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Lippert, Annalen des Kirehenrechts.
Schriften heutzutage so wenig gelesen werden, ohne zu
bedenken, dafs Schätze tiefer Weisheit oft darin ver-
borgen liegen. Den Grund der unumgänglichen Noth-
wendigkeit ries erneuertet) gründlichen Studiums der
alten Quellen des kath. Kirchenrechts findet der Her-
ausgeber in den mit dem Römischen Hofe ahgeschlos.
senen Concordaten, während die Auflösung des deutschen
Reiches und die Gefangetthaltung des Pabstes durch
Napoleon höchst nachtheilig gewirkt hätten. Die Re-
stauration der kath. Kirche in Deutschland sey in eine
Zeit gefallen, wo die historische Behandlung des römi-
schen und germanischen Rechtes blühe und die glän-
zendsten Resultate liefere : diese Richtung könne auch
jenen nicht fremd bleiben , welche dem Studium des
Kirchenrechtes sich widmete:) : die Blöfsen der frühen)
Art des Studiums hätten sich bald gezeigt und aus der
historischen Behandlung sich ergeben, weich grolser
Raum das Gebiet des Kirchenrechts weiteren Forschun-
gen darbiete. Das Studium des protest. Kirchenrechts
habe zwar keine Katastrophe, wie jene des kath. K.R.
zu bestehen gehabt: allein der Eifer in dem Betriebe
desselben sey nach und nach ziemlich erkaltet, was von
der Gleichgültigkeit hergerührt, womit Laien auf den
Zustand der Kirche hingeblickt. Die neueste Zeit da-
gegen biete hierin grofse Veränderungen dar. Sowohl
die wissenschaftliche, als praktische Befestigung des
Collegialsystems, welche erst in unsern Tagen erfolgt
(in welchen Staaten und seit welcher Zeit praktisch
durchgeführt?), die selbst von Laien ausgesprochene
Ueberzeugung, dals Mehreres eine Aenderung bedürfe,
der Kampf zwischen dem Supernaturalismus und Ratio
nalismus, die Frage schon über die Gültigkeit der sym-
bolischen Bücher und deren verbindende Kraft, die
Vereinigung der protest. Kirchen in manchen Landen, —
seyen hinreichend, eine grofse Anzahl rüstiger Arbeiter
zu versammeln.
Das jüdische Kirchenrecht, welchem ebenfalls
die Annalen gewidmet seyen, sey bisher gänzlich ver-
Lippert, Annalen des Kirehenrechts.
Schriften heutzutage so wenig gelesen werden, ohne zu
bedenken, dafs Schätze tiefer Weisheit oft darin ver-
borgen liegen. Den Grund der unumgänglichen Noth-
wendigkeit ries erneuertet) gründlichen Studiums der
alten Quellen des kath. Kirchenrechts findet der Her-
ausgeber in den mit dem Römischen Hofe ahgeschlos.
senen Concordaten, während die Auflösung des deutschen
Reiches und die Gefangetthaltung des Pabstes durch
Napoleon höchst nachtheilig gewirkt hätten. Die Re-
stauration der kath. Kirche in Deutschland sey in eine
Zeit gefallen, wo die historische Behandlung des römi-
schen und germanischen Rechtes blühe und die glän-
zendsten Resultate liefere : diese Richtung könne auch
jenen nicht fremd bleiben , welche dem Studium des
Kirchenrechtes sich widmete:) : die Blöfsen der frühen)
Art des Studiums hätten sich bald gezeigt und aus der
historischen Behandlung sich ergeben, weich grolser
Raum das Gebiet des Kirchenrechts weiteren Forschun-
gen darbiete. Das Studium des protest. Kirchenrechts
habe zwar keine Katastrophe, wie jene des kath. K.R.
zu bestehen gehabt: allein der Eifer in dem Betriebe
desselben sey nach und nach ziemlich erkaltet, was von
der Gleichgültigkeit hergerührt, womit Laien auf den
Zustand der Kirche hingeblickt. Die neueste Zeit da-
gegen biete hierin grofse Veränderungen dar. Sowohl
die wissenschaftliche, als praktische Befestigung des
Collegialsystems, welche erst in unsern Tagen erfolgt
(in welchen Staaten und seit welcher Zeit praktisch
durchgeführt?), die selbst von Laien ausgesprochene
Ueberzeugung, dals Mehreres eine Aenderung bedürfe,
der Kampf zwischen dem Supernaturalismus und Ratio
nalismus, die Frage schon über die Gültigkeit der sym-
bolischen Bücher und deren verbindende Kraft, die
Vereinigung der protest. Kirchen in manchen Landen, —
seyen hinreichend, eine grofse Anzahl rüstiger Arbeiter
zu versammeln.
Das jüdische Kirchenrecht, welchem ebenfalls
die Annalen gewidmet seyen, sey bisher gänzlich ver-