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Baumeister: das Architektur-Magazin — 2.1904

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Beilage zu: 1904, Juni
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Vom Büchermarkt
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J., H.: [W. Dietrich, Beiträge zur Entwicklung des Bürgerlichen Wohnhauses in Sachsen im 17. und 18. Jahrhundert]
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[Rezension von: Feuerpolizeiliche Vorschriften für den Verkehr mit Mineralölen, Sprengstoffen und anderen feuergefährlichen Stoffen nebst den feuerpolizeilichen Bestimmungen für Warenhäuser und feuergefährliche gewerbliche Betriebsstätten]
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Sp.: [Rezension von: Fritz Hirsch, Von den Universitätsgebäuden in Heidelberg]
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[Rezension von: Hugo Schmerber, Die Baumeister Christoph und Ignaz Kilian Dientzenhofer]
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[Rezension von: J. Stübben, Die Bedeutung der Bauordnungen und Bebauungspläne für das Wohnungswesen]
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https://doi.org/10.11588/diglit.49990#0349

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100 B

DER BAUMEISTER * 1904, JUNI * BEILAGE.

Vom Büchermarkt.
Dietrich, Dr. W. Beiträge zur Entwicklung des Bürgerlichen Wohn-
hauses in Sachsen im 17. und 18. Jahrhundert. Mit 142 zum
Teil farbigen Abbildungen. Leipzig. Gilberssche Verlagsbuchhand-
lung. Mark 7.50.
Vorliegende Monographie dürfte für die Kenntnisse der sächsischen Bau-
kunst ebenso ergänzend und anregend wirken, wie das im sechsten Hefte an
dieser Stelle besprochene Werk 0. Gruners, „Die Dorfkirche im Königreiche
Sachsen“.
Wie jenes eine grosse Zahl der reizvollsten und für die Lösung der Frage
des Baues ländlicher Kirchen mustergültige Vorbilder uns vorführt, so
finden wir hier in geschlossener Folge das bürgerliche Wohnhaus in seiner
geschichtlichen Entwicklung. Der Verfasser gliedert den Stoff in drei Kapitel,
deren erstes die Bau- und Feuerpolizeivorschriften behandelt, speziell für die
Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig, das zweite bringt die Entwicklung der
Fassade der Renaissancezeit bis zum 30 jährigen Kriege, das Barockwohnhaus,
das Haus des Rokoko und des Klassicismus und des zur Zeit wieder beliebten
Empire- und Biedermeierstiles.
Das dritte Kapitel stellt sich die Aufgabe, die Entwicklung des Grundrisses
innerhalb dieser Perioden zu untersuchen, der städischen, sowohl wie der
ländlichen und Vorstadttypen. Besonders reiche Ausbeute bietet das Werk
natürlich in der Vorführung der Barockhäuser, deren vorzügliche technische
Reproduktion jedem, der Dresden nicht kennen sollte, den unvergleichlichen
Schatz an diesen Architekturen überzeugend klar macht, und für den Kenner,
der Dresdens vorbildliche, durch diese Bauten bestimmten Strassen- und Platz-
bilder kennen gelernt und liebgewonnen hat, sind sie eine willkommene Auf-
frischung köstlicher Erinnerung.
Die künstlerisch so wertvolle Behandlung grosser Fassadenflächen von einer
für damalige Zeit stattlichen Höhe von vier und mehr Geschossen dürfte auch
für heutige Auffassung vorbildlich bleiben; schon aus diesem einzigen Grunde
ist das Werk dem schaffenden Architekten eine wichtige Bereichernung seiner
Bibliothek, für sein historisches Studium bildet es jedenfalls eine gewinn-
bringende Lektüre. H. J.
Feuerpolizeiliche Vorschriften für den Verkehr mit Mineralölen,
Sprengstoffen und anderen feuergefährlichen Stoffen nebst den
feuerpolizeilichen Bestimmungen für Warenhäuser und feuergefähr-
liche gewerbliche Betriebsstätten. Zusammengestellt nach amtlichen
Quellen von P. Nickse, Redakteur der „Deutschen Drogisten-
Zeitung“. Berlin, Franz Weber. Preis Mark —.65.
Über den Inhalt des Heftes giebt der Titel schon den nötigen Aufschluss.
Da wohl auch Architekten und andere Leser unserer Blätter in die Lage
kommen, sich auf solche Vorschriften zu berufen und darauf zu achten, weisen
wir gern auf diese Zusammenstellung hin, die alles in das Gebiet Einschlagende
umfasst und gewissenhaft redigiert ist.
Hirsch, Fritz, Dr. phil., grossherzoglicher Regierungsbaumeister. Von
den Universitätsgebäuden in Heidelberg. Ein Beitrag zur Bau-
geschichte der Stadt. Heidelberg, Carl Winters Universitätsbuch-
handlung. Mark 3.—.
Das vorliegende Werkchen ist aus Anlass der Hundertjahrfeier der Heidel-
berger Universität veröffentlicht worden und giebt uns einen interessanten Ein-
blick in die Baugeschichte Heidelbergs. Der Verfasser macht in der Vorrede
auf ein interessantes noch wenig beachtetes Phänomen aufmerksam. Merk-
würdigerweise scheinen Kunst und Universität einander zu fliehen. Keine
eigentliche Universitätsstadt ist ein Kunstcentrum und in keiner als Kunstcentrum
bekannten Stadt existiert eine Universität, oder wenn auch, so haben die Ur-
sachen der Kunstblüte durchaus nichts mit der Universität zu schaffen. Wenn
auch das frühere Heidelberger Schloss eine Probe der deutschen Renaissance
ist und es manch schönes Haus aus alter Zeit in Heidelberg giebt, so kann
dennoch Heidelberg kein Kunstcentrum genannt werden. Es ist eine Univer-
sitätsstadt pro excellence. In den kleinen Universitätsstädten nimmt die Uni-
versität eine so hervorragende Stelle ein, dass eine jede Thätigkeit der Be-
völkerung sich an diese anlehnen muss, um aus den Beziehungen zu derselben
Mittel und Wege zum täglichen Broderwerb herauszufinden. Jeder Berufszweig
in anderer Richtung wird dadurch in den Hintergrund gedrängt. Da nun
Studenten im allgemeinen auch keine Kunstjünger sind, so liegt es auf der
Hand, dass in den eigentlichen Universitätsstädten keine Kunstcentren ent-
stehen können.
So ist auch die Kunst an den Universitätsgebäuden in Heidelberg eine sehr
begrenzte, um so wichtiger sind dagegen die im vorliegenden Werkchen ge-
gebenen historischen Daten für die Baugeschichte Heidelbergs. Sp.
Schmerber, Hugo, Die Baumeister Christoph und Ignaz Kilian Dientzen-
hofer (No. 292 der Sammlung gemeinnütziger Vorträge, heraus-
gegeben vom Deutschen Verein zur Verbreitung gemeinnütziger
Kenntnisse in Prag) Prag, Calve’sche Buchhandlung. Mark —.20.
Eine eingehende Darstellung des Wirkens der zwei deutschen Meister,
die im 17. und 18. Jahrhundert eine bedeutsame Bauthätigkeit in Prag, wie in
Böhmen überhaupt entfalteten und der Hauptstadt des Landes ihr architek-
tonisches Gepräge gaben. Der Verfasser giebt in knapper Darstellung die
Quellen, aus denen diese Sprossen einer weitverzweigten Architektenfamilie
schöpften und zeigt, wie sie in selbständiger Weise ihre eigenartigen Aufgaben
lösten. Für den Besucher Prags wird das Heftchen ein lehrreicher Führer
durch einen wesentlichen Teil seiner Baudenkmäler bilden. — n.
Stübben, J., Geh. Baurat. Die Bedeutung der Bauordnungen und
Bebauungspläne für das Wohnungswesen. Herausgegeben vom
Verein Reichs-Wohnungsgesetz. Mit einem Litteraturverzeichnisse.
Göttingen, Vandenhock & Ruprecht. Mark 1.—.
Für die Verbesserung des Wohnungswesens eine Gesetzgebung der
deutschen Bundesstaaten und insbesondere des deutschen Reiches herbeizu-
führen, ist das Ziel des „Vereins Reichswohnungsgesetz“. Insbesondere soll



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