1907
ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU
Heft 12
Grabmal. Architekt: Emil Högg, Direktor des
Gewerbemuseums in Bremen,
Parentationshalle für den Friedhof
in Neugersdorf in Sachsen.
Architekt: Johannes Bollert
in Dresden.
den Steinen, in einzelnen Abteilungen nur solche aus liegenden Steinen,
in einzelnen Abteilungen nur Grabdenkmäler aus Eisen und in einzelnen
Abteilungen nur solche aus Holz errichtet werden. Alle diese Grab-
denkmäler dürfen eine Höhe von 2 m nicht überschreiten. - § 4. Bei
den gesondert liegenden größeren Familiengräbern und Familiengräber-
gruppen (Anlagengräbern) dürfen größere Denkmäler ausgeführt werden,
wenn sie künstlerischen Charakter tragen und durch genügende Umpflan-
zung die gegenseitige Beeinträchtigung der Nachbardenkmäler verhindert
ist. — § 5. Alle Grabhügel sollen eine in der Mitte nicht über 30 cm hohe
gewölbte Form erhalten und mit
Gras oder Moos begrünt sein. Ab¬
geböschte, kastenförmige Grabhügel
sind verboten. Weiße Papierkränze
können nicht zugelassen werden. —
§ 6. Jede Einfriedigung von Grab¬
stätten ist verboten. Sie steht im
Widerspruch mit der Natur des Wal¬
des und zerstört den landschaftlichen
Eindruck des Waldbodens. — § 7. Die
im Anfang aufgeführten einzelnen
Richtpunkte sind von allen Grab-
besitzern zu beachten. — § 8. Für
alle im Waldfriedhof zu errichtenden
Grabdenkmäler ist vorherige Ge¬
nehmigung erforderlich. Sie ist ein¬
zuholen durch Vorlage von Plänen
oder Modellen im Maßstab 1:5. Die
gewählten Materialien des Denkmals,
die beabsichtigte Farbengebung und
die Inschrift sind hierbei kenntlich
zu machen. Pläne sind in doppelter
Ausfertigung einzureichen. — § 9. Be¬
reits erlassene Vorschriften über Er¬
richten von Denkmälern, Anpflanzen
von Bäumen u. s. w. haben auch für den Waldfriedhof Gültigkeit, soweit
sie nicht durch die vorstehenden besonderen Vorschriften abgeändert sind.
Anhang. Richtpunkte für die Erzielung entsprechenden Grabschmuckes
im Waldfriedhof: a) Der Wert eines Denkmals liegt nicht in dessen hohen
Kosten, sondern im harmonischen Zusammenwirken mit der Umgebung.
— b) Für den Waldfriedhof geeignete Materialien zu Steindenkmälern
sind: Tuffstein, Nagelfluh, Muschelkalk, Granit, körniger Kalkstein. Unzu-
lässig sind: alle Carraramarmorsorten, polierte Steine und schwarze Steine.
— c) Weitere geeignete Materialien zu Grabdenkmälern sind: farbig ge-
haltenes Schmiedeisen, bemaltes Eichen- oder Lärchenholz und Bronzeguß
in Verwendung mit Stein. — d) Durch farbige Behandlung und Vergoldung
lassen sich hohe künstlerische Wirkungen erreichen. — e) Die Grabstein-
inschrift soll als dekorative Beigabe wirken, daher gut verteilt und nicht
in grellen Farben oder schwarz gefaßt sein. Druck- und Sandsteingebläs-
inschriften sind unzulässig. — f) Es ist darauf zu sehen, daß innerhalb der
einzelnen Gräberfelder kein zu großer Wechsel der Grabmalformen statt-
findet. Schon Ordnung ist Schönheit. Gruppenweise und je nach ihrer
Lage sollen die Gräber eine künstlerische Einheit bilden und gegenseitig
aufeinander Rücksicht nehmen. Durch die Einzelformen kann der Indivi-
dualität vollständig Rechnung getra-
gen werden. Minderwertige scha-
blonenhafte Dutzendware ist ausge-
schlossen. — g) Für geeignete Be-
grünung eignen sich insbesondere
die verschiedenen Moosarten, Farren,
Efeu, Buchs, Wacholder, Rankenvon
wildem Wein und allerlei Waldblu-
men; zur Umpflanzung des Grab-
males: Nadelbäume, Lebensbäume,
Lorbeer, Trauerweiden und Birken.
Es wäre dringend zu wün-
schen, daß diese trefflichen Vor-
schriften nicht nur für München,
sondern in ihren Grundzügen all-
gemein für unsre Kirchhofanlagen
zur Richtschnur genommen würden,
wenn auch über das Verlangen von
Grabdenkmälern aus gleichem Stoffe
für die einzelnen Abteilungen (§ 3)
die Ansichten verschieden sein
dürften.
Von der Münchener Stadtver-
waltung sind inzwischen die Vor-
schläge Grässels mit geringen Ände-
rungen, mit Ausnahme des Verbotes der Carrara-Marmorsorten und polierter
sowie schwarzer Steine angenommen worden. Die Münchener Vereini-
gung für angewandte Kunst hat darauf beim Magistrat die Überlassung
einer Abteilung des neuen Waldfriedhofes für eine ständige Ausstellung von
den Vorschlägen entsprechenden Grabmälern beantragt, über deren Zu-
lassung ein aus sechs Künstlern und sechs Handwerkern zu bildender
Ausschuß entscheiden soll.
Volkskunst und Freilichtmuseen. Sehr erfreuliche Fortschritte
sind in neuester Zeit in der Pflege der Volkskunst und Erhaltung ihrer
Werke in Norddeutschland zu verzeichnen. Die jungen vaterländischen
Grabmal.
Architekt: Emil Högg, Direktor des
Gewerbemuseums in Bremen.
Kaiserin Elisabeth-Denkmal auf dem Kahlenberge in Wien.
Architekten: Professor Oskar und Eugen Ritter von Felgel in Pilsen.
Bildhauer: Rudolf Bachmann in Wien.
ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU
Heft 12
Grabmal. Architekt: Emil Högg, Direktor des
Gewerbemuseums in Bremen,
Parentationshalle für den Friedhof
in Neugersdorf in Sachsen.
Architekt: Johannes Bollert
in Dresden.
den Steinen, in einzelnen Abteilungen nur solche aus liegenden Steinen,
in einzelnen Abteilungen nur Grabdenkmäler aus Eisen und in einzelnen
Abteilungen nur solche aus Holz errichtet werden. Alle diese Grab-
denkmäler dürfen eine Höhe von 2 m nicht überschreiten. - § 4. Bei
den gesondert liegenden größeren Familiengräbern und Familiengräber-
gruppen (Anlagengräbern) dürfen größere Denkmäler ausgeführt werden,
wenn sie künstlerischen Charakter tragen und durch genügende Umpflan-
zung die gegenseitige Beeinträchtigung der Nachbardenkmäler verhindert
ist. — § 5. Alle Grabhügel sollen eine in der Mitte nicht über 30 cm hohe
gewölbte Form erhalten und mit
Gras oder Moos begrünt sein. Ab¬
geböschte, kastenförmige Grabhügel
sind verboten. Weiße Papierkränze
können nicht zugelassen werden. —
§ 6. Jede Einfriedigung von Grab¬
stätten ist verboten. Sie steht im
Widerspruch mit der Natur des Wal¬
des und zerstört den landschaftlichen
Eindruck des Waldbodens. — § 7. Die
im Anfang aufgeführten einzelnen
Richtpunkte sind von allen Grab-
besitzern zu beachten. — § 8. Für
alle im Waldfriedhof zu errichtenden
Grabdenkmäler ist vorherige Ge¬
nehmigung erforderlich. Sie ist ein¬
zuholen durch Vorlage von Plänen
oder Modellen im Maßstab 1:5. Die
gewählten Materialien des Denkmals,
die beabsichtigte Farbengebung und
die Inschrift sind hierbei kenntlich
zu machen. Pläne sind in doppelter
Ausfertigung einzureichen. — § 9. Be¬
reits erlassene Vorschriften über Er¬
richten von Denkmälern, Anpflanzen
von Bäumen u. s. w. haben auch für den Waldfriedhof Gültigkeit, soweit
sie nicht durch die vorstehenden besonderen Vorschriften abgeändert sind.
Anhang. Richtpunkte für die Erzielung entsprechenden Grabschmuckes
im Waldfriedhof: a) Der Wert eines Denkmals liegt nicht in dessen hohen
Kosten, sondern im harmonischen Zusammenwirken mit der Umgebung.
— b) Für den Waldfriedhof geeignete Materialien zu Steindenkmälern
sind: Tuffstein, Nagelfluh, Muschelkalk, Granit, körniger Kalkstein. Unzu-
lässig sind: alle Carraramarmorsorten, polierte Steine und schwarze Steine.
— c) Weitere geeignete Materialien zu Grabdenkmälern sind: farbig ge-
haltenes Schmiedeisen, bemaltes Eichen- oder Lärchenholz und Bronzeguß
in Verwendung mit Stein. — d) Durch farbige Behandlung und Vergoldung
lassen sich hohe künstlerische Wirkungen erreichen. — e) Die Grabstein-
inschrift soll als dekorative Beigabe wirken, daher gut verteilt und nicht
in grellen Farben oder schwarz gefaßt sein. Druck- und Sandsteingebläs-
inschriften sind unzulässig. — f) Es ist darauf zu sehen, daß innerhalb der
einzelnen Gräberfelder kein zu großer Wechsel der Grabmalformen statt-
findet. Schon Ordnung ist Schönheit. Gruppenweise und je nach ihrer
Lage sollen die Gräber eine künstlerische Einheit bilden und gegenseitig
aufeinander Rücksicht nehmen. Durch die Einzelformen kann der Indivi-
dualität vollständig Rechnung getra-
gen werden. Minderwertige scha-
blonenhafte Dutzendware ist ausge-
schlossen. — g) Für geeignete Be-
grünung eignen sich insbesondere
die verschiedenen Moosarten, Farren,
Efeu, Buchs, Wacholder, Rankenvon
wildem Wein und allerlei Waldblu-
men; zur Umpflanzung des Grab-
males: Nadelbäume, Lebensbäume,
Lorbeer, Trauerweiden und Birken.
Es wäre dringend zu wün-
schen, daß diese trefflichen Vor-
schriften nicht nur für München,
sondern in ihren Grundzügen all-
gemein für unsre Kirchhofanlagen
zur Richtschnur genommen würden,
wenn auch über das Verlangen von
Grabdenkmälern aus gleichem Stoffe
für die einzelnen Abteilungen (§ 3)
die Ansichten verschieden sein
dürften.
Von der Münchener Stadtver-
waltung sind inzwischen die Vor-
schläge Grässels mit geringen Ände-
rungen, mit Ausnahme des Verbotes der Carrara-Marmorsorten und polierter
sowie schwarzer Steine angenommen worden. Die Münchener Vereini-
gung für angewandte Kunst hat darauf beim Magistrat die Überlassung
einer Abteilung des neuen Waldfriedhofes für eine ständige Ausstellung von
den Vorschlägen entsprechenden Grabmälern beantragt, über deren Zu-
lassung ein aus sechs Künstlern und sechs Handwerkern zu bildender
Ausschuß entscheiden soll.
Volkskunst und Freilichtmuseen. Sehr erfreuliche Fortschritte
sind in neuester Zeit in der Pflege der Volkskunst und Erhaltung ihrer
Werke in Norddeutschland zu verzeichnen. Die jungen vaterländischen
Grabmal.
Architekt: Emil Högg, Direktor des
Gewerbemuseums in Bremen.
Kaiserin Elisabeth-Denkmal auf dem Kahlenberge in Wien.
Architekten: Professor Oskar und Eugen Ritter von Felgel in Pilsen.
Bildhauer: Rudolf Bachmann in Wien.