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Zu den Arvalakten unter Claudius.
Ein Fragment der Arvalakten aus der Zeit des
Kaisers Claudius — von Henzen CIL VI 2032 und
früher in seiner Ausgabe der Acta fratrum Arvalium
in die Jahre 43 bis 48 n. Chr. gesetzt; dieselbe
Datierung ist im Supplement des CIL VI beibehalten.
Henzen ging bei dieser Zeitbestimmung von folgender
Stelle aus: .... 74%$
71. CLüMiA'M.$ Ci?g[.5%7-* I
[g^, j w Jovi
^OVgyM #m2"g#i USW. JivO AM^*(rMio) &<?vgw Ji-
[v<2g] I 4.M^*w^^g vatcoowr. Borghesi hatte auf Grund
eben dieser Stelle das Bruchstück in das Jahr 42
setzen wollen (Oeuvres V 192): in diesem empfing
Claudius den Titel jc%i!g^ paivLüg, der auf Münzen,
deren Legenden ihn co(%)s(Mi) J&s(%%<2j;.s) ii(gvMw)
nennen, noch fehlt, auf anderen mit dem zweiten Con-
sulat (im Jahre 42) bereits erscheint (Cohen Claud.
n. 70—73 vgl. Kubitschek, Jahreshefte III 73). Der
Zeitansatz Borghesis läßt sich jedoch, wie bereits
Henzen nachwies (Acta fr. Arv. p. 68), nicht halten.
Denn unter den göttlichen Wesen, denen aus Anlaß
der Titelverleihung vor dem 13. Januar geopfert
wird, befindet sich schon die d. i.
Augustus' Gattin Livia; in demselben Fragment aber
wird erst zum 17. Januar, also einige Tage später,
eine Opferhandlung der Arvalbrüder verzeichnet
gOM.yg]c?^i'0Mg?M Awag Ai%*"(7/Si!%g); diese fand dem-
nach nicht am Tage der Consecration selbst, sondern
lieh des Opfers, zu dem die Annahme des Titels
jPiVg?* paAiag den Anlaß bot. Denn vor dem 17. Januar
42 kann Livia noch nicht diva gewesen sein, da
gierung gelangt ist; infolgedessen gehört das erste
Opfer, dessen unser Fragment gedenkt, in ein späteres
Jahr als 42. — Der terminus ante quem für das
Bruchstück ist nach Henzen das Jahr 48. Denn der
im Fragment unter den Arvalbrüdem genannte L.
Silanus kann kein anderer sein als der Schwiegersohn
des Claudius, dessen plötzlicher Sturz am 29. De-
cember 48 erfolgte (Suet. CI. 29; Tac. ann. XII 4):
Die Zeit des Protokolles läßt sich jedoch noch ge-
nauer bestimmen, als dies Henzen getan hat. Unter
den Arvalbrüdern, die darin genannt werden, haben
zwei, Taurus Statilius Corvinus und Magnus Pom-
peius (er heißt sonst gewöhnlich Cn. Pompeius
Magnus), unter Claudius den Untergang gefunden:
ebenso wie Silanus, aber früher als dieser. Denn
Tacitus, dessen Erzählung für uns erst im Jahre 47
(vor dem 21. April, vgl. ann. XI 11) einsetzt, sagt
nichts von dem gewaltsamen Ende dieser beiden
Männer, das demnach vor April 47 erfolgt sein muß.
Andererseits lebte Pompeius im Jahre 43 noch (Dio
LX 25, 8) und Corvinus war in den ersten Monaten
desselben Jahres Consul (noch am 1. April, vgl.
CIL XIV 4126). Da Sueton, der Corvinus' Ver-
schwörung erwähnt (Claud. 13), ihn nicht als Consul
bezeichnet, muß sein Sturz in die Zeit zwischen
April 43 und April 47 fallen (wahrscheinlich in das
Jahr 46, vgl. zu Suet. CI. 13 noch Dio LX 27, 5).
Es ergibt sich also das Intervall vom Januar 43 bis
Januar 47 oder eher 46 als Zeitgrenze für das
Bruchstück der Acta Arvalium. Eine noch genauere
Fixierung resultiert aus folgendem: Nach dem in
den Arvalakten festgehaltenen Gebrauch werden die
fratres, solange sie als Consuln die Fasces führen, im
Protokoll mit ihrem Amtstitel genannt (vgl. z. B.
CIL VI 2040 = 32353; 2041). Nun sind von den
Männern, die der vorliegende Text als Mitglieder des
Collegiums verzeichnet, Taurus Statilius Corvinus im
Jahre 45 (noch am I. April), M. Silanus im Jahre 46
(das ganze Jahr hindurch, vgl. Dio LX 27, I;
Huelsen, Köm. Mitt. XIX 322) Consules ordinarii
gewesen und in den Jahren 43 und 47 führte L.
Vitellius als ordentlicher Consul zum zweiten- und
lange er im Amte blieb (im Jahre 43 fungiert am
1. März ein anderes Consulnpaar, vgl. Plin. n. h.
X 35; CIL VI 2015), doch erscheint er in unserem
Protokoll bereits vor den Iden des Januar ohne
Consultitel, zu einer Zeit also, da er seine Würde
sicher noch nicht niedergelegt hatte. Da die Jahre 43,
45, 46 und 47 demzufolge für unser Fragment nicht
in Betracht kommen, gehört dasselbe in das Jahr 44.
Ein anderes Fragment der Arvalakten (CIL VI
32349 = 2035) — von störenden Zutaten befreit,
seit Bormann die Handschrift, auf die die späteren
Ausgaben zurückgehen, aufgefunden hat (vgl. Ephem.
50 und 54 gesetzt, ohne daß er für diese engere Be-
grenzung einen Grund angegeben hätte. Nach den
Namen der Priester kann es in die Regierungszeit
des Tiberius, des Gaius oder des Claudius gehören.
Doch spricht manches gegen Tiberius, unter dessen
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Zu den Arvalakten unter Claudius.
Ein Fragment der Arvalakten aus der Zeit des
Kaisers Claudius — von Henzen CIL VI 2032 und
früher in seiner Ausgabe der Acta fratrum Arvalium
in die Jahre 43 bis 48 n. Chr. gesetzt; dieselbe
Datierung ist im Supplement des CIL VI beibehalten.
Henzen ging bei dieser Zeitbestimmung von folgender
Stelle aus: .... 74%$
71. CLüMiA'M.$ Ci?g[.5%7-* I
[g^, j w Jovi
^OVgyM #m2"g#i USW. JivO AM^*(rMio) &<?vgw Ji-
[v<2g] I 4.M^*w^^g vatcoowr. Borghesi hatte auf Grund
eben dieser Stelle das Bruchstück in das Jahr 42
setzen wollen (Oeuvres V 192): in diesem empfing
Claudius den Titel jc%i!g^ paivLüg, der auf Münzen,
deren Legenden ihn co(%)s(Mi) J&s(%%<2j;.s) ii(gvMw)
nennen, noch fehlt, auf anderen mit dem zweiten Con-
sulat (im Jahre 42) bereits erscheint (Cohen Claud.
n. 70—73 vgl. Kubitschek, Jahreshefte III 73). Der
Zeitansatz Borghesis läßt sich jedoch, wie bereits
Henzen nachwies (Acta fr. Arv. p. 68), nicht halten.
Denn unter den göttlichen Wesen, denen aus Anlaß
der Titelverleihung vor dem 13. Januar geopfert
wird, befindet sich schon die d. i.
Augustus' Gattin Livia; in demselben Fragment aber
wird erst zum 17. Januar, also einige Tage später,
eine Opferhandlung der Arvalbrüder verzeichnet
gOM.yg]c?^i'0Mg?M Awag Ai%*"(7/Si!%g); diese fand dem-
nach nicht am Tage der Consecration selbst, sondern
lieh des Opfers, zu dem die Annahme des Titels
jPiVg?* paAiag den Anlaß bot. Denn vor dem 17. Januar
42 kann Livia noch nicht diva gewesen sein, da
gierung gelangt ist; infolgedessen gehört das erste
Opfer, dessen unser Fragment gedenkt, in ein späteres
Jahr als 42. — Der terminus ante quem für das
Bruchstück ist nach Henzen das Jahr 48. Denn der
im Fragment unter den Arvalbrüdem genannte L.
Silanus kann kein anderer sein als der Schwiegersohn
des Claudius, dessen plötzlicher Sturz am 29. De-
cember 48 erfolgte (Suet. CI. 29; Tac. ann. XII 4):
Die Zeit des Protokolles läßt sich jedoch noch ge-
nauer bestimmen, als dies Henzen getan hat. Unter
den Arvalbrüdern, die darin genannt werden, haben
zwei, Taurus Statilius Corvinus und Magnus Pom-
peius (er heißt sonst gewöhnlich Cn. Pompeius
Magnus), unter Claudius den Untergang gefunden:
ebenso wie Silanus, aber früher als dieser. Denn
Tacitus, dessen Erzählung für uns erst im Jahre 47
(vor dem 21. April, vgl. ann. XI 11) einsetzt, sagt
nichts von dem gewaltsamen Ende dieser beiden
Männer, das demnach vor April 47 erfolgt sein muß.
Andererseits lebte Pompeius im Jahre 43 noch (Dio
LX 25, 8) und Corvinus war in den ersten Monaten
desselben Jahres Consul (noch am 1. April, vgl.
CIL XIV 4126). Da Sueton, der Corvinus' Ver-
schwörung erwähnt (Claud. 13), ihn nicht als Consul
bezeichnet, muß sein Sturz in die Zeit zwischen
April 43 und April 47 fallen (wahrscheinlich in das
Jahr 46, vgl. zu Suet. CI. 13 noch Dio LX 27, 5).
Es ergibt sich also das Intervall vom Januar 43 bis
Januar 47 oder eher 46 als Zeitgrenze für das
Bruchstück der Acta Arvalium. Eine noch genauere
Fixierung resultiert aus folgendem: Nach dem in
den Arvalakten festgehaltenen Gebrauch werden die
fratres, solange sie als Consuln die Fasces führen, im
Protokoll mit ihrem Amtstitel genannt (vgl. z. B.
CIL VI 2040 = 32353; 2041). Nun sind von den
Männern, die der vorliegende Text als Mitglieder des
Collegiums verzeichnet, Taurus Statilius Corvinus im
Jahre 45 (noch am I. April), M. Silanus im Jahre 46
(das ganze Jahr hindurch, vgl. Dio LX 27, I;
Huelsen, Köm. Mitt. XIX 322) Consules ordinarii
gewesen und in den Jahren 43 und 47 führte L.
Vitellius als ordentlicher Consul zum zweiten- und
lange er im Amte blieb (im Jahre 43 fungiert am
1. März ein anderes Consulnpaar, vgl. Plin. n. h.
X 35; CIL VI 2015), doch erscheint er in unserem
Protokoll bereits vor den Iden des Januar ohne
Consultitel, zu einer Zeit also, da er seine Würde
sicher noch nicht niedergelegt hatte. Da die Jahre 43,
45, 46 und 47 demzufolge für unser Fragment nicht
in Betracht kommen, gehört dasselbe in das Jahr 44.
Ein anderes Fragment der Arvalakten (CIL VI
32349 = 2035) — von störenden Zutaten befreit,
seit Bormann die Handschrift, auf die die späteren
Ausgaben zurückgehen, aufgefunden hat (vgl. Ephem.
50 und 54 gesetzt, ohne daß er für diese engere Be-
grenzung einen Grund angegeben hätte. Nach den
Namen der Priester kann es in die Regierungszeit
des Tiberius, des Gaius oder des Claudius gehören.
Doch spricht manches gegen Tiberius, unter dessen
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