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Lüders: Zu Shakespeare’s Othello.
und zwar 134 Artikel. Darunter sind zwanzig Wörter und Ver-
bindungen als bei Shakespeare nur einmal vorkommend bezeichnet.
2) Syntaktisches mit 15 Artikeln und Dramaturgisches
mit 2 Artikeln. Erklärungen finden folgende Stellen: Act. I, Sc. 1
(S. 1—14), 2 (S. 14—24), 3 (S. 24—37), Act. II, Sc. 1 (S. 37—
50), 2 (S. 50—52), 3 (S. 52—56), Act. III, Sc. 1 (S. 56—58), 3
(S. 58—85), 4 (S. 85—91), Act. IV, Sc. 1 (S. 91—93), 2 (S. 93
— 101), Act. V, Sc. 1 (S. 101—102), 2 (S. 102 —108). Das Drama-
turgische enthält 1) Angaben über Zeitverhältnisse in
Act.III u. IV des Othello (S. 77— 81), 2) über zeitgeschicht-
liche Anspielungen und die Abfassungszeit (S. 86 ff.).
Man findet nämlich in der Stelle des Othello III, 4 — — the
hearts of old gave hands, butournew heraldry is — hands,
not hearts, eine Anspielung auf die Schöpfung des käuflichen
Baronetadels durch Jacob I Die „Schwierigkeit aber, sagt der
Herr Verf. S. 86, liegt darin, dass urkundlich das Datum des könig-
lichen Erlasses behufs Creirung des neuen Geldadels auf den 22. Mai
1611 fällt, während unser Stück vermuthlich schon etwa 10 Jahre
früher abgefasst ist.“ Man nahm als Abfassungszeit des Othello
1601 an, indem man sich dabei auf eine aus Th. Egertons durch
Collier entdeckte Beglaubigung einer Aufführung dieses Stückes vor
der Königin Elisabeth am 6. August 1602 berief. Inzwischenhaben
Hamilton und Frederik Madden nacbgewiesen, dass diese Beglaubi-
gung falsch oder doch unzuverlässig sei. Allein Anlage, Stil und
Versbau können uns keinesfalls bestimmen, die Abfassung des Othello
in die Zeit von 1601 bis 1602 zu setzen. Man hat immerhin nicht
nothwendig den Othello mit dem Hrn. Verf. in Shakespeares mittlere
Periode zu setzen, da sich die Zeit seiner literarischen Thätigkeit
mehr für die Anfangsstücke, als für die vollendeteren genau be-
stimmen lässt. Refer. würde in diesei Hinsicht eher Sillig (die
Shakespeareliteratur bis zum Jahre 1854) u. A folgen, welche den
Othello auf 1612 setzen. Sieht doch der Herr Verf. mit Recht in
der obigen Stelle nicht nur wegen des rein technischen Ausdruckes
heraldry, sondern auch wegen der damit verbundenen hands eine
Anspielung auf Jakobs I. käuflichen Baronetsadel, weil den neu ge-
schaffenen Baronets dasWappen von Ulster, eine blutige Hand,
neben ihrem Familiennamen zuertheilt wurde (Dahlmann, Gesch. der
engl. Revolution, 5. Aufl. S. 153 ff.). Es ist nicht abzusehen, warum
man blos, um die Abfassung ein Paar Jahre vorzurücken, mit dem
Hrn. Verf. die Stelle als erst später eingeschalten und in die Quart-
ausgabe von 1622 aufgenommen ansehen soll. Immerhin kann das
Stück auch nach den innern Gründen, wie Ref. dafürhält, 1611 —12
abgefasst sein. Das Ganze der vorliegenden Schrift zeugt von Fleiss
und Sachkenntniss ihres Verfassers. V. Reichlill-Meldegg.
Lüders: Zu Shakespeare’s Othello.
und zwar 134 Artikel. Darunter sind zwanzig Wörter und Ver-
bindungen als bei Shakespeare nur einmal vorkommend bezeichnet.
2) Syntaktisches mit 15 Artikeln und Dramaturgisches
mit 2 Artikeln. Erklärungen finden folgende Stellen: Act. I, Sc. 1
(S. 1—14), 2 (S. 14—24), 3 (S. 24—37), Act. II, Sc. 1 (S. 37—
50), 2 (S. 50—52), 3 (S. 52—56), Act. III, Sc. 1 (S. 56—58), 3
(S. 58—85), 4 (S. 85—91), Act. IV, Sc. 1 (S. 91—93), 2 (S. 93
— 101), Act. V, Sc. 1 (S. 101—102), 2 (S. 102 —108). Das Drama-
turgische enthält 1) Angaben über Zeitverhältnisse in
Act.III u. IV des Othello (S. 77— 81), 2) über zeitgeschicht-
liche Anspielungen und die Abfassungszeit (S. 86 ff.).
Man findet nämlich in der Stelle des Othello III, 4 — — the
hearts of old gave hands, butournew heraldry is — hands,
not hearts, eine Anspielung auf die Schöpfung des käuflichen
Baronetadels durch Jacob I Die „Schwierigkeit aber, sagt der
Herr Verf. S. 86, liegt darin, dass urkundlich das Datum des könig-
lichen Erlasses behufs Creirung des neuen Geldadels auf den 22. Mai
1611 fällt, während unser Stück vermuthlich schon etwa 10 Jahre
früher abgefasst ist.“ Man nahm als Abfassungszeit des Othello
1601 an, indem man sich dabei auf eine aus Th. Egertons durch
Collier entdeckte Beglaubigung einer Aufführung dieses Stückes vor
der Königin Elisabeth am 6. August 1602 berief. Inzwischenhaben
Hamilton und Frederik Madden nacbgewiesen, dass diese Beglaubi-
gung falsch oder doch unzuverlässig sei. Allein Anlage, Stil und
Versbau können uns keinesfalls bestimmen, die Abfassung des Othello
in die Zeit von 1601 bis 1602 zu setzen. Man hat immerhin nicht
nothwendig den Othello mit dem Hrn. Verf. in Shakespeares mittlere
Periode zu setzen, da sich die Zeit seiner literarischen Thätigkeit
mehr für die Anfangsstücke, als für die vollendeteren genau be-
stimmen lässt. Refer. würde in diesei Hinsicht eher Sillig (die
Shakespeareliteratur bis zum Jahre 1854) u. A folgen, welche den
Othello auf 1612 setzen. Sieht doch der Herr Verf. mit Recht in
der obigen Stelle nicht nur wegen des rein technischen Ausdruckes
heraldry, sondern auch wegen der damit verbundenen hands eine
Anspielung auf Jakobs I. käuflichen Baronetsadel, weil den neu ge-
schaffenen Baronets dasWappen von Ulster, eine blutige Hand,
neben ihrem Familiennamen zuertheilt wurde (Dahlmann, Gesch. der
engl. Revolution, 5. Aufl. S. 153 ff.). Es ist nicht abzusehen, warum
man blos, um die Abfassung ein Paar Jahre vorzurücken, mit dem
Hrn. Verf. die Stelle als erst später eingeschalten und in die Quart-
ausgabe von 1622 aufgenommen ansehen soll. Immerhin kann das
Stück auch nach den innern Gründen, wie Ref. dafürhält, 1611 —12
abgefasst sein. Das Ganze der vorliegenden Schrift zeugt von Fleiss
und Sachkenntniss ihres Verfassers. V. Reichlill-Meldegg.