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Das neue Frankfurt: internationale Monatsschrift für die Probleme kultureller Neugestaltung — 1.1926/​1927

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May, Ernst: Das Neue Frankfurt
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https://doi.org/10.11588/diglit.17290#0011

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Ivölkerung unferer Stadt ein Führer ihrer fortfchreitenden Entwicklung werden,
fie darüber unterrichten, wie aus dem alten Frankfurt ein neues wird, über die
Grenzen unferer Stadt hinaus follen diefe Blätter dartun, wie zielbewußter
Formwille kommender Stilgeftaltung die Wege ebnet. E. M.

STADT.
BAU-
POLIZEI

ZUTGB. NR.
KONTO NR.

RATHAUS NORDBAU
FRANKFURT AM MAIN

DEN............................19........

VERFÜGUNG

*

I Betrifft:

GRUNDSTUCK

ANLAGEN

GEBUHREN

laut § 1, Ziffer 2a der
Gebührenordnung

laut § 1, Ziffer 6a der
Gebührenordnung

1) HERRN

HIER

Zur — veränderten - Ausführung der Ergänzung
der Erweiterung — der Grundstücksent- und Be-
wässerung

nach Maßgabe des Antrages vom...........192.....

und der nachträglich zum Baugesuch Nr........

— mit demselben — eingereichten und in einer
Ausfertigung zurückfolgenden Pläne wird, unbe-
schadet der Rechte Dritter, die baupolizeiliche
Genehmigung erteilt. Bei der Herstellung, Unter-
haltung und Benutzung der Ent- u. Bewässe-
rungsanlagen sind außer den ortsstatutarischen
geltenden Bestimmungen die Vorschriften der
Bauordnung vom 4. Juni 1912 nebst Polizei-Ver-
ordnung vom 15. Juni 1925, die Polizei-Verord-
nung vom 13. Oktober 1911 nebst Ausnahmebe-
......-....................................Stimmungen vom 24. Dezember 1924, die Polizei-
Verordnungen vom 20. Februar 1920 und die
Bestimmungen der Benutzungsordnung für die

-— städtische Wasserleitung vom 29. April 1924,

mit den technischen Vorschriften vom 1. Januar

Gesamtbetrag.................RM. 1^24 sowie die,ff dRen ,Ent" und Bewässerungs-

3 planen vermerkten Bedingungen zu beachten.

Die Genehmigung tritt gemäß §4 der Bauord-

^^^^^H^^^^^^^^^^H nun9 vom 4- dun' erst nacn Entrichtung der

tarifmäßigen Gebühren in Wirksamkeit

JZ. 2. Die Gebühren sind dem Einziehungs - Amt Den Beginn der Arbeit wollen Sie der Baupoli-
STADT FRANKFURT AM MAIN Gefeilt I I unter ob'9er K" NoZUr Einziehun9 "berwie- zei rechtzeitig mitteilen.

von Leiftikow. ' I (sen worden. 2) Der Rechnungsführung zur weiteren Ver-
Frankfurt a. M.. den................................. 3^ Mrtteifung an die Kanalverwaltung ist ab-
zulassen.

4) W. vorl.....................................................
 
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