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Die Gartenkunst — 8.1906

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Rettich, Heinrich: Bericht der vom Stuttgarter Gemeinderat zum Studium neuerer Friedhofsanlagen bestellten Komission, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22778#0135

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124

DIE GARTENKUNST

V1H, 7

stöfst die Mauer unangenehm von aufsen auf, und wer
sich in ihr befindet, dem bringt sie erst recht zum Be-
wulstsein, wo er ist. Die Kirchhofsmauer stört mit
anderen Worten von innen und aufsen den landschaft-
lichen Charakter, den wir dem grofsen Garten der Ab-
geschiedenen in billiger Rücksichtnahme auf die Lebenden
zu verleihen wünschen, wie sie denn auch von jeher für
Volk und Dichtung der Inbegriff des Schauerlichen am
Friedhof gewesen ist. Als besseren und für die Zwecke

diesen Bauten einen architektonischen An- und Abschlufs
zu verleihen und zugleich die Möglichkeit der Anlage
einer beschränkten Zahl von Arkadengrüften oder
wenigstens solcher Gräber zu bieten, denen um des
Monumentes willen die Anlehnung an eine Mauer er-
wünscht ist.

7. Schließlich noch eine Bemerkung, die zwar schon
in den zukünftigen Betrieb eingreift, aber ein Bedürfnis
betrifft, auf das schon bei der Anlage des Friedhofs

Abbildung 11. Blick in den Hamburger Urnenhain (Birkenhain); links ein Grabstein mit Urne.

der Sicherung völlig ausreichenden Ersatz stellt sich die
Kommission einen dichten Gürtel zweckmäisig auszu-
wählenden Buschwerks vor, in dessen Innerem ein starker
Drahtzaun oder ein leichtes Eisongitter auch gewalt-
tätigeren Einbruchsversuchen Widerstand leistet. Im
übrigen weil's der Gartenkundige, dal's es sog. Natur-
Zäune gibt, die viel schwerer zu durchbrechen oder zu
übersteigen sind, als eine Kirchhofsmauer, beispielsweise
von der Höhe derjenigen des Pragfriedhofs, bei welcher
die dahinter angeklebten Monumente überdies die be-
quemste Gelegenheit zum Ansetzen und Abspringen bieten.
Es könnte sich vielleicht nur darum handeln, unmittelbar
im Anschlufs an die nicht zu vermeidenden Hochbauten
eine Strecke besser ausgestalteter Mauer zu ziehen, um

Rücksicht genommen werden mufs. Die Bedeutung der
landschaftsgärtnerischen Interessen, die auf dem neuen
Friedhof konzentriert werden sollen, insbesondere auch
die angestrebte Verpflichtung der Verwaltung, den Grab-
sektionen der Minderbemittelten im öffentlichen Interesse
das erwünschte und mögliche landschaftliche Aussehen
zu verleihen, machen die Anlage und den Betrieb einer
eigenen Friedhofsgärtnerei zur Notwendigkeit. Die Ver-
waltung braucht die Ausschmückung der privaten Gräber
keineswegs auf dem Wege des Monopols zu übernehmen,
aber sie mufs das, was sie an gärtnerischem Bedarf
selber zu leisten hat, unbedingt mit eigenen Mitteln aus-
richten können. Und wenn sie sich gleichzeitig auch den
Privaten zur Verfügung stellen will, so liegt dies nur in
 
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