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Nr. 21.

HEIDELBERGER

1846.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Qaiigaiielli: Kampf gegen den Jesuitismiis.
(Schluss.)
Anders gestaltet sich das Verhältniss der Romantik zur Geschichte,
wenn erstere die ernste Gestalt der letzteren annimmt und geschichtliche
Wahrheit zu erzählen vorgibt, während sie, um bei Blöden und Nicht-
unterrichteten Glauben zu finden, Thatsächliches und blos Erdichtetes,
wirkliche Urkunden und Reden mit ganz Erdichtetem dergestalt vermengt,
dass die Meisten das wirkliche an der Zuthat der dichtenden Einbildungs-
kraft nimmer zu sondern vermögen. Als die Geburt einer solchen Zwit-
ter-Romanlik die fragliche Schrift zu bezeichnen, hält Ref. eben desshalb
für Gewissenspflicht, weil er das Vortreffliche der Persönlichkeit, von der
sie handelt, wahrhaft und mit Liebe verehrt. Hätte der dem Ref. ganz
unbekannte Verfasser auch nur die längst veröffentlichten Schriften Gan-
ganelli’s und die vorliegenden Nachrichten von seinem Leben und
Wirken gehörig benutzt, so wäre es seinem Talent gewiss ein Leichtes
gewesen, ein für unsere Zeit wirklich eben so anziehendes als belehren-
des Bild aufzustellen. Allein der Verf. hat vorgezogen, seine eigenen
Ansichten und Denkweisen mit denen von Ganganelli zu versetzen
und sie seiner Charakterschilderung gleichsam als Folie unterzuschieben.
Dadurch ist, die Absicht möge noch so wohlmeinend gewesen seyn, das
Gemälde zum Zerrbild geworden. Das Nachweisen der vielen Unrichtig-
keiten und Verstösse gegen alle Wahrscheinlichkeit im Einzelnen würde
selbst ein Buch erfordern. Hier genüge, auf die Consistorialrede hinzu-
weisen, die der Verf. S. 312 ff. dem Pabst Clemens XIV. in den Mund
legt, und worin er ihn die Freiheit aller christlichen Kirchen von der
bisherigen Obervormundschaft Roms als den einzigen Ausweg zum Heil
und zur Rettung bezeichnen lässt. Ref. kennt kein Aktenstück, das dem
Verf. den Stoff oder auch nur die Grundzüge zu einer solchen Rede hätte
darbieten können. Auch hat der Verf. sich vergebens bemüht, ihr durch
das, was er über die englische Staatskirche hineinflicht, einigen Schein
XXXIX. Jahrg. 3. Doppelheft. 27
 
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