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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 23.1912

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Dehio, Georg: Denkmalpflege und Museen: Referat auf dem zwölften Tage für Denkmalpflege und Heimatschutz
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https://doi.org/10.11588/diglit.5954#0020

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ACAD. LESEH.

21.0K11911 •

KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE

Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig, Querstraße 13

Neue Folge. XXIII. Jahrgang

1911/1912

Nr. 2. 20. Oktober 1911.

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur »Zeitschrift für bildende Kunst« monatlich dreimal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfaßt 40 Nummern.
Die Abonnenten der »Zeitschrift für bildende Kunst« erhalten die Kunstchronik kostenfrei. — Für Zeichnungen, Manuskripte usw., die unverlangt
eingesandt werden, leisten Redaktion und Verlagshandlung keine Gewähr. Alle Briefschaften und Sendungen sind zu richten an E.A.Seemann,
Leipzig, Querstraße 13. Anzeigen 30 Pf. für die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagshandlung die Annoncenexpeditionen an.

DENKMALPFLEGE UND MUSEEN.
Referat auf dem zwölften Tage für Denkmalpflege und
Heimatschutz von q. Dehio.

Denkmalpflege und Museen sind geborene Bundes-
genossen. Es scheint das eine selbstverständliche,
kaum noch zu weiterer Überlegung auffordernde
Wahrheit zu sein. Aber auch unter guten Bundes-
genossen ist es erlaubt, das gegenseitige Verhältnis
von Zeit zu Zeit einmal einer Prüfung zu unterziehen,
ob es tatsächlich ganz das leiste, was es der Idee
nach leisten soll.

Wollen wir uns von vornherein darüber klar
sein: die Genossen sind von Natur recht ungleich
beschaffen. Die Denkmalpflege, das jüngste Glied der
unter dem allgemeinen Namen Kunstpflege zusammen-
gefaßten Bestrebungen, geht von einem einfachen
Grundgedanken aus und verfolgt ein einziges Ziel;
in den modernen Museen setzt ein sehr altes Sammel-
wesen sich fort, Traditionen und Motive allerverschie-
denster Art treffen in ihnen zusammen. Die Denkmal-
pflege verteidigt, das Sammelwesen greift aus. Die
Denkmalpflege sieht das einzelne Kunstwerk als un-
trennbaren Teil eines historisch gewordenen Kultur-
organismus an und um dessen willen, nicht zuerst
wegen eines erwarteten ästhetischen Gewinnes, schützt
und pflegt sie es; das Sammelwesen hat es mit ent-
wurzelten Gewächsen zu tun, mit Gliedern, die von
ihren Körpern getrennt und nach Gutdünken in neue
Verbindungen gebracht werden; es will gewinnen,
besitzen und genießen; es macht das Kunstwerk zur
Ware, zur Beute. Die ersten Sammler fremder und
alter Kunst, von denen wir näheres wissen, waren
die selbst Kunst nicht produzierenden Römer und wir
wissen auch, wie sie dabei zu Werke gingen. Rom
wurde reich durch Plünderung der Provinzen. Sagen
wir anstatt Plünderung Ausnutzung materieller Über-
legenheit, so müssen wir bekennen, daß die römischen
Methoden bis auf den heutigen Tag nicht ausge-
storben sind.

Da hat nun das 19. Jahrhundert zum erstenmal
en ihm für immer zum Ruhm gereichenden Versuch
gemacht, mit dem alten rein privatrechtlichen und
individualistischen System zu brechen. Es hat zum
erstenmal den Gedanken auf den Schild gehoben:
wnstsarnmlungen haben einem öffentlichen Interesse
stehe n6h\ " ^enn diese Ungleichheit ewig be-
n bleiben, die nur durch Nebeneigenschaften

hervorgerufene Ungleichheit zwischen den Werken
der Dicht- und Tonkunst auf der einen, der Bildkunst
auf der anderen Seite? fene gehören, sobald ihr
Schöpfer sie von sich entlassen hat, niemandem mehr
und darum allen; diese bleiben eingesperrt in den
Käfig des privaten Besitzrechtes und der Besitzer
darf mit ihnen tun und lassen was er will, bis zu den
äußersten und absurdesten Konsequenzen. An einem
Bildwerke ist doch nicht anders als an einem Dicht-
und Tonwerk das Wesentliche die künstlerische Idee
und nicht deren körperliches Gefäß. Kann eine höher
entwickelte Kultur es dulden, daß Ideen nach privatem
Besitzrecht behandelt werden? Giebt es noch andere
als bloß technisch-materielle Gründe dafür, daß ein
Gemälde Dürers nicht ebenso unbeschränkt der ganzen
Nation gehört, wie ein Gedicht Goethes, eine Melodie
Mozarts? Und ist nicht alte, einem abgeschlossenen
Lebensprozeß angehörende Kunst überhaupt etwas
anderes als heute entstehende, ihr historisches Existenz-
recht erst sich suchende Kunst? Vielleicht kommen
wir in Zukunft noch dahin, für alle alte Kunst einen
Verjährungstermin des Privateigentumes anzunehmen,
nach dessen Ablauf sie in Gemeinbesitz übergeht. Das
wäre ohne Frage das logische Endziel . . . Aber
niemand braucht sich zu fürchten: Der Weltenlauf
ist nicht immer logisch; dagegen ist überall dafür
gesorgt, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen.
Jedenfalls sind wir von jenem Endziel, ob wir nun
es fürchten oder wünschen mögen, reichlich weit ent-
fernt. Indes auch ohne Radikalismus bleibt uns ein
hinlänglich großes Feld, um den Grundsatz des öffent-
lichen Interesses tiefer durchzudenken und kräftiger
zur Tat zu machen. Hier ist es, wo der Gedanke
der Denkmalpflege mit dem Museumswesen zusammen-
trifft.

Wenn der Begriff des öffentlichen Interesses damit
schon erschöpft wäre, daß die Museen jedermann zu
bequemer Benutzung offen stehen sollen, dann in der
Tat wären wir schon am Ziele. Ein öffentliches In-
teresse besteht vor allem auch an dem, was gesammelt
und wie gesammelt wird. Hier, wo die theoretisch
angenommene Bundesgenossenschaft sich in der Praxis
zu bewähren hätte, kann die Denkmalpflege zurzeit
nicht sagen: bei den Museen ist alles gut. Den Grund
dafür sehe ich vornehmlich in zwei Hindernissen:
Das eine ist das fortdauernde, heute mehr als je be-
triebsame private Sammelwesen und der von diesem
 
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