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Bredius, Abraham [Bearb.]
Künstlerinventare: Urkunden zur Geschichte der holländischen Kunst des XVIten, XVIIten und XVIIIten Jahrhunderts (Band 5) — Haag, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.33495#0399

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DE WITTE.

1843

sei Emanuel de Wit, ebenfalls Maler, zu ihnen ins Haus ge-
kommen und hätte ihn, Oollaei't, aufgefordert, die in seinem
Besitze befindliche Kopie des durch de Wit gemalten Bildes
vom Nieuwe Vischmarkt, auf dem Adriaua van Heusden por-
trätiert ist (und das durch van den Heeden im Heerenlogement
mit Beschlag belegt worden ist) ins Heerenlogement zu bringen,
zu trachten, sich des Originals zu bemächtigen und die Kopie
an dessen Stelle zu setzen, da er, de Wit, zufolge einem Urteil
der Schöffen verpflichtet war, die bewussten vier Bilder, (von
denen der genannte Fischmarkt eines war) dem van den Heeden
auszuliefern. Als er, Collaert, sich weigerte, dies auszuführen,
habe de Wit ihm gedroht, dass er es in diesem Falle durch
Groendijck oder sonst einen seiner guten Freunde tun lassen
werde, und dann werde weder er, Collaert, noch die Juffrouw
(Collaerts Frau), das geringste davon haben, wobei de Wit mit
dem Daumen eine Bewegung des Geldzählens gemacht habe.
Daraufhin habe er, Collaert, um diesen Drohungen zu entgehen ,
zugestimmt.
Sodann, erklärt Johannes Collaert weiter, sei er (nachdem er
noch eine zweite Kopie des genannten Bildes von einer gewissen
Person hier in Amsterdam gekauft habe) mit einer dieser Kopien
ins Heerenlogement gegangen und habe dort nach dem Original
gefragt, um es zu reinigen, da es etwas beschädigt und ange-
laufen oder besehimmelt wäre. Er habe das Original aus dem
Rahmen genommen, die Kopie an dessen Stelle gesetzt und
dort gelassen, während er das Original heimlich mit in sein
Haus genommen habe, wo es sich noch befinde.
Ferner erklären die Zeugen, dass der Sohn des Groendijck,
des Kasteleins im Kloveniersdoelen, am gleichen Nachmittag
nach dem geschehenen Bilderaustausch gegen Abend zu Collaert
gekommen sei und erstaunt gefragt habe, ob die oben genannte
Veränderung schon geschehen sei — da de WGt mit den Dienern
Streit bekommen habe —. Als ihm dies bejaht wurde, sei der
Sohn des Groendijck beruhigt hinweggegangen, um de Wit
dementsprechend Bericht zu erstatten.
Endlich erklären die Zeugen, dass sie einige Zeit danach im
Kloveniersdoelen bei de Wit gewesen seien, wo auch die Frau
des Gerrit van Groendijck zugegen war. Diese habe de Wit
um eine Kopie von dessen Übereinkunft mit Johannes van den
Heeden gebeten und gefragt, wer die Unkosten bezahlen werde.
 
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