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Kritiken.

Zeitströmung: von der Aufstellung eines Maximums für den Erwerb
von Grund und Boden, der Beschränkung des „Anhäufungsrechtes“
nichts weiss! Ein drastisches Beispiel für die Oberflächlichkeit, die
der ganzen Arbeit anhaftet.
Zum Schlüsse noch ein Wort zur’ persönlichen Abwehr: Ich habe
schon früher Anlass gehabt (in der Zeitschr. für Sozial- und Wirt-
schaftsgesch.) gelegentlich eines Angriffes Adlers auf mein Buch über
den antiken Sozialismus, die Arbeitsweise des Verf. zu charakterisieren.
Da er damals nicht das letzte Wort behielt, so quittiert er jetzt über
diese meine notgedrungene Abwehr, indem er in der Litteraturüber-
sieht mein Buch anführt und die Bemerkung hinzufügt, dass dasselbe
für’ seinen Zweck ganz unbrauchbar und stellenweise irreführend sei.
Ist es schon bezeichnend für die Loyalität des Verf., dass keinem
der zahlreichen, von ihm genannten Autoren, die „stellenweise“ doch
wohl ebenfalls geirrt haben, auch nur die kleinste Rüge zu teil wird,
und ich allein als Sünder dastehe, so muss es vollends als leichtfertige
Irreführung der Leser bezeichnet werden, wenn Adler mein Buch
als abgeschlossenes Werk zitiert, d. h. es unterlässt, anzugeben, dass
von demselben nur der erste Band vorliegt, der auf die vom Verf.
behandelten Fragen noch gar nicht eingeht! Von Israel und Rom
ist in diesem ersten Band überhaupt nicht die Rede, und was Hellas
betrifft, so ist in der Vorrede ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
die Geschichte der sozialen Demokratie, welche für Adlers Thema
hauptsächlich in Betracht kommt, ebenfalls der Fortsetzung des Werkes
Vorbehalten blieb.
Dass diese Fortsetzung manches bringen wird, was für die Ge-
schichte der Sozialreform im Altertum doch recht lehrreich sein dürfte,
dafür kann ich schon jetzt auf die dem Verf. noch unbekannten Ab-
handlungen über die Anfänge des Sozialismus in Europa (Historische
Zeitschrift, Jahrgang 1897 und 1898) verweisen.
Erlangen. Robert Pöhlmann.
Gustav Schönermark, Beschreibende Darstellung der älteren
Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstentums Schaumburg - Lippe,
im Auftrage der fürstlichen Hofkammer bearbeitet. Berlin,
W. Ernst & Sohn 1897.
Die Arbeit an den deutschen Denkmäleraufzeichnungen hat be-
reits eine kleine Entwickelungsgeschichte, reich an Vorbereitungen,
Versuchen, Enttäuschungen, aber auch Ergebnissen. Die gegenüber
den früheren Bestrebungen, aus einem örtlich unbegrenzten Gebiet be
stimmte Kunstleistungen herauszuziehen, nun an die Stelle gesetzte
unbeschränkte Berücksichtigung aller Zeiten und Kunstzweige in
 
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