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Nr. 51. HEIDELBERGER 1864.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR
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De V amelioration de la loi criminelle en vue d’une justice plus prompte,
plus efficace, plus genereuse et plus moralisante par Bonne-
ville de Marsangy conseiller ä la cour imperiale de Paris,
officier de la legion d’honneur. Deuxieme partie. Paris 1864.
Nur wenige juristische Schriftsteller in Frankreich können sich
in dem Grade, wie Herr Appellationsrath Bonneville rühmen, dass
ihre Vorschläge der Verbesserung von der Gesetzgebung angenom-
men und in das Rechtsleben übergegangen sind. Insbesondere hatte
sein 1847 erschienenes Werk: Traite des diverses institutions com-
pldmentaires du regime penitentiaire, das Verdienst, auf Lücken und
Mängel der Gesetzgebung, und auf die Nothwendigkeit von Ein-
richtungen, ohne welche die Strafgesetze ihre Energie und Wirk-
samkeit entbehren, aufmerksam gemacht zu haben. Der erste Band
des vorliegenden Werkes erschien 1855 und hatte den Zweck, Ver-
besserungen des Strafverfahrens anzubahnen. Der Unterzeichnete
hatte seiner Zeit beide Werke angezeigt. Ein Theil der Vorschläge
des Verf. wurde in der Gesetzgebung von Frankreich angenommen;
z. B. über die beste Art, Rückfälle eines Verbrechers durch die
sogenannte casiers judiciaires zu constatiren, über Stellung unter
Polizeiaufsicht, über Ausdehnung des Systems der Rehabilitation,
über bedingte Beurlaubung. Der Verf. erhielt aber auch einen be-
deutenden Einfluss auf die neue Gesetzgebung von Portugal, wo
seine Gutachten über den bearbeiteten Entwurf des Strafgesetzbuchs
bei der Revision von der Gesetzcommission beachtet wurden. Auch
der vorliegende zweite Band ist reich an wichtigen praktischen
Vorschlägen und interessanten Erörterungen, über wichtige Fragen
der Gesetzgebung. Der Jurist eines jeden Landes wird in dem
Werke erhebliche Forschungen finden. Der Verf. widmet das erste
Kapitel der Abnahme der Criminalität in Frankreich. Die Ergeb-
nisse der jährlich erscheinenden criminalstatistischen Tabellen lehren
allerdings, dass die Zahl der schweren Verbrechen, wenn man das
Jahr 1851 mit 1862 vergleicht, in Frankreich sich vermindert hat
(1852 standen 7071 Angeklagte wegen crimes vor Gericht, 1860
nur 4651). Der Verf. hebt als Ursachen der Verminderung die
wachsende Energie der Repression hervor, wozu die eingeführte
Einrichtung von Rückfällen zu constatiren beigetragen hat (p. 4).
Der Verfasser erhebt aber schwere Klage gegen die zu grosse Milde
der Geschwornen, namentlich bei Anklagen wegen Verbrechen gegen
Personen, in Bezug auf Kindermord und Angriffe auf weibliche
Keuschheit. Die grosse Verschiedenheit des Verhältnisses der Crimi-
LVIL Jahrg. 11. Heft. 51
 
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