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Lutteroth: La Kussie et les Jesuites.

katholischen Schweiz, in ganz Italien, in Irland, in Belgien und andern
papislischen Staaten gereist ist.
„Diesen Eiferern für Ceremoniendienst und Pabstthum“, heisst es
im Bericht, „welche sich als Lehrer und Erzieher dem ganzen Men-
schengeschlechte aufdringen wollten, gehörten über 22000 polnische
Bauern als Leibeigne; diese alle liessen sie in einer ganz jämmerlichen
Unwissenheit und in einem ganz scheusslichen Elend. Davon hatte der
Kaiser selbst Gelegenheit, sich auf seinen Reisen zu überzeugen. Er traf
auf einige dieser Unglückseligen, welche durch Krankheit aller Existenz-
mittel beraubt waren und denen man Pässe gegeben hatte, uni ihr Brod
zu betteln. Der Kaiser musste dem Pater General schreiben lassen, dass
es den Grundsätzen des Christenthums geradezu entgegen sey, diese Leute
der öffentlichen Barmherzigkeit anheim zu geben, und dass vor Allem
für die Jesuiten, welche Vermögen genug hätten, um ihnen beizustehen,
gar kein Entschuldigungsgrund vorhanden sey, wenn sie die Armen ganz
verstiessen.“
Endlich wird in dem Bericht die ganze Erfahrung, die man in
Russland über die Jesuiten gemacht habe, kurz zusammengedrängt. „Allen
Handlungen der Jesuiten“, heisst es, „liegt Eigennutz und Egoismus als
einzige Triebfeder zum Grunde, denn ihr einziges Absehen ist auf eine
unbegränzte Ausdehnung ihrer Macht gerichtet und sie sind sehr ge-
schickt, jedes ungerechte Verfahren durch irgend eine Ordensregel zu
entschuldigen, ihr Gewissen ist eben so weit als lenksam.“
Das Dekret der Vertreibung ward vom Kaiser in der Form ange-
nommen, wie Turgenieff vorgeschlagen hatte, und seine Redaktion
desselben einem andern Entwürfe vorgezogen, den der Graf C a p o
d’Istria gemacht hatte. Der erste Artikel des Dekrets lautet: „Da
sich die Jesuiten durch ihr Betragen des Schutzes des Reichs unwürdig
gemacht haben, weil sie nicht blos die Pflichten der Dankbarkeit ver-
gessen haben, sondern auch die Schuldigkeit vernachlässigt, die ihnen ihr
Unterthaneneid auferlegte, so sollen sie unter Aufsicht der Polizei über
die Grenze des Reichs gebracht werden und sollen künftig unter keinerlei
Form und unter keinerlei Benennung wieder dahin zurückkehren dürfen.“
Die zehn andern Artikel betreffen die Art der Ausführung des Dekrets.
Die Akademie der Jesuiten zu Polotzk und alle zu denselben gehörenden
Schulen werden aufgehoben; die Universität Wilna wird in ihre vorigen
 
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