Bodenerfchliefjung. Wie wird er in Zukunft ausfehen? Langgeftreckt in der
Himmelsrichtung,die den Hausreihen die befte beiderfeitigeBefonnung fichert,
je nach der Lage 60 bis 80 m tief, fodafj jedem Haufe ein wenn auch be-
fcheidener Gartenraum zugewiefen werden kann; der Innenraum hat das
gleiche Recht wie der Strafjenraum, denn nach ihm follten fich vorzugsweife
die Hauptwohnräume öffnen. Das freiftehende Einzel- oder Doppelhaus wird
aus wirtfchaftlichen Gründen gegenüber der Reihenhausbebauung ftark zu-
rücktreten; der Wohnhof, diefe fchon von den erften englifchen Garfenftädten
mit Vorliebe verwandte Erfchliefjungsform, wird eine grofje Rolle fpielen, da
hierdurch Strafjenkoften gefpart und der Hausinfaffe von den Verkehrsffrafjen
mit ihrem Lärm und Staub weggebracht wird. Zwingen befondere Umftände,
wie vorhandene Strafjen, Geländeform oder Randlage an Grün- und Waffer-
flächen zu oft-weftlicher Strafjenrichtung, fo wird der Nachfeil der Nordlage der
einen Hausfront durch Benutjung befonderer hierfür geeigneter Haustypen,
durch fägeförmige Stellung der Häufer (Beifpiel Niederrad) oder durch Quer-
ftellung ganzer Hausgruppen ausgeglichen; kurzum die fchablonenmäfjige
Form des Rechteckblockes wird aufgegeben zu Gunften freierer Bildungen
aus den jeweiligen Gegebenheiten heraus. So wird der einzelnen Strafje trotj
weitgehender Unterordnung unter das grofje Ganze und trotj Typifierung
des Einzelhaufes eine neue individuelle Lebendigkeit wiedergegeben. Die
Monumentalbauten: Kirchen, Schulen, Verwaltungsgebäude und Volkshäufer
werden weder in ermüdender und nivellierender Eintönigkeit nebeneinander
aufgereiht (wie beifpielsweife am Platj der Republik), noch wahllos dort unter-
gebracht, wo eben noch ein Platj frei iff, fondern werden als ftädfebauliche
Akzente fo verteilt, wie Bodengeftaltung und Strafjennetj es erheifchen. So
werden unfere Städte wieder,wie die prachtvollen alten Stiche und die Merian-
fchen Voqelfchaubilder es zeiqen, ein charakteriftifches Geficht bekommen,
Bild 25 : PANORAMA der zukünftigen Bebau*
das ihnen fo fehr not tut. ung des Bornheimer Hanges. (Vergl. Abb. 24)
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Himmelsrichtung,die den Hausreihen die befte beiderfeitigeBefonnung fichert,
je nach der Lage 60 bis 80 m tief, fodafj jedem Haufe ein wenn auch be-
fcheidener Gartenraum zugewiefen werden kann; der Innenraum hat das
gleiche Recht wie der Strafjenraum, denn nach ihm follten fich vorzugsweife
die Hauptwohnräume öffnen. Das freiftehende Einzel- oder Doppelhaus wird
aus wirtfchaftlichen Gründen gegenüber der Reihenhausbebauung ftark zu-
rücktreten; der Wohnhof, diefe fchon von den erften englifchen Garfenftädten
mit Vorliebe verwandte Erfchliefjungsform, wird eine grofje Rolle fpielen, da
hierdurch Strafjenkoften gefpart und der Hausinfaffe von den Verkehrsffrafjen
mit ihrem Lärm und Staub weggebracht wird. Zwingen befondere Umftände,
wie vorhandene Strafjen, Geländeform oder Randlage an Grün- und Waffer-
flächen zu oft-weftlicher Strafjenrichtung, fo wird der Nachfeil der Nordlage der
einen Hausfront durch Benutjung befonderer hierfür geeigneter Haustypen,
durch fägeförmige Stellung der Häufer (Beifpiel Niederrad) oder durch Quer-
ftellung ganzer Hausgruppen ausgeglichen; kurzum die fchablonenmäfjige
Form des Rechteckblockes wird aufgegeben zu Gunften freierer Bildungen
aus den jeweiligen Gegebenheiten heraus. So wird der einzelnen Strafje trotj
weitgehender Unterordnung unter das grofje Ganze und trotj Typifierung
des Einzelhaufes eine neue individuelle Lebendigkeit wiedergegeben. Die
Monumentalbauten: Kirchen, Schulen, Verwaltungsgebäude und Volkshäufer
werden weder in ermüdender und nivellierender Eintönigkeit nebeneinander
aufgereiht (wie beifpielsweife am Platj der Republik), noch wahllos dort unter-
gebracht, wo eben noch ein Platj frei iff, fondern werden als ftädfebauliche
Akzente fo verteilt, wie Bodengeftaltung und Strafjennetj es erheifchen. So
werden unfere Städte wieder,wie die prachtvollen alten Stiche und die Merian-
fchen Voqelfchaubilder es zeiqen, ein charakteriftifches Geficht bekommen,
Bild 25 : PANORAMA der zukünftigen Bebau*
das ihnen fo fehr not tut. ung des Bornheimer Hanges. (Vergl. Abb. 24)
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