erwähnte Konrad von Geisen-
heim derselbe,sei, dessen Name als kaiserlicher Notar zu dieser Zeit in Akten
der Reichskanzlei erscheine. Darin hat er sicherlich recht; man wird aber einen
Schritt weiter gehen müssen und sagen, dass Bodmann ihn dorther entnommen,
und den Ablassbrief überhaupt erst erfunden hat, um diese aus der nächsten
Umgebung Marienthals stammende Persönlichkeit mit der Geschichte dieses
Ortes in irgend einen Zusammenhang bringen zu können.
Die nächste Notiz betrifft das Jahr 1440. Bodmann (S. 211) teilt aus
dem deutschen Teil jenes Aufsatzes den oben schon zitierten Nachweis über
die Verpachtung des Hofes Düppenhausen an die Gemeinde Geisenheim mit.
Dazu bemerkt er in den Anmerkungen (S. 213 e): „Der lateinische Aufsatz ver-
legt das Datum aufs Jahr 1429 und erzählet etwas bestimmter: Anno 1429
praedium Düppenhausen a nobilibus Conrado de Morsclieim, Gerharde et Conrado
Schafreit de Oppelsheim, fratribus Dominis illius fundi, Communitati Geisen-
heimensi elocatum est pro certo canone supra memoratis 4 presbyteris et prae-
posito, qui huiusque usufructuarii saepedicti praedii fuerant, annue pendendo,
videlicet' 5 flor. 24 maldris minus quadrante Siliginis, 75 manipulis straminis
pro peregrinis ac 29 ß Heller etc.“
Wie soll es nun aber möglich sein, dass solche sich widersprechenden
Nachrichten in einem aus gleicher Quelle stammenden Aufsatz über Marienthal
 
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