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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 22.1904

DOI Artikel:
Brehm, Karl: Zur Geschichte der Konstanzer Diözesansynoden während des Mittelalters, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18334#0026

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— 1

der Geistlichen des Bistums Konstanz bis
znm Tridentinnm und veröffentlichen im
Anschluß hieran vier bislang uuedierte
Synodal- bezw. Diözesanstatuten.

1. Die erste Synode von Konstanz,
von der wir Nachrichten haben, wurde im
Oktober 864 gefeiert. Ihre Hauptaufgabe
waren die Verhandlungen über die Kano-
nisation des Abtes Otmar von St. Gallen.
Zwar hatte sich Bischof Salomo I berntS
für die Heiligsprechung bezw. die Er-
hebung der Gebeine des Dieners Gottes
entschieden. Doch wollte er seiner Ge-
wohnheit gemäß erst noch den Rat seines
Klerus hören, weshalb er die jedjährlich
statthabende — arwualem — Synode
berief. Demnach war eine solche Veran-
staltung damals keine unbekannte Er-
scheinung. Berufen wurden zur Synode
die Priester, Diakonen und der übrige
Klerus.')

2. Ob der bei Dümmler, l^orm. Lalom.
41. no. 33, stehende Brief und die in ihm
erwähnte Synode Salomo II. zugeschrieben
werden darf, läßt sich nicht völlig sicher fest-
stellen, wenngleich erstere Annahme wahr-
scheinlich richtig ist und eine Synode als,
Abschluß der 877 erfolgten gründlichen'
Visitation der Diözese sich nahelegt. ^)

3. Bischof Nvting (919—934) ver-
ordnete auf einer kaum sicher anzusetzenden
Synode, daß das Fest des hl. Markus,
dessen Gebeine auf der Reichenau ruhten,
in dem ganzen Bistum als Apostelfeiertag
begangen werdet)

4. Von einer Synode Gebhards II.
im Jahre 99S erfahren wir nur aus der
Datierung einer übrigens verdächtigen Ur-
kunde.'')

5. Frühjahr 1033 zwang Bischof War-
mann anf einer solchen deu Abt vou
Reichenau zum Verzicht aus die Ponti-
sikalien.2)

6. Das »tempore Zmoäi« der St. Galler
Annale» spricht wohl nicht mir für die
regelmäßige Feier der Konstanzer Herbst-
synode, sondern in Verbindung mit Hern

I^eAests episcopornm Lonstantiensium,
bearbeitet von Ladewig und kartellier!. I, no.
132 und 133.

a. a. O. I, no. 161 und IK7.
a. a. O. 1, uo. 348.
a. a> O. I, no. 403.
a, a, O. I, no. 442.,

8 —

manns »in sinoclo LonstantienLi« und
dem »Husrto die, c^ui vul^o

inclulgencie clicitur« Tag, an dem
besondere Absolntionsvollmachten verliehen
werden, wie es z.B. 1441 und 1463 ge-
schah, oder an dem der Bischof von feiner
höheren Absolntionsgewalt Gebrauch machte,
wie z. B. regelmäßig am Gründonners-
tag, der aber wegen der Herbstzeit hier
nicht in Betracht kommt) für die tatsäch-
liche Abhaltung einer solchen durch Eber-
hard I. Okiober 1043 in Gegenwart
Heinrichs III., der in Konstanz eine große
Zahl ReichSsürsten um sich versammelte
zur Wiederherstellung des Friedens in
Schwaben und zur Versöhnung mit seinen
Gegnern.')

7. Ans der Regiernngszeit Gebhards III.
kennen wir drei Versammlnngen des Klerus
in Konstanz: 1. April 1086; 2. bis
8. April 1094: hier wurde dem Volke
verboten, dem Gottesdienste unenthaltsamer
und simonistischer Kleriker anzuwohnen;
die Feier des Osterfestes wnrde von einer
Woche auf drei Tage reduziert, die des
Psingstfestks von einem auf drei Tage
ausgedehnt; einen gewissen Tuto verur-
teilte die Synode zur Rückerstattung der
dem Kloster Schaffhauseu entfremdeten
Güter und zu einer Bußleistung an Abt
Siegfried; außerdem hörte sie die Klage
der Königin Praxedis an, die sich von
ihrem Gemahle Heinrich IV. getrennt hatte;
endlich 21. Oktober 1105: hier wurde ein
Landfriede bis Pfingsten 1106 errichtet^)

8. Ulrich I. von Dillingen feierte 1127
eine Synode noch kurz vor seinem Tode/)

9. Dafür, daß Hermann I. von Arbon
1143 eine solche abhielt, muß wenigstens
die Möglichkeit zugestanden werden/)

10. Bertolds von Bußnang Synode vom
April 1181 und jene Diethelms von
Krenkingen lassen sich nur aus der Da-
tierung von Urkunden erweisen/)

^11. Für zwei Synoden Konrads von
Tegernfeld müssen wir die Zeit von 1215
bis 1233 als Spielraum offen lassen. Der
Schreiber der Urkunde kennt wohl mehrere
solcher Synoden, da er die eine als die

') a. a. O. I, no. 434.

'') a. a. O. I, no. 531, 532, 571 und «23.

a. a. O. I, no. 754 und 755.

a. a. O. I, no. 814.

°) a. a. O. I, no. 1057 und 1197.
 
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