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Historische Vierteljahrsschrift — 1.1898

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.58935#0431
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417

Kleine Mitteilungen.
Der Krönungstag des Hugo Capet. J. Havet, Les cou-
ronnements des rois Hugu.es et Robert, Revue hist. 45, 290 f. kommt,
nachdem er die entsprechenden Stellen des Chronikfragments von Fleury
als Interpolation des ersten Herausgebers Pithou eliminiert, zu dem
Resultat, dass Richers Nachricht, wonach Hugo am 1. Juni zu Noyon
gekrönt wurde, vollen Glauben verdiene; Richer als Mönch von St. Remi
sei in der Lage gewesen, sich vortrefflich zu unterrichten, und damit
werde der von eben jener floriac. Chronik und Hugo v. Fleury ge-
nannte Krönungsort Reims beseitigt. Nur das Datum Richers bereite
Schwierigkeiten, da die Ann. S. Dionysii den 3. Juli angäben. Havet
glaubt danach eventuell an eine doppelte Krönung, eine am 1. Juni
in Noyon, und vielleicht eine, die am 3. Juli in Paris oder in der Nähe
stattgefunden habe. Die wirkliche Krönung, die als Ausgangspunkt
für die Datierung diente und in den Augen der meisten Zeitgenossen
galt, sei die vom 1. Juni 987 gewesen.
Lot, Les derniers Carolingiens p. 211 lässt Hugo am 1. Juni 987
zum Könige proklamieren, Sonntag d. 3. Juli zum Könige geweiht
werden. Er zeigt p. 213, dass nach zwei Originaldiplomen Hugos
ein späterer Termin als der 1. Juni als Epoche für die Kanzlei galt
und dass kein Grund wäre, die Notiz der Hist. Franc. Senon., um
die es sich handle (nicht um Hugo v. Fleury) zu verdächtigen.
Nach Lot hätte also am 1. Juni in Noyon die Ausrufung, am
3. Juli in Reims die Salbung stattgefunden. Noch vor Abschluss des
Druckes seines Buches ging Lot eine Notiz von G. Monod zu, die bei
Lot p. 410 abgedruckt ist. Hier führt Monod aus, dass von einer
Krönung am 1. Juni abzusehen sei, dagegen an der Krönung vom
3. Juli allein festzuhalten, die in Noyon stattgefunden hätte. Mehrere
Quellen nennen Noyon, keine einzige zeitgenössische Reims. Wenn
sie in Reims stattgefunden, hätte Richer sicher davon berichtet. Da-
gegen sei Richers Datum unhaltbar, denn vom 22. Mai, dem Todes-
tage Ludwigs V, bis zum 1. Juni hätten unmöglich alle die Dinge
sich ereignen können, die Richer berichtet. Sein Datum Kal. Jun.
sei ein Schreibfehler für Kal. Jul., womit er überhaupt den Anfang
Juli bezeichnen wollte.
 
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