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1fr. 48. HEIDELBERGER 1864.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Römische Forschungen von Th. Mommsen. Erster Band. Berlin,
'Weidmann’sehe Buchhandlung 1864. 8*) — Ueber die Transitio
ad plebem; ein Beitrag zum römischen Gentilrecht und zu den
Scheingeschäften des römischen Rechts von Ludwig Lange.
Leipzig, B. G. Teubner. 1864. 4.
Es sind in den letzten Jahrhunderten der Republik einige patri-
cische Senatoren zur Plebs übergetreten, theils um des Tribunats,
theils um anderer plebejischer Vorrechte willen. Zu den wenigen
bekannten Uebertritten mögen sich noch wenige unbekannte ge-
sellen; aber der Uebertritt war gewiss nichts gewöhnliches. Trotz-
dem ist der Ausdruck transitio a palribus ad plebem den Römern
sehr geläufig; und das scheint folgenden seltsamen Grund zu
haben. Der Uebertritt geschah normaler Weise ohne Veränderung
des Namens. Die Fiction solcher iransitiones machte es daher den
Heraldikern möglich, vornehme plebejische Familien zu früher patri-
cischen zu stempeln; und sie haben diese Fiction daher vielfach
angewendet.
Im praktischen Gebrauch ist das Institut, wie gesagt, nur wenig
gewesen, und wir finden über seine Gestalt keine zusammen-
hängende Notiz. Der einzige Fall, über den wir zwar fragmenta-
rische und widersprechende, aber doch reichhaltige Nachrichten
haben, ist der abnorme des P. Claudius Pülcher, Cicero’s Feind.
Mit des Claudius Uebertritt hatte es eine eigenthümliche Be-
wandtniss. Claudius hatte lange Zeit zu kämpfen bis es ihm mög-

*) Ich beabsichtige in einer Reihe von Aufsätzen mehrere der in dem
obigen berühmten Werke aufgestellten Ansichten ganz oder theilweise zu
bekämpfen. Da man diesen rein polemischen Charakter meiner Kritik falsch
auslegen könnte, so ist es nöthig, den Grund anzugeben. Weit entfernt, die
ungewöhnliche Bedeutung des Buches zu verkennen, gegen das ich meine An-
griffe richte, glaube ich, dass ich mehr als so manche seiner Bewunderer
aus ihm gelernt habe. Dennoch würde ich es für unrichtig halten, wenn ich,
der üblichen Form der Kritik gemäss, meine Anerkennung zugleich mit
meinen Ausstellungen dem Publicum vorlegte. Denn jene ist der Mühe des
Schreibens, Druckens und Lesens nicht werth, und wenige würden sich durch
dieselbe bestimmen lassen Auch der Zweck, den solche Notizen meist
haben, der der Anzeige, fällt bei diesem Buche fort, das in den Händen
aller derer ist, die es angeht. So wird denn die Kritik gerade durch das
ungewöhnliche Verdienst des Werkes auf die ungemischte Polemik reducirt.
Ich sage dies übrigens nur für Fremde. Der ausgezeichnete Mann, den
diese Blätter betreffen, hat mir vorher seine Zustimmung zu deren Veröffent-
lichung ertheilt, freilich ohne sie gesehen zu haben. Hoffentlich wird ihn
der freimüthige Ton, in dem diese erste Notiz gehalten ist, nicht bestim-
men, die Zustimmung zurückzuziehen.
LVR Jahrg. 10. Heft.

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