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Die Gartenkunst — 8.1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.22778#0259

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246

DIE GARTENKUNST

VIII, 12

rechnen können. Zweck dieser Leitsätze ist doch eben der,
dafs Bewerber und 'Preisrichter darnach verfahren und sich
nicht frei darüber hinwegsetzen. Solange demnach diese
Bestimmungen nicht entsprechend der von Herrn Hoppe
so sehr gepriesenen modernen Richtung abgeändert sind, mtlfs
bei den Wettbewerben, denen sie zugrunde gelegt werden,
auch ihre Innehaltung mit Recht gefordert werden. Im be-
sonderen haben die Bewerber bei I'reisausschreiben die im
Programm aufgestellten, wohl immer den örtlichen Verhältnissen
und dem beabsichtigten Zweck angepafsten besonderen Be-
dingungen strikte einzuhalten. Tun sie dies nicht, so ist eben
der schönste Entwurf mit den modernsten Ideen für den ge-
gebenen Zweck unbrauchbar und zur Konkurrenz nicht ge-
eignet. Murren werden die deshalb abgewiesenen Verfasser
stets, aber nicht mit Recht. Wären aber umgekehrt den Be-
dingungen nicht entsprechende Entwürfe prämiiert worden, so
stände den Abgewiesenen nicht nur ein Recht zum blol'sen
Murren, sondern auch auf Schadenersatz zu. Durch das öffent-
liche Ausschreiben eines Wettbewerbes entsteht zwischen dem
Ausschreibenden und dem Bewerbenden ein Vertragsverhältnis.
Diejenigen von den Bewerbern, die den geforderten und fest-
gesetzten Bedingungen in jeder Hinsicht nachgekommen sind,
haben einen einklagbaren Anspruch auf die ausgesetzten Preise,
zum mindesten aber auf eine Schadloshaltung für die auf-
gewendete Mühe und für Unkosten. Dieses Recht in unpar-
teiischer Weise zur Geltung zu bringen, dazu dient das Preis-
gericht. Letzteres hat demzufolge unparteiisch zu prüfen,
ob dem Bewerber eine den Bedingungen in Wirklichkeit und
nicht nur im Geiste entsprechende Lösung der gestellten Auf-
gabe gelungen ist. Wenn einem Bauherrn von einem Archi-
tekten statt des geforderten Entwurfes zu einem Wirtschafts-
gebäude ein solcher für ein Landhaus, oder statt eines Planes
für eine zweistöckige Villa ein Plan für eine dreistöckige ge-
liefert würde, so würde er beide mit Recht verwerfen, selbst
wenn noch so viel Geist, Phantasie und moderne Ideen dabei
verschwendet wären. Ohne Wettbewerbsbestimmungen dürfte
meines Erachtens aber zu leicht glühende bzw. blühende Phan-
tasie uferlose, nicht ausführbare Pläne und Entwürfe bringen,
die das ganze Ergebnis eines Preisausschreibens in Frage stellen
würden. Nicht durch ein Ausschreiben zur freien Bearbei-
tung, sondern nur durch sorgfältigere Ausarbeitung und Auf-
stellung der Bedingungen von Wettbewerben und durch un-
bedingte Einhaltung der also aufgestellten läCst sich der jetzt
herrschende Mil'sstand beseitigen. Mein Vorschlag geht des-
halb dahin, dafs zur Abfassung der für ein Preisausschreiben
mal'sgebenden Bedingungen sachverständige Kräfte hinzugezogen
werden, damit einmal das Verlangte klar erkennbar ist und
zum andern die Bewerber in der Lösung der Aufgabe nicht zu
sehr beschränkt werden. Diese Bedingungen müssen unbedingt
für das Urteil des Preisgerichts bindend sein und sollen nur
die Entwürfe mit Preisen bedacht werden, die den Bedingungen
entsprechen und zur Ausführung empfohlen werden können.
Im übrigen kritisierte Herr Hoppe die preisgekrönten Entwürfe
nach dem ihm vorschwebenden Standpunkte des „Städtebauers".
Da es einen Beruf des „Städtebauers" (wie angemerkt) nicht gibt,
der Städtebau vielmehr sowohl von Ingenieuren, als auch von
Architekten u. a. als Domäne betrachtet wird, so wird dieser Stand-
punkt stets ein individueller sein, der auf allgemeine Gültigkeit
keinen Anspruch erheben darf. Ein näheres Eingehen auf die
weiteren Auslassungen des Herrn Hoppe erübrigt sich daher
um so mehr, als der Senior des Biebricher Preisgerichts, den
Herr Hoppe selbst gewissermaßen als Führer im Streit des
„Städtebauens" bezeichnete, gegenteiliger Auffassung bei der
Prämiierung gewesen sein mufs. — M. Möckel, Sablon-Metz.

Staatliche Stelle für Naturdenkmalspflege. Die auf die

Erhaltung von Naturdenkmälern gerichteten Bestrebungen fin-
den erfreulicherweise auch seitens der Staatsregierungen Unter-
stützung und Förderung. Als Beweis dafür darf die Nachricht
mit Genugtuung begrüfst werden, dafs vom Kultusministerium
zur Förderung der Erhaltung von Naturdenkmälern im preufsi-
schen Staatsgebiete eine staatliche Stelle für Naturdenkmals-
pflege errichtet worden ist. Dieselbe hat einstweilen ihren
Sitz in Danzig und wird von dem Direktor des Westpreufsi-
schen Provinzialmuseums, Prof. Dr. Conwentz, als staatlichen
Kommissar für Naturdenkm aispflege in Preufsen verwaltet.

Stadtwald-Essen. Die Stadt Essen a. d. Ruhr hat im Süden
der Stadt einen gröfseren Wald- und Feldkomplex: (ca. 120 ha)
erworben, der zu einem Volkspark grofsen Stils ausgestaltet
werden soll. Zur Gewinnung von Plänen hierzu wurde ein
engerer Wettbewerb veranstaltet, an dem die Herren Garten-
direktor Steffen-Essen, Trip-Hannover, Prof. Schultze-Naumburg-
Saaleck und Gartendirektor Heicke-Frankfurt a. M. beteiligt
waren. Der für die beste Lösung ausgesetzte Betrag —
Mk. 2000,— — wurde zu gleichen Teilen den Arbeiten von Trip
und Schultze-Naumburg zuerkannt. Wir kommen, sobald die
erbetene Genehmigung seitens des Essener Oberbürgermeister-
amtes erteilt ist, eingehend auf die interessante Angelegenheit
zurück.

Neue Erscheinungen auf dem Büchermarkt. Zum

Jahresschlüsse sind mehrero interessante Werke erschienen,
welche sich mit grofsen künstlerischen Fragen beschäftigen:

Gertrude Jekyll, Wald und Garten. Praktische und
kritische Anmerkungen und Gedanken eines arbeitenden
Amateurs. Aus dem Englischen übersetzt von Gertrud von
Sanden. Verlag von Julius Baedeker, Leipzig 1907. — Ein
ganz reizendes G artenbuch, das auf dem Tische keines Garten-
freundes fehlen und von jedem, der sich gartenkünstlerisoh
betätigt, recht oft zur Hand genommen worden sollte.

Camillo Carl Schneider, Landschaftliche Garten-
gestaltung. Insbesondere über die künstlerische Verwertung
natürlicher Vegetationsvorbilder in den Werken der Garten-
kunst und mit einem Beitrag über Heiinatschutz und Landes-
verschönerung. Verlag von U. Scholtze (W. Junghaus), Leipzig.

Willy Lange, Die Gartengestaltung der Neuzeit.
Unter Mitwirkung von Otto Stahn, Kgl. Reg.-Baumeister. Ver-
lag von J. J. Weber, Leipzig.

Paul Schultze-Naumburg, Kulturarbeiten, Band IV:
Städtebau. .Herausgegeben vom Kunstwart. Verlag von
Georg D. W. Callwey, München. H.

Personalnachrichten.

Müller, Albin, Architekt in Magdeburg, Mitglied der
D. G. f. G., ist als Lehrer für Architektur und Raumkunst nach
Darmstadt berufen worden. — Schall, H„ Kgl. Hofgärten-
inspektor, München, ist anläl'slich des Besuchs Sr. Majestät des
Kaisers in München mit dem Roten Adlerorden IV. Kl. aus-
gezeichnet worden. — Hübner, Ludw., Kgl. Bayer. Hofgärtner
in Nymphenburg erhielt den Kronenorden IV. Kl. — Ohrt,
Heinrich, Gartendirektor in Oldenburg, ist anläfslich seines
50jährigen Dienstjubiläums durch Verleihung des GroCsherzogl.
Oldenburgischen Ehren-Ritterkreuzes VI. Kl. und des Titels
Hofgartendirektor ausgezeichnet worden. — Trip, J., Garten-
direktor, Hannover, Vors. d. D. G. f. G., ist vom Verwaltungsrat
der K. K. Gartenbaugesellschaft in Wien zum korrespondieren-
den Mitgliede ernannt worden. — Henkel, Hch., Grol's-
gärtnerei, Dannstadt, ist auf der Mailänder Ausstellung die
Grofse Goldene Medaille zuerkannt worden.

Für die Redaktion verantwortlich: Stadt-Gartendirektor Heicke, Frankfurt a. M. - Verlag von Gebrüder Borntraeger, Berlin SW. 11,
Desaauer Strasse 29. — Drück von A. W. Hayn's Erben, Berlin und Potsdam.
 
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