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ITALIEN, Neuere Stempelung

Die durch das napoleonische Gesetz vom 25. Dez. 1810 für das Königreich
Italien nach französischem Muster geregelte Edelmetallstempelung, mit den Ga-
rantieämtern Mailand, Venedig, Bologna, Ancona, Verona und Brescia,
blieb auch unter der österreichischen Herrschaft im Gebiet des Lombardo-Vene-
tischen Königreichs (1815-1859 bzw. 1866) in Geltung. Es bestanden zwei Pun-
zierungsämter: Mailand, mit den Substitutionen Como, Bergamo, Brescia,
Cremona und Pavia, sowie Venedig mit Padua, Rovigo,Mantua, Verona,
Vicenza, Belluno, Treviso und Udine.

Karl Knies, Die Punzirung in Österreich, Wien 1896 S. 34-36.

Feingehalt für Silber 1810-1872

7326 große Stücke 950/1000. j 7328 ^ kleine Stücke 950/1000.

7327 große Stücke 800/1000. 7329 *ü? kleine Stücke 800/1000.

7330 Einfuhrstempel.
Die einzelnen Garantieämter haben besondere Zeichen. Knies S. 36.

7331 In Modena und Parma (mit Piacenza) bestand von 1818 bis 1872 eine

besondere Stempelung. Knies S. 38/39, auch Beuque, Dictionnaire des poingons Nr. 78.

Uber die gleichzeitigen Verhältnisse im Kirchenstaat orientiert S.J.A.
Churchill, The Goldsmiths of Italy S. 10/11.

Uber die staatliche Stempelung in Sardinien, die vielleicht schon im 18.
Jh. einheitlich normiert war und 1824 neu geregelt worden ist, sowie über die-
jenige im Königreich Neapel und im Großherzogtum Toskana, auf dessen
Gebiet 1576 die Florentiner Goldschmiede-Ordnungen ausgedehnt worden sind,
bin ich nicht im einzelnen unterrichtet.

7332 Durch Gesetz vom 2. August 1872 sind am 3. Mai 1873 für ganz Italien ein-
heitliche Bestimmungen über die Stempelung in Kraft getreten. Die Stempel, wie
wir sie hier unten abbilden, werden in zwei Größen gefertigt und enthalten eine
Zahl für den Feingehalt sowie das Zeichen des Prüfungsamtes.

Silberstempel seit 1873.

Weiteres siehe bei Duband, Les ouvrages d'or et d'argent, Besangon 1909 S. 459-461. — DTW,
Hall Marks 1925 S. 119. — Beuque, Dictionnaire des poingons 1925 S. 366 (Länderregister). —
Neueste Veröffentlichung: T. A.Baur, Die Feingehalts-u.Punzierungsvorschriften für Edelmetalle,
Leipzig (1927) S. 53/54.

Für die seit 1919 von Österreich-Ungarn abgetretenen Teile verweise ich
auf Knies, Punzirung in Österreich, Wien 1896. Die Haupttypen der ehemaligen
österreichisch-ungarischen Stempelung werden bei Osterreich unter Wien ver-
anschaulicht.
 
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