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I. DIE STADT MIAM-ANIBA
Der Mauerkopf scheint mehrmals ausgebessert und auch ganz erneuert worden zu sein.
Seine Fundamente wurden etwa 30 m östlich vom Südostturm gefunden; die Unterkante
liegt 1,80 m tiefer als die Nilstandsmarke. Diese Fundamentsreste stehen nicht im Zu-
sammenhang mit dem Anfang der Hafenmauer, sondern das Zwischenstück ist weggespült
oder ausgeraubt. Sie stammen auch aus einer anderen Zeit, denn zwischen den Fundament-
steinen lag ein Stück von einem Türsegen des Neuen Reiches; in dieser Zeit also muß der
Mauerkopf, an Stelle eines älteren Vorgängers, erneuert worden sein. Der Grundriß des
Oberbaues kann nur unsicher aus den Fundamentresten erschlossen werden und scheint
turmartig verstärkt gewesen zu sein.
Zu derselben Zeit wurde auch das Ufergelände vor der Festung II neu hergerichtet.
Die alten Mauern von I wurden auf gegeben und abgebrochen. In Verlängerung der Nilufer-
mauer vor der „Neustadt“ wurde, an der neuen Hafenmauer beginnend, eine etwa 2,50 m
breite Mauer parallel zu der großen Mauer von II gezogen bis zu einer zweiten, neuen
Hafenmauer im Norden vor dem alten Nordosteckturm mit der abgerundeten Außenecke.
Von dieser zweiten Hafenmauer sind nur geringe Bruchsteinreste übriggeblieben, ihre Er-
gänzung in derselben Form wie die südliche ist also hypothetisch. Die neue Ufermauer ver-
stärkt sich in der Mitte, aber nicht genau vor der breiten Tornische der großen Mauer, zu
einem Torturm von 5x7m (Abb. 18, Blatt 9). Aus dem Tor führen zwei Stufen hinab
(Taf. 3,a ganz links) zu einer gepflasterten Terrasse von etwa 6 m im Quadrat, die bei der
höchsten Überschwemmung bis zur Nilstandsmarke des Sesostris noch gerade über den
Hochwasserspiegel hinausragte (+ 24) und einen Landekai bildete (Taf. 3, a). Vor dem Tor
war auf vier oder sechs Holzsäulen ein Baldachin errichtet; eine Steinbasis ist neben den
zwei Stufen unmittelbar an der Turmwand noch erhalten. Der Ausgrabungsbefund ergab,
daß die Nilufermauern im bereits getrockneten und erhärteten Nilschlamm des Ufergeländes
errichtet waren, so daß sie keine Steinfundamente mehr benötigten. Nur die freiliegenden
Vorbauten, die Köpfe der Hafenmauern und die Terrasse, erhielten ein steinernes Funda-
ment, die Bastionen vor III dagegen nicht.
Ein Tor hat sich für den Erweiterungsbau III nicht nachweisen lassen, soweit nicht
die oben beschriebenen drei Türme hinter der Südmauer und das Risalit an der Ufermauer
Vermutungen zulassen. Es kann also eigentlich nur unauffällige Mauerdurchlässe gegeben
haben, und auch die Verbindung zu II kann außer auf der Mauer und über die Türme nur
durch einen beweglichen Steg hergestellt worden sein.
IV. VERSTÄRKUNG ALLER FESTUNGSMAUERN
Abb. 13, Blatt 7 (Erhaltungszustand und Ergänzung) zeigt, daß zu einer Zeit, die nach
dem Befund nicht mehr bestimmbar ist, sämtliche Mauern von II und III innen ringsum durch
eine neue ca. 4 m breite Mauer verstärkt wurden. Der Beweis, daß es sich hier um eine neue,
einheitliche und selbständige Bauperiode handelt, gelang erst, als die Verstärkungsmauer
an den Stellen, wo sie über den Südgraben von II hinweggeführt und an die Ecktürme
von II angeschlossen war, bei der Ausgrabung durchschlagen und beseitigt wurde, um
darunter festzustellen, daß der alte Graben innen am Fuße der Mauer von III bereits
vorher genau so mit einer kleinen Böschungsmauer abgeriegelt worden war, wie es nun
I. DIE STADT MIAM-ANIBA
Der Mauerkopf scheint mehrmals ausgebessert und auch ganz erneuert worden zu sein.
Seine Fundamente wurden etwa 30 m östlich vom Südostturm gefunden; die Unterkante
liegt 1,80 m tiefer als die Nilstandsmarke. Diese Fundamentsreste stehen nicht im Zu-
sammenhang mit dem Anfang der Hafenmauer, sondern das Zwischenstück ist weggespült
oder ausgeraubt. Sie stammen auch aus einer anderen Zeit, denn zwischen den Fundament-
steinen lag ein Stück von einem Türsegen des Neuen Reiches; in dieser Zeit also muß der
Mauerkopf, an Stelle eines älteren Vorgängers, erneuert worden sein. Der Grundriß des
Oberbaues kann nur unsicher aus den Fundamentresten erschlossen werden und scheint
turmartig verstärkt gewesen zu sein.
Zu derselben Zeit wurde auch das Ufergelände vor der Festung II neu hergerichtet.
Die alten Mauern von I wurden auf gegeben und abgebrochen. In Verlängerung der Nilufer-
mauer vor der „Neustadt“ wurde, an der neuen Hafenmauer beginnend, eine etwa 2,50 m
breite Mauer parallel zu der großen Mauer von II gezogen bis zu einer zweiten, neuen
Hafenmauer im Norden vor dem alten Nordosteckturm mit der abgerundeten Außenecke.
Von dieser zweiten Hafenmauer sind nur geringe Bruchsteinreste übriggeblieben, ihre Er-
gänzung in derselben Form wie die südliche ist also hypothetisch. Die neue Ufermauer ver-
stärkt sich in der Mitte, aber nicht genau vor der breiten Tornische der großen Mauer, zu
einem Torturm von 5x7m (Abb. 18, Blatt 9). Aus dem Tor führen zwei Stufen hinab
(Taf. 3,a ganz links) zu einer gepflasterten Terrasse von etwa 6 m im Quadrat, die bei der
höchsten Überschwemmung bis zur Nilstandsmarke des Sesostris noch gerade über den
Hochwasserspiegel hinausragte (+ 24) und einen Landekai bildete (Taf. 3, a). Vor dem Tor
war auf vier oder sechs Holzsäulen ein Baldachin errichtet; eine Steinbasis ist neben den
zwei Stufen unmittelbar an der Turmwand noch erhalten. Der Ausgrabungsbefund ergab,
daß die Nilufermauern im bereits getrockneten und erhärteten Nilschlamm des Ufergeländes
errichtet waren, so daß sie keine Steinfundamente mehr benötigten. Nur die freiliegenden
Vorbauten, die Köpfe der Hafenmauern und die Terrasse, erhielten ein steinernes Funda-
ment, die Bastionen vor III dagegen nicht.
Ein Tor hat sich für den Erweiterungsbau III nicht nachweisen lassen, soweit nicht
die oben beschriebenen drei Türme hinter der Südmauer und das Risalit an der Ufermauer
Vermutungen zulassen. Es kann also eigentlich nur unauffällige Mauerdurchlässe gegeben
haben, und auch die Verbindung zu II kann außer auf der Mauer und über die Türme nur
durch einen beweglichen Steg hergestellt worden sein.
IV. VERSTÄRKUNG ALLER FESTUNGSMAUERN
Abb. 13, Blatt 7 (Erhaltungszustand und Ergänzung) zeigt, daß zu einer Zeit, die nach
dem Befund nicht mehr bestimmbar ist, sämtliche Mauern von II und III innen ringsum durch
eine neue ca. 4 m breite Mauer verstärkt wurden. Der Beweis, daß es sich hier um eine neue,
einheitliche und selbständige Bauperiode handelt, gelang erst, als die Verstärkungsmauer
an den Stellen, wo sie über den Südgraben von II hinweggeführt und an die Ecktürme
von II angeschlossen war, bei der Ausgrabung durchschlagen und beseitigt wurde, um
darunter festzustellen, daß der alte Graben innen am Fuße der Mauer von III bereits
vorher genau so mit einer kleinen Böschungsmauer abgeriegelt worden war, wie es nun