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Die Wahl Friedrichs I. zum deutschen König. 203
Jene Uebergabe des Sohnes und der Insignien sowie das, was
uns direkt als Konrads Intention dabei berichtet wird, ist, vom
rechtlichen Standpunkt aus betrachtet, nur etwas Nebensächliches
gegenüber der gleichsam das Zentrum all dieser Nachrichten aus-
machenden Designation Friedrichs. Die Zeitgenossen hatten aber
für diese selbst kein Verständnis mehr: in den Chroniken und
Annalen wurden jene Nebenumstände sorgsam gebucht, der De-
signation geschieht nirgends Erwähnung: mit der allgemein ge-
wordenen Anerkennung des freien Wahlrechts war in den Kreisen
unserer Geschichtschreiber, in den Anschauungen der Zeitgenossen
jeder Sinn für eine Designation und ihre ursprüngliche Bedeutung
geschwunden.
Burchard angehörte, doch wieder mit neuer Stärke betont werden konnte
und bekanntlich auch betont wurde.
 
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