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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Die Bleidenstädter Traditionen
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5. Roths Versuche, die Echtheit der Bleidenstädter Traditionen zu erweisen
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0377

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Roths Rettungsversuche 357
venerabili et in Christo patri Hattoni nobilissimo duci ac consuli schrieb, als er
ihm die von Alkuin verfasste und Karl dem Grossen gewidmete Schrift De
fide sancte. et individue trinitatis als Geschenk übersandte, zum Beweis für die
Echtheit der Bieidenstädter Traditionen herangezogen. Dieser Brief, der aus
dem Kopialbuch eines französischen Klosters stammt, ist in dem 1727 erschienenen
I. Bande (S. 84) von Marten.es und Durands Veterum Scriptorum et Monu-
mentorum Collectio veröffentlicht und in den Mon. Germ. hist. II, 586 wieder
abgedruckt. Schon Conrady (Nass. Annalen 26, 13) hat den Empfänger dieses
Briefes, den Dux und Consul Hatto, mit dem in den Bieidenstädter Traditionen
vorkommenden Grafen Hatto identifiziert, den Vogel (S. 189) als Hatto I,,
er aber, indem er ihn durch eine kühne, aber in nichts begründete Kombination
mit den aus der echten Überlieferung bekannten Hattonen des Wormsgaues
in Verbindung bringt, als Hatto III. bezeichnet. Roth baut auf diesem Karten-
hausfundament weiter und meint, dass jener Brief entweder aus einem Konzept
des Nachlasses des Theganus oder aus dem Widmungsexemplar des Theganus
an Graf Hatto selbst stammen müsse. Möglicherweise sei dieses Widmungs-
exemplar an die Abtei Bleidenstadt gekommen, deren Wohltäter Graf Hatto
bekanntlich gewesen sei. Jedenfalls beweise der Umstand, dass der Anfang
der Abschrift dieses Briefes sich bei Kindlinger unter den Bieidenstädter
Urkunden befinde, dass der Brief, dessen Text auch aus anderer Quelle be-
glaubigt sei, mit zu den Bieidenstädter Urkunden Schotts gehöre. Das werfe
auf dessen Vorlage ein sehr günstiges Licht. Nun ist aber der Brief gar nicht
im Nachlass Schotts enthalten, vielmehr scheint Kindlinger auf Grund einer
gleichen Kombination, wie sie Conrady und Roth vornehmen, den Anfang
des ihm aus dem Sammelwerk von Martene und Durand bekannten Briefs
seinen Bieidenstädter Urkundenabschriften beigefügt zu haben. So löst sich
auch dieser Beweis für die Echtheit der Bieidenstädter Traditionen, der das
erst noch zu Beweisende schon zur Voraussetzung hat und im übrigen aus
vagen Vermutungen besteht, in eitel Dunst auf.
Im nächsten Jahrgang der Nassovia (1914, S. 232 f.) bricht Roth noch-
mals für die Echtheit der Bieidenstädter Traditionen eine Lanze, indem er zwei
weitere „Beweise“ dafür beibringt. Der eine ist, dass Selbach in zwei Schott-
sehen Traditionen (Sr 70 u. 71) als im Niddagau gelegen vorkomme. Dieser
Ort liege aber, behauptet Roth, seit dem Dreissigjährigen Kriege im Königs-
gau und nur die Kirche liege im Niddagau. Dieses Verhältnis habe kein Fälscher
kennen können. Woher Roth zunächst weiss, dass Selbach, d. i. Niederselbach,
im Dreissigjährigen Kriege mehr nach der Höhe hin neu erbaut worden sei,
muss bei dem Mangel einer urkundlichen Nachricht über diese Verlegung sein
Geheimnis bleiben. Auch ist es reine Willkür, das Schott’sche Selbahe mit
Niederselbach zu identifizieren. Zunächst ist doch an das mitsamt der Kirche
links des Daisbaches gelegene Oberseibach zu denken, das im alten Niddagau
liegt. Schotts ortsgeschichtliche Kenntnisse sind, was' wenigstens das rechte
Rheinufer betrifft, sehr gering. Er gibt sich, wie wir mehr als einmal gesehen
haben, sobald er über seine Vorlagen hinausgeht, in dieser Beziehung bedenk-
liche Blössen. In Bezug auf Selbach, das ums Jahr 1000 noch zur Kirche in
 
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