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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 65.1954

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https://doi.org/10.11588/diglit.62670#0340

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308

Literaturbesprechung

fränkischer Zeit griff Trier nur auf das Mündungsgebiet der Lahn über; im 8. und 9. Jh. erweiterte
es seine Sphäre bis ins Limburger Becken, während Mainz im unteren Maintal und in der Wetterau
sowie an der mittleren Lahn (Wetzlar u. Gießen) Fuß faßte; später, jedoch noch im 9. Jh.,
stieß Trier ins Gießener Becken vor. Das Kernstück der Arbeit bildet die Untersuchung der
Gründungsgeschichte der konradinischen Stifter Wetzlar, Weilburg und Limburg. Doch bleibt
gerade hier manches nur angedeutet, und wenigstens bei Wetzlar wird auf eine künftige Mono-
graphie über das Marienstift verwiesen. Montabaur und Kettenbach/Gemünden sind ebenfalls
Gründungen der Konradiner. Als Erben der Rupertiner stießen sie im 1. Drittel des 9. Jh. in
die zurückgebliebenen Waldgebiete an der Lahn vor, die „im Schatten der im eigentlichen Sinne
politischen Räume des frühen Mittelalters“ lagen. Die weitere Entwicklung dieser Forschungen,
die sich durch sehr verfeinerte Methoden auszeichnen, verdient auch für unsere Landschaft
starke Beachtung.
Nur erwähnt werden sollen die Untersuchungen von J. Hörle über die Westerwälder Ter-
mineien Gemünden, Montabaur und Haiger und den Sprengel der Kirchen von Oberneisen
(S. 259-—375). — Der Band wird abgeschlossen durch eine gut gegliederte und mit kenntnis-
reicher Band verfertigte Literatur-Übersicht zur Mainzer Kirchengeschichte der Jahre 1946—52
von H. Knies. Sie schließt an die Berichte Brücks für die Jahre 1939—45 im Jahrbuch f. d.
Bistum Mainz an und verweist auf eine umfassende Bibliographie für 1939—52, die demnächst
in der Mainzer Zeitschrift veröffentlicht werden soll. F. Geisthardt
Schrifttumskunde zum nassauischen Kirchenwesen (bis zum Jahre 1935 einschließlich).
Im Auftrag der Histor. Kommission f. Nassau bearb. v. Harry Gerber. 119 S. (= Jahrbuch
d. Hess. Kirchengeschichtl. Vereinigung, 3. Bd 1952, hrsg. v. H. Grün).
Bibliographien pflegen im allgemeinen ihren Wert erst im speziellen Fall der Benutzung zu
erschließen und erfahren daher bei ihrem Erscheinen oft nicht die Beachtung und Anerkennung,
die einer solchen Erfassung des immer schwieriger zu übersehenden Schrifttums als Arbeits-
mittel der Forschung zukommt. Der lebhafte Dank an H. Gerber für die Bearbeitung und an die
Hess. Kirchengeschichtl. Vereinigung für die Drucklegung sei daher dem Hinweis auf den vor-
liegenden Band vorangestellt, mit dem auf einem Teilgebiet nunmehr die von der Hist. Kom-
mission f. Nassau geplante Schrifttumskunde zur nassauischen Geschichte verwirklicht ist.
Einige kritische Betrachtungen stellten sich jedoch bei der Durchsicht ein.
In der Vorbemerkung hätten wir gerne einen Hinweis auf die Schrifttumsverzeichnisse der
Neuerscheinungen zur Landesgeschichte gesehen, die der Verein f. Nass. Altertumskunde u.
Geschichtsforschung seit langem in den Nass. Annalen bzw. Nass. Heimatblättern laufend ver-
öffentlicht hat; auch die von Gerber angeführte Bibliographie des Schrifttums der Jahre 1936—40
in den Nass. Annalen 60, 2 durch G. Vogel ist im Auftrag des Vereins (und nicht der Hist. Kom-
mission, wie Gerber schreibt) angefertigt (s. das Vorwort von G. Vogel).
Nun aber zur Hauptsache: zu den Grundsätzen und Methoden der Bearbeitung. Ein voran-
geschickter Anlageplan veranschaulicht die Aufgliederung der Titel. Da der Benutzer sehr oft
auf Grund dieser Sachgruppen in ein Arbeitsgebiet eindringen wird, wäre es praktisch gewesen,
im Sinne eines Inhaltsverzeichnisses bei jedem Gliederungspunkt die Seiten bzw. die Nrn.
anzugeben; sonst ist der Anlageplan ein sehr beschwerliches Nachschlagemittel. Die Gliederung
selber in die Gruppen: A. Die christl. Kirche bis z. Glaubensspaltung, B. Ev. Kirche, C. Kath.
Kirche, D. Die jüd. Gemeinden, vermag den Rez. nicht ganz zu befriedigen. Hätte es nicht
mehr dem anzuerkennenden Ziele des Verf., beide christlichen Konfessionen in ihrer Geschichte
bibliographisch zu erfassen, gedient, wenn erst die Kirchengeschichte, dann die systematischen
Dinge des Kirchenwesens gebracht wären? Der Abschnitt A: Die christl. Kirche bis z. Glaubens-
spaltung — ein Begriff übrigens, der den alten wohlbegründeten Ausdruck Reformation nicht
zu verdrängen geeignet ist, da man zwar von mehreren christlichen Bekenntnissen, aber nur
einem Glauben, der sich also nicht gespalten haben kann, reden sollte —, wäre viel umfang-
reicher, wenn der Bearbeiter alles Hergehörige hier verzeichnet hätte. Vieles steckt in dem Ab-
schnitt C, ohne daß ein Verweis dies verdeutlicht. Der Begriff Reformation sollte in dem Ab-
schnitt : Ev. Kirchengeschichte nicht fehlen. Gottesdienst, religiöse Unterweisung und kirchliche
Wohlfahrtspflege wären wohl besser nicht unter Kirchenrecht, -Verfassung und -Verwaltung,
sondern mit dem kirchlichen Vereinswesen als eigener Unterabschnitt aufgeführt. Sehr bedauern
wird man das Fehlen einer Rubrik: Kirchliche Persönlichkeiten; das verdienstliche Verfasser-
register, das die Bibliographie neben einem Orts- und Landschaftsverzeichnis beschließt, bietet
dafür keinen ausreichenden Ersatz. Dagegen hätten die Schriften zur Geschichte der einzelnen
Orte ohne speziell kirchlichen Bezug wohl fortbleiben können, da sie in die Bibliographie des
gesamten Schrifttums gehören. Wenn d. Verf. diese ortsgeschichtlichen Angaben je nach der
gegenwärtig vorwiegenden Konfession unter die Gruppen Ev. oder Kath. Kirche gestellt hat,
 
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