Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

DOI Artikel:
Schön, Theodor: Die Klosterhöfe in der Reichsstadt Reutlingen, [14]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0116

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
110

genehmen Gefälligkeiten solche Assistenz in
der That selbst zn erwidern". Der Abt
erklärte: „wiewohl er alle Ursache zuin
Argwohn hätte, wolle er doch hilfreiche
Hand bieten, allein es sei dazu eine be-
sondere Konferenz nötig" und entwarf die
Artikel dazu. Sie betrafen eine Freihofs-
crklärung. Der Magistrat erklärte aber:
„man müßte die ganze Bürgerschaft ver-
nehmen und dazu sei die Zeit zu kurz."
Der Abt erwiderte: „er müsse seinen
Konvent befragen und zn diesem trage er
ohne Weiteres keine Hoffnung." Nun
sandte im Februar 1723 die Stadt den
Apotheker I. Georg Pfenning mit einem
Schreiben an den Abt, in welchem nicht
nur eine sichere Obligation zugesagt, son-
dern erboten wurde, wenn Zwiefalten seine
Beschwerden gegen die Bürger spezifizire,
solche Nemednr vorznkehren, woraus der
Abt erkennen solle, daß sie ungehindert
derer, der Zeit noch fürwährenden und
der allerhöchsten Decision überlassenen
Differenzien, eine wahre aufrichtige Freund-
und Nachbarschaft zn exerciren höchst
begierig seien. Im Dezember 1723 wurde
dieses Gesuch wiederholt. Allein am 10. De-
zember 1723 erwiderte der Abt: erwünschte,
daß seine beim jüngsten Gesuch wohl-
meinend an die Hand gegebene Intention
besseren Ingreß gefunden. Es wäre ihm
aber noch lieb, wenn er helfen könnte,
aber wegen vieler Ausgaben und klemmer
Zeiten sei es zu unmöglich. Doch erhielt
schließlich noch die Stadt das Geld, zahlte
es nicht 1737, wie sie sollte heim, sondern
erst 1769. Die ablehnende Antwort des
Abts hängt jedenfalls damit zusammen,
daß es wieder Streitigkeiten wegen des
katholischen Gottesdienstes im Hof gegeben
hatte, denn am 20. März 1723 wurde
ein katholischer Schneidergeselle vom Rath
gerügt, weil er ein Gewehr bei sich ge-
tragen hatte, um den Stadtdienern, die
ihn vom Hof abhalten wollten, zu zeigen,
was zu zeigen wäre?)
Abt Augustin (1725—1744) veröffent-
lichte zur Verteidigung der Rechte des
Klosters gegen die Stadt Reutlingen eine
Schrift. Im Zahre 1725 wurden des
Klosters Güter in Reutlingen mit Mark-
steinen versehen.

0 Gayler II, 279—280.

In der Nacht vom 23.-24. September
1726 brannte der Zwiefacher Hof nieder?)
Doch wurde der Hof vom Kloster wieder
anfgebaut,2) nachdem 1727 nach dem
Brande die Kapelle in Augenschein ge-
nommen und darin noch ein ,,instrumen-
tum rsIi§iouis" erfunden worden war.
Im Jahre 1729 wurde ein Protokoll
über die ex post von Zwiefalten kontra-
dicierte Providierung eines 1729 erkrankten
inrguilini (d. h. Bewohner des Klvsterhofs)
von einem protestantischen Geistlichen in
Reutlingen.
Zwiefalten ließ 1730 der Stadt wegen
des durch die sBrnnst 1726 erlittenen
großen Schadens bei Gelegenheit der Auf-
stellung einer kaiserlichen Kommission die
bis dahin verfallenen Zinsen nach.
Allein schon 1733 fing Reutlingen
wegen eines im Zwiefacher Hof vorgefal-
lenen und von den Beamten des Klosters
daselbst gerügten Tanzes solchen Lärm au,
daß es die Beamten, Pater Gabriel Nott-
mund als Oberpsleger und Marquard
Ullmann, Amtsverwalter zu Nenhausen
als violntores jurisOictioiris zur persön-
lichen Stellung peremptorie citierte. Jedoch
Abt Augustin wies dies Ansinnen ab.
Im Jahre 1742 schuldete die Stadt
Reutlingen dem Kloster den jährlichen
Zins aus der Schleif- und Papiermühle
n 1 fl. 54 Kr. 1 Heller.
Im Jahre 1745 wurde ein NotariatS-
instrunient puncto exercitii reliZionis
cntlloiicne in curin ^wifaltensi aufge-
setzt, von dem aber schon 1747 die Nent-
linger nichts wissen wollten und es 1766
für „ein Gemach eines schwachen Geistes
auSgaben".
Im Jahre 1747 unterfing sich der
Neutlinger Stadt- und Feldschulthciß Joh.
Georg Ru off den Zwiefacher Beständer
daselbst, der nunmehr an die Stelle eines
Hofmeisters getreten war, wegen Schlag-
handel mit seinem Knecht zu eitleren und
um 2 Pfnnd zn strafen. Am 20. Januar
klagte hierüber Pater Johann Evangelist
Fauler, Statthalter zu Neuhansen, dein
also nach Eingehen der Stelle des Hof-
meisters zn Reutlingen der dortige Hof
unterstellt worden war, beim Bürgermeister
tz Gayler 17, 279; Holzherr, Zwiefalten, S. 150.
H Gratinnus II, 987.
 
Annotationen