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„es seye allezeit gesagr worden, der Gceckelberg hade nichcs ein, alß was dce Rilrgrnauer begriffe,
und wüste er von keiner andern Grantz des Gceckelbergs gegen Xainholtz, wicwohl er auch aUe-
zeic gehoret, der Gteckelberg hette so weic sein grantzrecht, alß inann innerhalb der iNauer init
einer pflngschaar heraußwerffen könce."
Danach waren dann nicht einmal Wall und Graben Theile des Lehens Gteckelberg gewesen.
Veide f)arteien, sowohl »Zuttett mit seiner Ncarkscheidung wie Degenfeld mit seiner Berufung
auf den Pfandvercrag und die Zeugenaussagen schossen weit uber's oiel hinaus. Thacsachlich bildecen
auch Aecker und WLesen eine ?lppertinenz des Lehens, wie aus alreren ^ercragen u. s. w. klar hervor
geht. So heißt es in dem Burgfrieden der Gancrben von IZ-2Z, von dem Gondertheil des Erbtocbcer-
inannes seien ausgenominen die Greckelburg sowie die Aecker am Burgberge, im Falle dicse mit in das
Würzburgische -Lehen gehorre. In dem Ganerbenverrrage von lZ-52 wird die „alce Burg", die min
destens 5OO m von der Gteckelburg encfernt lag, mit Ln dcn Burgfrieden eingeschlossen, wie sie ja aucb
vor ihrer Zcrstörung von Würzburg als Lehen rührre. Und im Theilungsverrrage von ls-98 heißr es
ausdrücklich: „und nachdem eine gemeine wießen daselbst gelegen ist, die zue dein gemeinen Gchloß und
ganerben gehörig und nehmblich die baumwieße genant ist, dieselbe wießen inögen sich Iacob »Zauß,
Frobin und DLcterich und ihr Erben Rnecht die sie ir zu Zeiten dahaben gebrauchcn."
Als daher der erste Gtreiteszorn verrauchr war, zeigten sich beide ^arteien nachgiebiger; »Zucren
legre seine übertriebenen Ansprüche acl acta, bis die immer noch, seic nunmehr zehn Iahren „bevor-
stehende" Lonferenz an Grc und Grelle entschieden habe, und Degenfeld gab Lhm die Erlaubniß, die
Burg mitsammt den Dorwerken und einem uncerhalb derselben durch Laufgraben geschützten f)latz, wo
ehedem die Gcheuern der Burg gestanden, als Rrautgarten für den Bewohner der Gteckelburg
Iohann Hartmann ließ dort einen Bedienten hausen, wahrend er selbst von Anfang an in oem benacb
barten Gaunerz gewohnc hatte — herzurichten, damit derselbe dort oben Vieh halcen könne.
Als 1698 die parteien sich endgültig sühnren — bei welcber Gelegcnheit der Degenfelder dem
'Zurcen für den ^erzicht auf alle Ansprüche an das Ln Dcgenfeldischem Besitz befindlicbe Gebier die
verhaltnißmaßig hohe Gumme von 6666 fi. und 56 Ducacen zahlte —, wurde auch der Gtrerr
um die Gteckelburg beigelegc. Ia, Hutten wollte sie sogar dem Freiherrn von Degenfeld, dem sie
argerlich mitten in einem geschlossenen Besitzthum lag, verpfanden, aber der ^ehnsherr, Würzburg,
ließ es nicht zu. Als aucb Iohann >Zartmann 176Z- als letzter seines Stammes starb, belehnce er nici^r
dcn Grafen von Degenfeld, der darum bac, sondern die frankische Linie der Hutten mic dem Stecke!
berg; erst nach deren Aussterben, 178Z, kam die nunmehr vöüig zur Ruine gewordene Burg an
Degenfeld.
L. Rrollinann.
^8 Burgenschau.
Gefährdet.
2lltenburg bei Bainberg.
wie aus heftigen Erörrcrungen in frankischen
Zeitungen hervorgebr, scheint innerhalb des Altenburg-
Vereins keinc Einigkeit in berreff der llmbau-plane zu
beftehen und suchr der Vorftand dic Entscheidung auf
langere Zeit hinauszuschieben. (Siehe Vtr. l des „Burg-
warrs").
Geroldseck.
Die öfterreichische Regierung will die Fefte Geroldseck,
diese malerische und erinnerungsreiche Burg über Ruf-
ftein, freihändig verkaufen, weil ihr die 2ddd Gulden jähr-
liche Unterhalrungskoften unerschwinglich erscheinen. Die
Sradt Rufftein ift nichr geneigr, ihr alres wahrzeichen
zu erwerben. ^Zoffenrlich finden sich noch Deursche nn
Land Dirol, die dafür sorgen, daß das Denkmal der
Dapferkeit ihrer Dorfahrcn in die rechten Hände kommr.
Aoburg.
Das Iudenrhor in Loburg soll, wie im Früb°
jahr vcrlaurere, nach Beschlüssen der Rsburger Stadr-
värer zum Dheil niedergelegr werden.
Unsere Abbildung S giebr die Ansichr des äußeren
gefäbrdeten Dheiles (nach ciner Aufnahmc des 2lrchi
rekten Bodo Ebhardt), der hinrere höhere Dheil soll ftehen
bleiben. Es crscheint kaum glaublich, daß ein solcher
Beschluß heurzutage noch gefaßt odcr gar ausgcführr
würde, werden doch überall in andercn Städten nnv
großen Roften ähnliche Bauren erhalrcn oder wieder
hergestellr. Roburg, das schon so viele seiner Dhore in
„es seye allezeit gesagr worden, der Gceckelberg hade nichcs ein, alß was dce Rilrgrnauer begriffe,
und wüste er von keiner andern Grantz des Gceckelbergs gegen Xainholtz, wicwohl er auch aUe-
zeic gehoret, der Gteckelberg hette so weic sein grantzrecht, alß inann innerhalb der iNauer init
einer pflngschaar heraußwerffen könce."
Danach waren dann nicht einmal Wall und Graben Theile des Lehens Gteckelberg gewesen.
Veide f)arteien, sowohl »Zuttett mit seiner Ncarkscheidung wie Degenfeld mit seiner Berufung
auf den Pfandvercrag und die Zeugenaussagen schossen weit uber's oiel hinaus. Thacsachlich bildecen
auch Aecker und WLesen eine ?lppertinenz des Lehens, wie aus alreren ^ercragen u. s. w. klar hervor
geht. So heißt es in dem Burgfrieden der Gancrben von IZ-2Z, von dem Gondertheil des Erbtocbcer-
inannes seien ausgenominen die Greckelburg sowie die Aecker am Burgberge, im Falle dicse mit in das
Würzburgische -Lehen gehorre. In dem Ganerbenverrrage von lZ-52 wird die „alce Burg", die min
destens 5OO m von der Gteckelburg encfernt lag, mit Ln dcn Burgfrieden eingeschlossen, wie sie ja aucb
vor ihrer Zcrstörung von Würzburg als Lehen rührre. Und im Theilungsverrrage von ls-98 heißr es
ausdrücklich: „und nachdem eine gemeine wießen daselbst gelegen ist, die zue dein gemeinen Gchloß und
ganerben gehörig und nehmblich die baumwieße genant ist, dieselbe wießen inögen sich Iacob »Zauß,
Frobin und DLcterich und ihr Erben Rnecht die sie ir zu Zeiten dahaben gebrauchcn."
Als daher der erste Gtreiteszorn verrauchr war, zeigten sich beide ^arteien nachgiebiger; »Zucren
legre seine übertriebenen Ansprüche acl acta, bis die immer noch, seic nunmehr zehn Iahren „bevor-
stehende" Lonferenz an Grc und Grelle entschieden habe, und Degenfeld gab Lhm die Erlaubniß, die
Burg mitsammt den Dorwerken und einem uncerhalb derselben durch Laufgraben geschützten f)latz, wo
ehedem die Gcheuern der Burg gestanden, als Rrautgarten für den Bewohner der Gteckelburg
Iohann Hartmann ließ dort einen Bedienten hausen, wahrend er selbst von Anfang an in oem benacb
barten Gaunerz gewohnc hatte — herzurichten, damit derselbe dort oben Vieh halcen könne.
Als 1698 die parteien sich endgültig sühnren — bei welcber Gelegcnheit der Degenfelder dem
'Zurcen für den ^erzicht auf alle Ansprüche an das Ln Dcgenfeldischem Besitz befindlicbe Gebier die
verhaltnißmaßig hohe Gumme von 6666 fi. und 56 Ducacen zahlte —, wurde auch der Gtrerr
um die Gteckelburg beigelegc. Ia, Hutten wollte sie sogar dem Freiherrn von Degenfeld, dem sie
argerlich mitten in einem geschlossenen Besitzthum lag, verpfanden, aber der ^ehnsherr, Würzburg,
ließ es nicht zu. Als aucb Iohann >Zartmann 176Z- als letzter seines Stammes starb, belehnce er nici^r
dcn Grafen von Degenfeld, der darum bac, sondern die frankische Linie der Hutten mic dem Stecke!
berg; erst nach deren Aussterben, 178Z, kam die nunmehr vöüig zur Ruine gewordene Burg an
Degenfeld.
L. Rrollinann.
^8 Burgenschau.
Gefährdet.
2lltenburg bei Bainberg.
wie aus heftigen Erörrcrungen in frankischen
Zeitungen hervorgebr, scheint innerhalb des Altenburg-
Vereins keinc Einigkeit in berreff der llmbau-plane zu
beftehen und suchr der Vorftand dic Entscheidung auf
langere Zeit hinauszuschieben. (Siehe Vtr. l des „Burg-
warrs").
Geroldseck.
Die öfterreichische Regierung will die Fefte Geroldseck,
diese malerische und erinnerungsreiche Burg über Ruf-
ftein, freihändig verkaufen, weil ihr die 2ddd Gulden jähr-
liche Unterhalrungskoften unerschwinglich erscheinen. Die
Sradt Rufftein ift nichr geneigr, ihr alres wahrzeichen
zu erwerben. ^Zoffenrlich finden sich noch Deursche nn
Land Dirol, die dafür sorgen, daß das Denkmal der
Dapferkeit ihrer Dorfahrcn in die rechten Hände kommr.
Aoburg.
Das Iudenrhor in Loburg soll, wie im Früb°
jahr vcrlaurere, nach Beschlüssen der Rsburger Stadr-
värer zum Dheil niedergelegr werden.
Unsere Abbildung S giebr die Ansichr des äußeren
gefäbrdeten Dheiles (nach ciner Aufnahmc des 2lrchi
rekten Bodo Ebhardt), der hinrere höhere Dheil soll ftehen
bleiben. Es crscheint kaum glaublich, daß ein solcher
Beschluß heurzutage noch gefaßt odcr gar ausgcführr
würde, werden doch überall in andercn Städten nnv
großen Roften ähnliche Bauren erhalrcn oder wieder
hergestellr. Roburg, das schon so viele seiner Dhore in