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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 46.1920

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Petition Berliner Künstler an die Deutsche National-Versammlung
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https://doi.org/10.11588/diglit.7200#0105

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L. &R.BÄITZ-
BF.RI.IN.
TEEWÄRMER
»1'IKRROT«

PETITION BERLINER KÜNSTLER AN DIE DEUTSCHE NATIONALVERSAMMLUNG.

Hochgebietende Nationalversammlung!

Der Verkauf eines Kunstwerks durch den
Künstler selbst oder in seinem Namen, der
bisher von der 10°/oigen Luxussteuer befreit
war, ist jetzt gegen den Widerspruch der Regie-
rung auf Beschluß der Nationalversammlung
von der auf 15 °/o erhöhten neuen Luxussteuer
getroffen.

Es würden jetzt, so haben einzelne Abge-
ordnete zur Begründung in der Kommission
angeführt, viele Kunstwerke und zu hohen Prei-
sen erworben, so daß die Abwälzung der Steuer
auf den Käufer möglich sei. Unterstellt man
dies als richtig — in Wirklichkeit wird sehr
bald nur wenig Geld für Kunst ausgegeben wer-
den können — so bleibt immer noch eine Un-
gerechtigkeit bestehen. Auch in anderen Be-
rufen gibt es nämlich große Einnahmen, so daß

eine hohe Steuer auf den Käufer der Arbeit
abgewälzt werden könnte. Weshalb muß der
Komponist einer 300 mal im Jahr aufgeführten
Operette, der Verfasser eines Romans mit einer
Riesenauflage, der Erfinder mit Millionenver-
diensten und sogar ein bildender Künstler, der
Architekt, selbst bei Prunkbauten für das Ein-
kommen aus seiner Berufstätigkeit nur eine
Steuer von 1 '/s °/° zahlen wie jeder Gewerbe-
treibende, der Maler und Bildhauer aber gerade
das zehnfache dieses Betrages? Ist es schon
nur durch die Not des Staates zu rechtfertigen,
daß Wissenschaft, Kunst und Literatur für ihre
aus idealer Gesinnung entsprungenen und für
einen rein geistigen Genuß bestimmten Werke
in gleicher Weise besteuert werden wie Handel
und Gewerbe, so liegt doch keine Veranlassung
 
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