Einige Bemerkungen
zu dem Aufsatze von Conrady, „Die Geschichte des Hauses Nassau“,
in Annalen XXVI.
Von
Dr. W. Sauer,
Königl. Archivrat und Staatsarchivar zu Wiesbaden.
Dass trotz der ungemeinen Mühe, welche in vorhergegangener Zeit der
Aufklärung des Ursprunges des Hauses Nassau zugewendet ist, erneute Forschung
noch beachtenswerte Ergebnisse erzielen kann, zeigt Conrady’s vorbezeich-
nete Arbeit. Doch auch durch diese Forschungen haben wohl noch nicht alle
Fragen eine abschliessende Erörterung gefunden. Verfasser übersah, dass die
von ihm mit Recht an die Spitze seiner Untersuchungen gestellten Beziehungen
des Geschlechts der Hattonen zum Wormsgau bereits bei Wenck, H. L. G.
II, S. 541, Stein, König Konrad I., Hegel, Mainzer Chroniken IIb, S. 11,
Draudt, Forschungen zur d. Gesch. XXIII, 478 erörtert sind. So sehr hier-
durch einerseits der Wert der in selbständiger Forschung vom Verfasser ge-
wonnenen Ergebnisse gesichert wird, so bleibt es doch anzunehmen, dass unter
Benutzung dieser älteren Untersuchungen einzelne Punkte sich würden anders
haben gestalten können. Hierzu gehört auch die in entscheidender Weise noch
nicht klar gelegte Frage, ob die Hattonen in Wormsgau Grafen oder nur
Grossgrundbesitzer waren.
Auf diese Einzelheiten der- anerkennenswerten Untersuchungen jetzt hier
einzugehen, wird nicht beabsichtigt. Es sollen hier nur einige Versehen, die
dem Verfasser bei der Benutzung Fulder und Lorscher Traditionen für den
ersten Abschnitt seiner Arbeit begegnet sind, vermerkt werden.
Zu S. 2. Die nach Schannat S. 2, No. 4, Dronke S. 7, No. 9 angeführte
Tradition des Eggiolt ist nicht vom 25., sondern vom 15. Juni, wie
die Drucke richtig angeben.
Zu S. 3, Anmerkung 3. Die Angabe, dass Dronke die bei Schannat S. 3,
(nicht 5, wie angegeben) No. 5 gedruckte Tradition von 756 mit dem
Monatstage XI. Kal. Julii nicht habe, ist irrig. Dieselbe steht bei
Dronke S. 7, No. 10 mit verbessertem Monatsdatum XV. Kal. Julii.
Hiernach ist bei Conrady der 21. Juni in 17. Juni zu ändern.
Zu S. 5 bezw. S. 3 ist die nach Cod. Lauresh. II, S. 16, No. 859 angeführte
Tradition des Radulf — nicht Randulf — nicht vom 30. Mai, sondern
vom 29. Juni 767.
zu dem Aufsatze von Conrady, „Die Geschichte des Hauses Nassau“,
in Annalen XXVI.
Von
Dr. W. Sauer,
Königl. Archivrat und Staatsarchivar zu Wiesbaden.
Dass trotz der ungemeinen Mühe, welche in vorhergegangener Zeit der
Aufklärung des Ursprunges des Hauses Nassau zugewendet ist, erneute Forschung
noch beachtenswerte Ergebnisse erzielen kann, zeigt Conrady’s vorbezeich-
nete Arbeit. Doch auch durch diese Forschungen haben wohl noch nicht alle
Fragen eine abschliessende Erörterung gefunden. Verfasser übersah, dass die
von ihm mit Recht an die Spitze seiner Untersuchungen gestellten Beziehungen
des Geschlechts der Hattonen zum Wormsgau bereits bei Wenck, H. L. G.
II, S. 541, Stein, König Konrad I., Hegel, Mainzer Chroniken IIb, S. 11,
Draudt, Forschungen zur d. Gesch. XXIII, 478 erörtert sind. So sehr hier-
durch einerseits der Wert der in selbständiger Forschung vom Verfasser ge-
wonnenen Ergebnisse gesichert wird, so bleibt es doch anzunehmen, dass unter
Benutzung dieser älteren Untersuchungen einzelne Punkte sich würden anders
haben gestalten können. Hierzu gehört auch die in entscheidender Weise noch
nicht klar gelegte Frage, ob die Hattonen in Wormsgau Grafen oder nur
Grossgrundbesitzer waren.
Auf diese Einzelheiten der- anerkennenswerten Untersuchungen jetzt hier
einzugehen, wird nicht beabsichtigt. Es sollen hier nur einige Versehen, die
dem Verfasser bei der Benutzung Fulder und Lorscher Traditionen für den
ersten Abschnitt seiner Arbeit begegnet sind, vermerkt werden.
Zu S. 2. Die nach Schannat S. 2, No. 4, Dronke S. 7, No. 9 angeführte
Tradition des Eggiolt ist nicht vom 25., sondern vom 15. Juni, wie
die Drucke richtig angeben.
Zu S. 3, Anmerkung 3. Die Angabe, dass Dronke die bei Schannat S. 3,
(nicht 5, wie angegeben) No. 5 gedruckte Tradition von 756 mit dem
Monatstage XI. Kal. Julii nicht habe, ist irrig. Dieselbe steht bei
Dronke S. 7, No. 10 mit verbessertem Monatsdatum XV. Kal. Julii.
Hiernach ist bei Conrady der 21. Juni in 17. Juni zu ändern.
Zu S. 5 bezw. S. 3 ist die nach Cod. Lauresh. II, S. 16, No. 859 angeführte
Tradition des Radulf — nicht Randulf — nicht vom 30. Mai, sondern
vom 29. Juni 767.