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Ur. 38,

HEIDELBERGER

1866.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Schnitzler: L’Empire des Tsars.

(Schluss.)
Nun folgt der Stand der Sachen, wie er bis 1861 war, „mais
gut dejä apparlient ä l’histoire plus qu’a la realite“} zuerst die
Krongüter (Domaines de Vempire et des a-panages) S. 183 fr., dann
das Eigenthum im Privatbesitz, y compris la propiete communale,
ainsi que ce qui reste des biens du clerge. S. 191 ff. Die Domänen
der Krone und die Leibgedinge der kaiserlichen Familie bedingen
zusammen eine Ausdehnung von ungefähr 195 Millionen Deciatinen
(1 Deciatine = 1,093 Hectare)*), um das private Eigenthum und
das Communaleigenthum zu finden, muss man von dem Total der
Oberfläche (= 457,500,000, S. 177) diese Summe abziehen -
262,500,000. S. 191. Wie dies vertheilt ist, das auszurechnen sind
die folgenden Seiten bestimmt.
Mit der politischen Gesellschaft Russlands, Polens, Finnlands
und der übrigen Territorien S. 218 ff., ausserdem aber noch mit
dem Seitenstück, der religiösen Gesellschaft oder der griechisch-
russischen Kirche und den übrigen ausübenden Culten ist die zweite
Sektion ausgefüllt. Obwohl es sich lohnen würde, über das auto-
kratische Princip des Regierungssystems in Russland, über die Ver-
fassung überhaupt seit den Anfängen ihrer Entwicklung, worin er
Reutz’s Ideen sich angeeignet **), über die Bestandtheile der Ge-
sellschaft, bei welcher Gelegenheit die Geschichte der Leibeigen-
schaft und der Emancipation mit belehrender Ausführlichkeit er-
zählt wird, S. 338—409, desgleichen über die parallelen Zustände
in Polen u. s. w. den Verfasser ausführlicher hier vorzuführen,
scheint es doch zweckmässiger, in die Ideen des Verfassers einzu-
gehen, welche er dieser Sektion vorangeschickt hat. S. 211 ff.
Die oftmals berührte Tabelle zwischen Peter dem Grossen und
Alexander II. wird hier eingangs mit scharfen Zügen ausgeführt.
Es wird erklärt, dass Peter’s Verdienst darin bestand, die religiöse
Gesellschaft, welche Russland bis 1700 über ein Jahrhundert dar-
gestellt, (seit 1589) in eine Gesellschaft von Laien umzuwandeln,
und dem gegenwärtigen Kaiser die Mission zuerkannt, diese da-

*) Die Werst berechnet der Verf. (S. 177 Anm.) zu 104,1666 Decia-
tinen. Die deutsche Q.-M. = 5,040 Deciatinen.
**) Geschichtliehe Ausbildung der russischen Staats- und Rechtsver-
fassung.
LIX. Jahrg. 8. Heft

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