DÄNEMARK Aalborg
149
Stempelung
5575 1515 verfügt König Christian II. die Stempelung der Goldschmiede-
arbeiten -»med et nyt besynderligt Stadstegn af hver k'öbstad, med en Krone
paa samme Tegni (mit einem neuen besonderen Stadtzeichen von jeglicher
Stadt, mit einer Krone auf diesem Zeichen). Diese Verordnung ist, wie sich
auf Grund der bis jetzt bekannten Stempel des 17. Jahrh. feststellen läßt, nur
zum Teil und nicht lange Zeit hindurch befolgt worden. Die vorgeschriebene
Krone kommt dabei sowohl über der Initiale des Stadtnamens als auch über
dem Wappen oder Zeichen der betreffenden Stadt vor.
Olrik, Danske Guldsmedes Maerker 1919 S. 9/8.
Es bestand zunächst Selbststempelung, die erst 1540 aufgehoben worden
ist. Nur der »Oldermand« (Altmeister) hat von da ab das Recht, den Stadt-
stempel auf die Arbeit zu setzen.
Nyrop, Meddelelser ora dansk Guldsmedekunst 1885 S. 13 u. 29.
Einschneidende Veränderung in der Stempelung brachten die königlichen
Artikel von 1685 für Kopenhagen (siehe bei dieser Stadt), die in der Folge
z.Teil auch für die anderen Städte des Königreichs, insbesondere auch für die
größeren Plätze Norwegens, vorbildlich wurden.
Vielfach sandte man auch aus den Landständen die auf Feingehalt zu
prüfenden Arbeiten dem Kopenhagener Wardein zu.
Nyrop, Meddelelser 1885 S. 75. — Olrik, Guldsmedes Maerker 1919 S. 9-11.
Bis 1523 gelten dänische Bestimmungen im allgemeinen auch für Schwe-
den, bis 1814 auch für Norwegen.
AALBORG, Jutland
Lf.
Nr.
Beschau-
zeichen
zetcheD Meister — Gegenstand — Eigentümer
5576
A
5576
13
T Ii
Beschauzeichen von 1086.
„M" Mikkel Jensen, Altermann 1692 und 1724, f 1724.
mit tnck ßecj-ier^ mit Kindern und Akanthusblättern getrieben.
Sammlung J. W. Frohne Kopenhagen 1900, Kat. Nr. 63 c.
14 weitere Arbeiten mit dieser Marke bei Olrik, Guld-
smedes Maerker 1919 S. 93 Nr. 519. Vergl. auch ebendort
S. 89-94 u. S. 134.
ES3
Nr.5575?
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Stempelung
5575 1515 verfügt König Christian II. die Stempelung der Goldschmiede-
arbeiten -»med et nyt besynderligt Stadstegn af hver k'öbstad, med en Krone
paa samme Tegni (mit einem neuen besonderen Stadtzeichen von jeglicher
Stadt, mit einer Krone auf diesem Zeichen). Diese Verordnung ist, wie sich
auf Grund der bis jetzt bekannten Stempel des 17. Jahrh. feststellen läßt, nur
zum Teil und nicht lange Zeit hindurch befolgt worden. Die vorgeschriebene
Krone kommt dabei sowohl über der Initiale des Stadtnamens als auch über
dem Wappen oder Zeichen der betreffenden Stadt vor.
Olrik, Danske Guldsmedes Maerker 1919 S. 9/8.
Es bestand zunächst Selbststempelung, die erst 1540 aufgehoben worden
ist. Nur der »Oldermand« (Altmeister) hat von da ab das Recht, den Stadt-
stempel auf die Arbeit zu setzen.
Nyrop, Meddelelser ora dansk Guldsmedekunst 1885 S. 13 u. 29.
Einschneidende Veränderung in der Stempelung brachten die königlichen
Artikel von 1685 für Kopenhagen (siehe bei dieser Stadt), die in der Folge
z.Teil auch für die anderen Städte des Königreichs, insbesondere auch für die
größeren Plätze Norwegens, vorbildlich wurden.
Vielfach sandte man auch aus den Landständen die auf Feingehalt zu
prüfenden Arbeiten dem Kopenhagener Wardein zu.
Nyrop, Meddelelser 1885 S. 75. — Olrik, Guldsmedes Maerker 1919 S. 9-11.
Bis 1523 gelten dänische Bestimmungen im allgemeinen auch für Schwe-
den, bis 1814 auch für Norwegen.
AALBORG, Jutland
Lf.
Nr.
Beschau-
zeichen
zetcheD Meister — Gegenstand — Eigentümer
5576
A
5576
13
T Ii
Beschauzeichen von 1086.
„M" Mikkel Jensen, Altermann 1692 und 1724, f 1724.
mit tnck ßecj-ier^ mit Kindern und Akanthusblättern getrieben.
Sammlung J. W. Frohne Kopenhagen 1900, Kat. Nr. 63 c.
14 weitere Arbeiten mit dieser Marke bei Olrik, Guld-
smedes Maerker 1919 S. 93 Nr. 519. Vergl. auch ebendort
S. 89-94 u. S. 134.
ES3
Nr.5575?