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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 21.1903

DOI Artikel:
Schön, Theodor: Beziehungen Württembergs zum Deutschen Orden in Preußen, [9]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18333#0181

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173

durch die Bulle des Konziliums sowie
durch die Briefe des römischen Kaisers
und der Kurfürsten von der Rechtmässig-
keit vollständig unterrichtet sei. Der Hoch-
meister leugnete jedoch in einem Schreiben
an Konrad 6. 6. Mohrungeu 16. Sep-
tember 1446, daß ihn die Bnlle und die
erwähnten Briefe zur Entrichtung des
Ablaßgeldes an Konrad v. Weinsberg
geradehin verpflichteten. Der Deutsch-
meister, an den sich 31. Mai 1446 der
Hochmeister gewandt halte, net: man
möge sich mit Wein s b erg, der Geld jetzt
sehr bedürfe, durch eine kleine Summe ab-
surden. Allein der Hochmeister erwiderte
6. 6. Mohrungeu 17. September 1476:
Wir dürfen nun einmal nach Laut der
Bulle dies Geld nicht angreifen; es ist
uns dies verboten. Weinsbergs Bulle
gebietet auch uns, es solle ihn niemand
bei Erlangung des Gelds hindern. Das
haben wir auch befolgt. Wir haben auch
in seines Dieners Gegenwart unsere Prä-
laten, Lande und Städte zusammengerufen
und ihm deren Zeugnis vorgelegt, daß
das Ablaßgeld nicht in unserer Verwahrung
ist und wir und unser Orden damit nichts
z» schaffen haben. Der Hochmeister er-
suchte daher den Deutschmeister, in Ver-
bindung mit der Gesandtschaft auf dem
Reichstage zu Frankfurt a. M. dem
Neichseibkämmerer klar und deutlich vor-
zustellen und zu versuchen, entweder auf
diese Weise oder durch wiederholte Er-
bieten eines schiedsrichterlichen Austrags
den Streit endlich zrr schlichten. Allein
auch dieser Versuch schlug fehl.') Auf
dem Ordenskapitel, das Ende 1447 in
Marienburg cinberufcn wurde, kam auch
der Streit wegen des Ablaßgelds von
neuem zur Sprache. Der Hochmeister
wünschte sehnlichst, diesen ärgerlichen Zwist
bald beseitigt zu sehen. Denn auch wäh-
rend des Jahres 1447 war fortwährend
über die Sache verhandelt worden. Da
senden: wieder neue Anforderungen wegen
dieses Geldes vom Konzilium angelangt
waren, ein Teil aber bereits auf den Krieg
gegen die schismatischen Russen verwendet
worden war, so ließ der Hochmeister laut
eines Schreibens an den Prokurator in
Rom, 6. 6. Marienburg 17. August 1447,

nochmals am päpstlichen Hofe das Ge-
such anbringen, daS noch übrige Geld zur
Fortführung des Krieges anwcnden zu
dürfen. Lange war dort keine Entschei-
dung zu erlangen. Der Hochmeister er-
klärte sich in einem Schreiben an Bartho-
lomäus Liebenwald, den OrdenSprokn-
rator in Nom, 6. 6. Brandenburg 2. Feb-
ruar 1448, bereit, dem Papste oder dem
Kardinal, der die Sache bearbeitete, vom
Ablaßgeld 1000 bis 2000 Dukaten zu
versprechen. Am 29. August 1448 er-
schien eine Bnlle des Papstes Nikolaus V.,
worin dieser mit Rücksicht auf des Hoch-
meisters Erklärung, daß bereits ein Teil
der Ablaßgelder auf den Krieg gegen die
schiSmatischeu Russen verwandt worden sei,
und auf dessen Bitte, im ferneren Kampf
des Ordens gegen die Ungläubigen zum
Schutze des Glaubens in Preußen und
Livland durch das Ablaßgeld unterstützt
zu werden, dem Orden in diesen Ländern
zwei Teile dir gesammelten Gelder (die
im ganzen 3241 gute Mark betrugen) zu
dem erwähnten Zwecke bewilligte, den
dritten Teil aber zur Hilfssteuer der
Ungarn wider die Türken für die päpst-
liche Kammer in Anspruch nahm, indem
er zugleich den Meister und den Orden
gegen alle weiteren Anforderungen und
sonstige üble Folgen sicher und frei er-
klärte und endlich auch die vergeblichen
Ansprüche Konrads v. Weinsberg ohne
weiteres zur Seite wies.') Konrad
v. Weinsberg überlebte übrigens diese
päpstliche Entscheidung nicht, da er schon
18. Januar 1448 gestorben war. Er
zählte übrigens zu den Anhängern des
Gegenpapstes Felix V. (5. November 1439
bis 7. April 1449)?) Auch KouradS erste
Gattin, Anna v. H o heulo he (1396 bis
1432) korrespondieite mit dem Hoch-
meister. In einem zu Gutenberg am
nächsten Freidag vor dem Snndag Ockvly
(Ocnli) eines unbekannten Jahres ausge-
stellten Schreiben dankte sie dem Hochmeister
Paul v. Rnßdo rf für die ihrem Gemahl,
welcher gegenwärtig beim römischen König sich
befinde, gesandten Falken. Auch beider Toch-
ter Elisabeth, Witwe des Herzogs Erich
von Sa chs en - L a u e n b nrg, schrieb am

') Voigt, Gesch. v. Preußen 8, 109—110.

Voigt, Gesch. v. Preußen 8, S. 151 —152.
2) Diltcuius, Chrom v. Weiusberg S. 51.
 
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