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245

Kritiken.
Edmund Groag, Zur Kritik von Tacitus’ Quellen in den Historien.
Jahrb. f. klass. Philologie 1897. Suppl. XXIII, 709—799.
Die Zahl der Schriften, welche sich neuerdings mit der Glaub-
würdigkeit der taciteischen Geschichtswerke in irgend einer Weise
befassen, ist recht gross. Es kommen diesem Bestreben vielfach
Werke allgemeinerer Art zu Gute, so Hermann Peters zwei Bände:
„Die geschichtliche Litteratur über die römische Kaiserzeit bis Theo-
dosius I.“, sowie die Prosopographia Imperii Romani, doch ist auch die
Zahl der Monographien, welche diese Untersuchung gefördert haben,
in den letzten Jahren erheblich. Erinnert sei hier nur an die Schriften
von Dieckmann, Baier und Fabia. Namentlich der letztere hat in
seinen „sources de Tacite dans les histoires et les annales“ (Paris 1893)
alle einschlägigen Fragen mit erwünschter Subtilität behandelt und
manchen Punkten neue Seiten abgewonnen.
Trotzdem ist Groags Schrift nicht überflüssig. Vielmehr glaubt
Ref., dass Groag der definitiven Lösung des Problems um ein be-
deutendes näher gekommen ist.
Nach Mommsens, Nissens und namentlich wieder Fabias Unter-
suchungen kann es ja nicht mehr in Frage kommen, dass Tacitus und
Plutarch (Galba, Otho) fast ausschliesslich den Bericht einer gemein-
samen Quelle wiedergeben. Sehr notwendig war es aber, dieses all-
gemeine Urteil in Bezug auf Tacitus etwas näher zu begrenzen.
Das hat Groag gethan. Er macht mindestens wahrscheinlich,
dass Tacitus auch die acta senatus und die acta diurna, welche Be-
richte über Senatssitzungen enthielten, gelegentlich eingesehen habe,
und zeigt ferner, dass Tacitus neben dem Hauptbericht über Galba und
Otho subsidiär auch eine zweite Quelle benutzt habe. Nach Groag
stammen aus dieser auch manche Abweichungen und Zusätze, welche,
bei Tacitus bisher übersehen, dem gemeinsamen Quellenbericht bei-
gefügt sind (s. S. 739 f.).
Vielleicht ist Groags Behauptung etwas zu eng gefasst, wenn er
S. 763 erklärt: eine ausschliessliche Benutzung derselben Quelle
(wie Plutarch) finde sich bei Tacitus nur H. 1, 13; 21—26; 80—82;
2, 39—44, eine besondere Berücksichtigung wohl auch noch 1, 27—47;
 
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