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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft — 31.1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.14170#0085
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Besprechungen

Dietrich Bischoff: Wilhelm Diltheys geschichtliche Lebens-
philosophie (Anhang: Eine Kantdarstellung Diltheys). B. G.
Teubner 1935.

Demjenigen, der Wilhelm Dilthey bei wissenschaftlicher Arbeit als Begleiter und
Berater heranzieht, müßte sich unwillkürlich die Frage aufdrängen, inwieweit die
reiche, aber keineswegs schlackenfreie Oedankenmasse seines Werkes sub specie
aeternitatis bestehen kann. Und über die philosophische Bedeutsamkeit von Diltheys
Werk könnte man sich nur mit größter Vorsicht äußern. Findet sich doch die ,,Wahr-
heit" bei Dilthey weit seltener an denjenigen Stellen, die methodischer und wissen-
schaftstheoretischer Besinnung gewidmet sind, als daß sie im Verlaufe einer Gegen-
standsbeschreibung als plötzliche Intuition in Sprach- und Gedankenführung auf-
leuchtet und ebenso jäh wieder verschwindet. Oder sie begleitet wohl auch in Form
einer eigentümlichen Lebensintensität, die sich unmittelbar auf den Leser überträgt,
den Gang einer Darstellung. Sie wird dann fühlbar in den Bezügen, während sie sich
nie auf lange Dauer in freier Anschaulichkeit entfaltet; denn immer wieder verwischt
sich die Grenze zwischen Gelehrsamkeit und freiem wissenschaftlichem Schaffen.

Der Verfasser der vorliegenden Studie empfindet freilich nicht das Bedürfnis
einer Auseinandersetzung mit Diltheys Anschauungen. Er nimmt Diltheys Kantauf-
fassung zum Ausgangspunkt seiner Darstellung. Der Hinweis auf Kant findet sich
ebenso in der Basler Antrittsvorlesung wie in der letzten Vorlesung über das System
der Philosophie, deren Kant betreffender Abschnitt hier in Nohls Nachschrift erst-
malig abgedruckt ist. — Der „Kritik der reinen Vernunft", der zur vollen Erfassung
der Weltzusammenhänge, die in der „Urteilskraft" geahnt sind, das historische Be-
wußtsein fehlte, hat Dilthey nach dem Hegeischen Gesetz der „Aufhebung" eine
„Kritik der historischen Vernunft" gegenübergestellt, indem er vor allem das Ver-
hältnis von Natur- und Geisteswissenschaften klärte. Die allgemeingültige Gesetz-
mäßigkeit der Naturwissenschaften ist in den Geisteswissenschaften nicht zu er-
reichen. Wohl aber lassen sich für die letzteren Ordnungsprinzipien auffinden, die
ihre „systematische" Behandlung ermöglichen. Dies ist der Sinn der „Strukturgesetz-
lichkeit", die freilich immer unbestimmt und ein bloßer Grenzbegriff bleiben wird.
Denn auch sie hat die Tendenz, sich von dem im „Verstehen" erfaßten Lebendigen
zu entfernen. So läßt sich auf diesem Gebiete eine gewisse klare und zugleich lebens-
nahe Allgemeinheit erreichen, die der Verf. im Anschluß an Misch als „funktionale
Objektivität" bezeichnen möchte. Daß diese Objektivität selbst, nach dem Modell der
Naturwissenschaffen konstruiert, ein methodischer Hilfsbegriff und als solcher aus
gewissen Grundanschauungen Diltheys heraus verständlich ist, hat der Verf. an-
scheinend nicht erkannt. Denn dann hätte ihm klar sein müssen, daß ein methodischer
Hilfsbegriff nicht die Grundlage zu einem „Ethos der neuen Wissenschaft" abgeben
kann. — Er zeigt dann weiter, wie der Gegensatz zwischen Natur- und Geisteswissen-
schaften durch die Lehre von den aus dem Gemüt abgeleiteten Weltanschauungen
überbaut wird und gelangt vermittels einer Art syllogistischen Verfahrens zu dem
 
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