Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

DOI Artikel:
Schön, Theodor: Die Klosterhöfe in der Reichsstadt Reutlingen, [14]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0115

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Reichshofrat, das; die Nentlinger dem
kaiserlichen Befehl, den sie, da er 25. Febrnnr
von ihrem Agenten auf die Post gegeben
sei, am 6. März erhalten hätten, schnur-
stracks zuwider sich unterstünden, an Sonn-
und Feiertagen vor dem Hof allerlei
Wachen zur Zeit des gewöhnlichen Gottes-
dienstes auszustellen, die Besnchung des-
selben zu Hintertreiben und die Besuchen-
den ungeschent zu strafen, ja des Abts
Statthalter und die Konventnalen mit
Strafen zu belegen. Darauf erging 20.
Januar l7l3 ein geschärftes, kaiserliches
Reskript, bei Strafe von fünf Mark
löthigen Goldes den ergangenen Befehlen
zu gehorchen. Reutlingen stellte dagegen
die Einreden auf, daß die Sache nicht vor
dieses Gericht gehöre, da gegen das Gesetz
demselben nicht einmal ein evangelischer
Kvrrcfcrens beigegeben worden wäre,
ferner gegen den wider alles Verhoffen
gegnerischen Erfolg der handgreiflichsten
Verschwiegenheit der Wahrheit und be-
gehrte die Ucberlassnng der Sache an die
Gerichte erster Instanz. Aber am 8. Januar
1714 wurde Finalsnbmission verlangt,
nachdem am 20. Juli 1713 der .Hof-
meister gegen die Beschuldigungen der
Stadt protestiert hatte. Dieses nötigte die
Stadt, welche noch am 12. Januar 1714
von Markus Mayer, 11. P Uic., Zwie-
faltischcn Rat, Oberamtmann zu Nenhausen
und Hofmeister zu Reutlingen die auf
Lichtmeß 1713 ans dein Hof verfallene
Steuer im Betrag von 11 Gulden 55
Kreuzer zum Steneramt richtig eingeliefert
erhalten hatte, am 30. April 1714 eine
rechtliche Repräsentation, an die evangeli-
schen Stände, namentlich Württemberg,
einznrcichen. In derselben suchte sie nach-
zuweisen, wie sie die Landeshoheit mit allen
LandcSherrlichkeitSteilen und -Rechten über
die in der Stadt liegenden katholischen
Klosterhöfe, besonders über den Zwiefalter
Hof unantastbar ausgeübt habe?) Unter
den Gründen wurde auch aufgesührt, daß,
weil 1513 ein resignierter Abt als Privat-
person vom Rat die Erlaubnis, in Reut-
lingen zu wohnen, erwirken müßte, ein Abt
nur mit obrigkeitlicher Bewilligung hier
wohnen dürfe, was entschieden ein Trug-
') Gayler 17, 277—276; Gratiaims II, 371
bis 374; Beftbegründete rechtliche Relativ 1714,
Beyl. L.

schluß war, da das Haus, in dem 1513 deb
Abt wohnen wollte, eine neue Requisition war
und er als Privatperson ohne den Kon-
vent handelte. I Auch irrte die Stadt, wenn
sie 1717 behauptete, daß die Kapelle im Hof
ganz heimlich und neuerlich eingerichtet
worden wäre, welche sie als unter des Hof-
meisters ordinärem Wohnhaus hinter einem
Pferdestall und dem Kellerhalö befindlich
und am hellsten Mittag finster beschreibt.
Sie habe gegen Morgen eine blinde
Wand, gegen Mittag das unsauberste Eck
des Hofs, gegend Abend einen nicht kapel-
lenartigen Eingang und fasse nur kaum
10 Personen.") Die Kapelle ist, wie mau
sah, vielmehr schon 1557 erbaut worden.
Erst 1719 erschien Zwiefaltens „wahr-
haftige Widerlegung", auch 'gedruckt. In
dieser wird gewiß mit Recht die Zeit der
Gründung der Kapelle durch Wappen,
Inschriften und Gemälde belegt, dagegen
mit Unrecht die zngestandene, alte Sitte,
die bis auf die neuere Zeit blieb, daß die
stadtbürgerliche Compagnie, so oft sic im
Harnisch anfzog, mit klingendem Spiel und
bewehrter Hand in den Hof eingelassen
und mit einem Trunk beehrt wurde, spöt-
tisch nur für ein Kompliment gegen eine
„nasse und durstige" Compagnie erklärt,
während es entschieden ein Zeichen eines
Schirmverbands war?) Der Beweis,
daß der Hof der Stadl, nicht nnterthänig
sei, gelang dem Kloster. Uebrigcns erklärte
am 27. Februar 1715 Johann Leonhard
H urbc r (Hierbei'), vor diesem Hofmeister
in Reutlingen, nun reichsprälat PeterS-
hausenscher Rath und Oberamtmann, daß
er 6 Jahre Hofmeister in Reutlingen,
dort ihm 4 Kinder geboren seien und er-
ste ohne Widerspruch der evangelischen
Geistlichen und des Magistrats in der
Hofkapelle durch Zwiefalter Patres und
Pfarrer von Groß-Engstingen katholisch
taufen ließ. Erst im Jahre 1720 faßte
Reutlingen wieder bessere Gedanken gegen
Zwiefalten.
Als 1722 die Stadt in Geldverlegen-
heit war, wandte sic sich an Abt Beda,
bat anfangs um 1000, später um 30 000 fl.,
bot nicht nur alle mögliche Versicherung,
sondern versprach auch: „mit andern au-
0 Gayler I, 210.
0 Gayler II, 270—271.
-') Gayler II, 273.
 
Annotationen