ROLF-JÜRGEN GROTE/HERMANN KUHR
gegen einer Erkäntlichkeit hinfort beliebig einnehmen
und betreten wolten.
Stuhl-Bau, num. 5. u. 12.
§ 7. Die Ausweisung selbst solten die sämtlichen Vor-
steher der Heinrichstädtschen Kirche nebst den ihnen
Hoch Fürstl. zugeordneten Commissarien thun. Doch
Michael Wolfram beschwerte sich den 21. Jun. 1626. gar
heftig über seine faule Mit-Collegen: daß sie ihm die Last
allein auf den Hals weltzten und sich der Stühle-Anwei-
sung mit großer Unbescheidenheit entzögen.
Stuhl-Bau, num. 4.
§ 8. Es gab auch allerhand Verdrieslichkeiten dabey;
bald mit denen, welche die Stühle haben wolten, bald mit
andern, die heraus bleiben solten. Hievon finden sich
exempel in der Rrubrick: Stuhl-Streitigkeiten und Stuhl
Bau; worunter letztere besonders ergiebet: daß man we-
gen der Soldaten Gewaltthätigkeiten an den verschloße-
nen Stühlen bey dem Obristen Johan von Lo klagbar ein-
gekommen, und um nachdrückliche Abstellung solchen
Muthwillens ernstlich bitten müßen.
Stuhl-Streitigkeiten n. 3 — 6. u. 10.
it:
Stuhl-Bau, n. 7.
§ 9. Dem ungeachtet erlangten die Vorsteher keine an-
dere Verordnung darauf als folgenden Bescheid:
Ob ich wohl großen Mißfallen trage, daß in der Kirche
von den Soldaten solcher Muthwille, oder sonsten der ge-
ringste Schaden geschehen soll; dennoch ist daraus abzu-
nehmen: daß die Kirch-Väter aus Mißgunst gegen die
arme Soldaten, damit dieselbe unter den Predigten nicht
darein treten mögen, die Stühle verschließen laßen. Wäre
derowegen der nächste Weg, daß solche hinführo gantz
offen gelaßen würden; damit die Soldaten derselben auch
zuweilen mit genießen können. Wann mir aber einer, so
sich solches Muthwillens unternommen, oder noch künf-
tig unternehmen wird, ernennet werden kan, soll der-
selbe solchergestalt bestrafet werden, daß die andern ein
Abscheu daran haben sollen. Wolfenbüttel den 24. Mart:
1627. Johann von Lo.
Stuhl Bau, n. 7.
§ 10. Wer von diesen neuen Stühlen einen oder zweene
erblich erkauffte, der erlangte darüber einen Bezahl- und
Versicherungs-Schein, mit dieser ausdrücklichen Clau-
sul: daß die erkaufften Stände bis zum Todes-Fall bey
seinem Hause bleiben; nachher aber, wann keine Kinder
oder Kindes-Kinder alhie anwesend vorhanden, die
jeden Stand mit 1. thlr wieder löseten, sofort der Kirche
anheim fallen, mithin alle seitwerts herkommende Ver-
wandte und fremde Personen von ihrer Stuhl-Beerbung
gäntzlich aus geschloßen seyn solten.
Stuhl-Bau n. 5.
§ 11. Nach vorgedachtem ersten Bau und geschehe-
nem Ausweisen haben die Stuhl-Unkosten eine ziem-
liche Zeit geruhet, bis man nöthig erachtet: bey der
damaligen Sophien-Tauffe, oder in der Gegend, wo
anietzt die große Meßings-Crone hänget, einige neue
Frauen Stühle zu erbauen. Doch müßen derselben nicht
viel gewesen seyn, weil dieserwegen nur 59. f 1 g berech-
net stehen.
§ 12. Drey Jahr darnach hat man einen weit kostbareren
Bau mit allerhand neuen Manns-Stühlen vorgenommen
und von an. 1648 an bis 1657. bey neun Jahre immer etwas
mehr den vorigen hinzu gethan. Der Tischer, welcher in
gedachter Zeit der Kirchen gearbeitet, ist Meister Henning
Walckerling. An. 1649. empfing er für die gefertigten
Manns-Stühle 272. thlr, noch für die zweene Stühle auf
dem Chor zwischen dem Altar und Predig-Stuhl 80. thlr
und für 20. Klappen an den Frauen-Stühlen 10. thlr.
§ 13. Ferner ist von ihm an. 1651 der Kirchväter Stuhl
imgleichen ein neuer Stuhl beym Altar und das große
Schapp in der Sacristey, wie auch an. 1653. noch ein
neuer Stuhl auf dem Chor gefertiget, an. 1655. hingegen
sind die Kirchen-Bäncke angefärbet und an: 1657. die
Frauen-Stühle unter der Fürstl. Prieche mit Zahlen be-
zeichnet worden.
§ 14. Nachher sind bis ins 1708“ Jahr keine sonderlich-
hohe Kosten mehr auf Kirch-Stühle weiter verwandt;
wie wohl dennoch zu mercken: daß an. 1660. der Bött-
gersche Gitter-Stuhl erbauet, an. 1661 ein neuer Stuhl
hinterm Altar, an. 1663. ein Manns-Stuhl auf der Räthe
Priechen, an. 1690. acht Frauen Klappen nebst 18.
Frauen Stühlen und an. 1691. acht neue Bäncke mitten im
Platze gefertiget, gefärbet und numeriret worden.
§ 15. Endlich ist unter dem zeitigen Kirchen-Registra-
tor, Herrn Johann Bartholomäus Bähr, noch ein wichti-
ger Stuhl-Bau vorgegangen; worin viele neu gemacht
und viele geändert oder gebeßert worden. Zum Ex: an.
1707. sind die Gitter-Stühle auf beeden Priechen verferti-
get, imgleichen an. 1708. die Frauen-Stühle von n. 1. bis
36. auf einen Stand erweitert und an. 1709. die Stühle von
n. 1 bis 23. theils neu gebauet theils ausgebeßert.
Siehe H. Bährs Hand-Buch, fol: 89 u. 100
item
Stuhl-Bau, n. 100. u. 112, wie auch n 53. bis 67.
§ 16. Ferner hat man an. 1710. die auf dem Obertheil
der Fürstl. Prieche befindlichen Stühle und Bäncke auf
der Kirche Kosten neu verfertiget; an. 1713. den eingezo-
genen Frauen Quer-Stuhl sub n. 10. wieder in seinen
vorigen Stand zu bringen gesuchet; an. 1714 den Frauen-
Stuhl n. 1. für die Frau von Buschen, Hofräthin Bärtlin-
gen und Voigten zu rechte gemachet, wie auch den Eck-
Stuhl auf dem Chor beym Auftritt lincker Seits für die
Herren Prediger mit einem Gitter besetzet; an. 1716. den
Manns-Stuhl, Nr0 19. für Closter-Rath Funcken abge-
würcket; an: 1718. die Frauen Stühle unten im Platz, Nro
1. u. 37. mit einem Gitter vorn so hoch besetzet, als sie
bereits hinten erhöhet gewesen; u. d. m.
Siehe H. Bährs Hand-Buch, pag: 159. It:
Stuhl-Bau, n. 102. 103. 104. 109. 111. u 112.
§ 17. 1. Hiernächst hatte man an. 1708 auch auf der
Cavalier-Prieche hinter der ersten Reihe einige Stühle für
Persohnen Bürgerlichen Standes zubereitet und ihnen
ausgethan; imgleichen gedachte man an. 1714. mit dem
Raths-Stuhl zum besten der Kirchen eine Veränderung
vorzu nehmen.
2. Doch auf der Cavalier-Priechen wollten die Ade-
lichen keine Bürger leiden, und dem Consistorio gefiel
der Kirchen Veranstaltung darauf gleichfals nicht; hinge-
gen war die Veränderung mit dem Raths-Stuhle zwar
nicht dem Consitorio, aber desto mehr dem sämtl. Rath
zuwieder. Daher konnte hierin nichts nützliches für die
Kirche ausgerichtet werden.
Stuhlbau n. 101. u. 110. it. n. 105 — 108.
§ 18. Dies ist kürtzl. die Historische Erzählung des in
der Heinr.: Kirche geschehenen Stuhl-Baues von an.
1623 — 1720. Nunmehr müßen wir noch zur Erläuter-
und Bestätigung derselben ein Verzeichniß der wichtig-
sten darauf gegangenen Unkosten alhie beybringen; wel-
ches dann auch aus den K:Registern u. gesamleten Qui-
tungen geschehen soll in folgenden:
§ 19. Zur Erbauung, Beßer- und Erweiterung der
Stühle, Stände, Bäncke und Klappen in der Heinrich-
städtschen Kirche sind den Haupsächlichen Ausgaben
nach verwandt:
272
gegen einer Erkäntlichkeit hinfort beliebig einnehmen
und betreten wolten.
Stuhl-Bau, num. 5. u. 12.
§ 7. Die Ausweisung selbst solten die sämtlichen Vor-
steher der Heinrichstädtschen Kirche nebst den ihnen
Hoch Fürstl. zugeordneten Commissarien thun. Doch
Michael Wolfram beschwerte sich den 21. Jun. 1626. gar
heftig über seine faule Mit-Collegen: daß sie ihm die Last
allein auf den Hals weltzten und sich der Stühle-Anwei-
sung mit großer Unbescheidenheit entzögen.
Stuhl-Bau, num. 4.
§ 8. Es gab auch allerhand Verdrieslichkeiten dabey;
bald mit denen, welche die Stühle haben wolten, bald mit
andern, die heraus bleiben solten. Hievon finden sich
exempel in der Rrubrick: Stuhl-Streitigkeiten und Stuhl
Bau; worunter letztere besonders ergiebet: daß man we-
gen der Soldaten Gewaltthätigkeiten an den verschloße-
nen Stühlen bey dem Obristen Johan von Lo klagbar ein-
gekommen, und um nachdrückliche Abstellung solchen
Muthwillens ernstlich bitten müßen.
Stuhl-Streitigkeiten n. 3 — 6. u. 10.
it:
Stuhl-Bau, n. 7.
§ 9. Dem ungeachtet erlangten die Vorsteher keine an-
dere Verordnung darauf als folgenden Bescheid:
Ob ich wohl großen Mißfallen trage, daß in der Kirche
von den Soldaten solcher Muthwille, oder sonsten der ge-
ringste Schaden geschehen soll; dennoch ist daraus abzu-
nehmen: daß die Kirch-Väter aus Mißgunst gegen die
arme Soldaten, damit dieselbe unter den Predigten nicht
darein treten mögen, die Stühle verschließen laßen. Wäre
derowegen der nächste Weg, daß solche hinführo gantz
offen gelaßen würden; damit die Soldaten derselben auch
zuweilen mit genießen können. Wann mir aber einer, so
sich solches Muthwillens unternommen, oder noch künf-
tig unternehmen wird, ernennet werden kan, soll der-
selbe solchergestalt bestrafet werden, daß die andern ein
Abscheu daran haben sollen. Wolfenbüttel den 24. Mart:
1627. Johann von Lo.
Stuhl Bau, n. 7.
§ 10. Wer von diesen neuen Stühlen einen oder zweene
erblich erkauffte, der erlangte darüber einen Bezahl- und
Versicherungs-Schein, mit dieser ausdrücklichen Clau-
sul: daß die erkaufften Stände bis zum Todes-Fall bey
seinem Hause bleiben; nachher aber, wann keine Kinder
oder Kindes-Kinder alhie anwesend vorhanden, die
jeden Stand mit 1. thlr wieder löseten, sofort der Kirche
anheim fallen, mithin alle seitwerts herkommende Ver-
wandte und fremde Personen von ihrer Stuhl-Beerbung
gäntzlich aus geschloßen seyn solten.
Stuhl-Bau n. 5.
§ 11. Nach vorgedachtem ersten Bau und geschehe-
nem Ausweisen haben die Stuhl-Unkosten eine ziem-
liche Zeit geruhet, bis man nöthig erachtet: bey der
damaligen Sophien-Tauffe, oder in der Gegend, wo
anietzt die große Meßings-Crone hänget, einige neue
Frauen Stühle zu erbauen. Doch müßen derselben nicht
viel gewesen seyn, weil dieserwegen nur 59. f 1 g berech-
net stehen.
§ 12. Drey Jahr darnach hat man einen weit kostbareren
Bau mit allerhand neuen Manns-Stühlen vorgenommen
und von an. 1648 an bis 1657. bey neun Jahre immer etwas
mehr den vorigen hinzu gethan. Der Tischer, welcher in
gedachter Zeit der Kirchen gearbeitet, ist Meister Henning
Walckerling. An. 1649. empfing er für die gefertigten
Manns-Stühle 272. thlr, noch für die zweene Stühle auf
dem Chor zwischen dem Altar und Predig-Stuhl 80. thlr
und für 20. Klappen an den Frauen-Stühlen 10. thlr.
§ 13. Ferner ist von ihm an. 1651 der Kirchväter Stuhl
imgleichen ein neuer Stuhl beym Altar und das große
Schapp in der Sacristey, wie auch an. 1653. noch ein
neuer Stuhl auf dem Chor gefertiget, an. 1655. hingegen
sind die Kirchen-Bäncke angefärbet und an: 1657. die
Frauen-Stühle unter der Fürstl. Prieche mit Zahlen be-
zeichnet worden.
§ 14. Nachher sind bis ins 1708“ Jahr keine sonderlich-
hohe Kosten mehr auf Kirch-Stühle weiter verwandt;
wie wohl dennoch zu mercken: daß an. 1660. der Bött-
gersche Gitter-Stuhl erbauet, an. 1661 ein neuer Stuhl
hinterm Altar, an. 1663. ein Manns-Stuhl auf der Räthe
Priechen, an. 1690. acht Frauen Klappen nebst 18.
Frauen Stühlen und an. 1691. acht neue Bäncke mitten im
Platze gefertiget, gefärbet und numeriret worden.
§ 15. Endlich ist unter dem zeitigen Kirchen-Registra-
tor, Herrn Johann Bartholomäus Bähr, noch ein wichti-
ger Stuhl-Bau vorgegangen; worin viele neu gemacht
und viele geändert oder gebeßert worden. Zum Ex: an.
1707. sind die Gitter-Stühle auf beeden Priechen verferti-
get, imgleichen an. 1708. die Frauen-Stühle von n. 1. bis
36. auf einen Stand erweitert und an. 1709. die Stühle von
n. 1 bis 23. theils neu gebauet theils ausgebeßert.
Siehe H. Bährs Hand-Buch, fol: 89 u. 100
item
Stuhl-Bau, n. 100. u. 112, wie auch n 53. bis 67.
§ 16. Ferner hat man an. 1710. die auf dem Obertheil
der Fürstl. Prieche befindlichen Stühle und Bäncke auf
der Kirche Kosten neu verfertiget; an. 1713. den eingezo-
genen Frauen Quer-Stuhl sub n. 10. wieder in seinen
vorigen Stand zu bringen gesuchet; an. 1714 den Frauen-
Stuhl n. 1. für die Frau von Buschen, Hofräthin Bärtlin-
gen und Voigten zu rechte gemachet, wie auch den Eck-
Stuhl auf dem Chor beym Auftritt lincker Seits für die
Herren Prediger mit einem Gitter besetzet; an. 1716. den
Manns-Stuhl, Nr0 19. für Closter-Rath Funcken abge-
würcket; an: 1718. die Frauen Stühle unten im Platz, Nro
1. u. 37. mit einem Gitter vorn so hoch besetzet, als sie
bereits hinten erhöhet gewesen; u. d. m.
Siehe H. Bährs Hand-Buch, pag: 159. It:
Stuhl-Bau, n. 102. 103. 104. 109. 111. u 112.
§ 17. 1. Hiernächst hatte man an. 1708 auch auf der
Cavalier-Prieche hinter der ersten Reihe einige Stühle für
Persohnen Bürgerlichen Standes zubereitet und ihnen
ausgethan; imgleichen gedachte man an. 1714. mit dem
Raths-Stuhl zum besten der Kirchen eine Veränderung
vorzu nehmen.
2. Doch auf der Cavalier-Priechen wollten die Ade-
lichen keine Bürger leiden, und dem Consistorio gefiel
der Kirchen Veranstaltung darauf gleichfals nicht; hinge-
gen war die Veränderung mit dem Raths-Stuhle zwar
nicht dem Consitorio, aber desto mehr dem sämtl. Rath
zuwieder. Daher konnte hierin nichts nützliches für die
Kirche ausgerichtet werden.
Stuhlbau n. 101. u. 110. it. n. 105 — 108.
§ 18. Dies ist kürtzl. die Historische Erzählung des in
der Heinr.: Kirche geschehenen Stuhl-Baues von an.
1623 — 1720. Nunmehr müßen wir noch zur Erläuter-
und Bestätigung derselben ein Verzeichniß der wichtig-
sten darauf gegangenen Unkosten alhie beybringen; wel-
ches dann auch aus den K:Registern u. gesamleten Qui-
tungen geschehen soll in folgenden:
§ 19. Zur Erbauung, Beßer- und Erweiterung der
Stühle, Stände, Bäncke und Klappen in der Heinrich-
städtschen Kirche sind den Haupsächlichen Ausgaben
nach verwandt:
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