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Historische Vierteljahrsschrift — 1.1898

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Seeliger, Gerhard: Volksrecht und Königsrecht? [1]: Unteruchungen zur fränkischen Verfassungs- und Rechtsgeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.58935#0015
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Volksrecht und Königsrecht?
Untersuchungen zur fränkischen Verfassungs- und Eechtsgeschichte.
Von
Gerhard. Seeliger.
Einleitung.
Vor fast drei Jahrzehnten ist Sohms berühmtes Buch „Die
fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung“ erschienen. Der geist-
volle Jurist, der mit scharf gesonderten Begriffen zu operieren
pflegt, war von den Ergebnissen der Untersuchungen Waitz’
nicht befriedigt. Und gewiss konnte die Verfassungsgeschichte
mit ihrer vorsichtigen Zurückhaltung, welche Widersprüche und
Unbestimmtheiten der urkundlichen und historiographischen Nach-
richten gar oft zu lösen verschmähte, mit ihrem bewunderungs-
würdigen Reichtum an Quellenstellen, aber mit ihrer Scheu vor
der Durchführung leitender Ideen nicht das Ende in der Erkenntnis
der behandelten Verhältnisse bedeuten. Sohrn ersetzte diesen
Mangel. Klar, scharf und mit einer überzeugenden Plastik der
Darstellung entwickelte er ein geschlossenes System des fränki-
schen Rechts- und Staatswesens.
In Sohms Darstellung spielt die Gegenüberstellung von
Volksrecht und Amtsrecht (oder Königsrecht) eine hervorragende
Rolle, vielleicht die hervorragendste. Sie beherrscht im Grunde
alle anderen Ausführungen über Recht und Verfassung, sie bildet
den Unterbau für das gesamte Staats- und Rechtssystem, das
Sohrn zuerst enthüllen zu dürfen vermeint hat.
Im Sturm hat sich diese Auffassung Anerkennung verschafft.
Hier fand man so reichlich alles das, was man bei Waitz ver-
misste, hier war nicht nur reichstes Material geboten, hier war
ein durchaus einheitlicher Bau aufgeführt. Die Freude über die
Schönheit und Harmonie dei’ Ideen erwarb vor allem Sohm An-

Histor. Vierteljah.rsch.rift. 1898. 1.

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