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Br. SS. HEIDELBERGER 1S36.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

d’Alinge: Besserung auf dem Wege der Indivi-
dual isirung.

(Schluss.)
Im letzten (5.) Kapitel begegnen wir den richtigen Forderun-
gen, die der Verf. im Anschluss an Suringar’s Aufsatz (in
unserm »Strafvollzug« Nr. 7) aufgestellt und seitdem in den »Blättern
für Gefängnisskunde« II, 3 wiederholt hat: dass vor Allem die
Untersuchungshaft besser einzurichten sei, indem man die in ihr
Befindlichen nicht nur durchaus von allen Sträflingen durch Unter-
bringung in besondern Hafthäusern, sondern auch von Einander
absondere — weil sie darauf ein Recht haben — endlich nicht
minder im Uebrigen, auch von Seiten der Beschäftigung, für sie
sorge (S. 96 ff.). Hieran schliessen sich (S. 104—114) einige For-
derungen in Bezug auf die Zeit des Rücktritts ins bürgerliche
Leben, dem der Verf. mit Recht eine nicht geringere Bedeutung
beilegt als dem ersten Eintritt ins Gefängniss. Je nach sei-
nen Klassen will d’Al. auch die Polizeiaufsicht über die Entlasse-
nen bald milder, bald strenger, nie aber störend eingerichtet wis-
sen ; doch sollen auch Sträflinge dritter Klasse der milderen Art
der Polizeiaufsicht theilhaft werden können ! Auch andere Erleich-
terungen für Entlassene durch gute Bestimmungen über Heimat-
recht, Passwesen etc. fordert d’Al., obwohl Sachsen hier Wenig zu
wünschen übrig lasse, aber auch thätige Fürsorge für ihr Fort-
kommen durch Arbeitgelegenheit, Werkzeug, Kleidung, Vorschüsse,
wozu der Vorstand unter Beihülfe von Vereinen in die Lage zu
setzen sei, endlich gehörige Armenpflege sammt Arbeithäusern und
Unterbringung Ungebesserter nach Ablauf der Strafzeit »auf un-
bestimmte Zeit« in eine »Korrektionsanstalt«, da diese Verlänge-
rung aus eben dem Grunde nöthig sei, wie im entgegengesetzten
Fall Verkürzung der Strafzeit. Wir haben eine kleine Meinungs-
verschiedenheit in dieser Hinsicht mit dem Verf. schon oben be-
rührt und nehmen nun von ihm in der Ueberzeugung Abschied,
dass er nicht auf halbem Wege zu einem Ziel stehen bleiben werde,
das er so richtig mit den Worten bezeichnet: »Wir haben keinen
Begriff von Strafe, die nicht auf Besserung und Erziehung be-
rechnet ist.« — K. Röder.
LIX. Jahrg. 7. Heft. 32
 
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