AMT EBERBACH — ZWINGENBERG. SCHLOSS ZWINGENBERG. 191
Hirschhorn wegen Erwerbung der Herrschaft Zwingenberg. Der Verkauf kam auch
wirklich am 17. Oktober 1474 zu Stande nach vorausgegangener Abfindung mit dem
einen Lehensherren, dem Kurfürsten von der Pfalz, während die Ledigsprechung Zwingen-
bergs von Seiten des Erzbischofs von Mainz erst am 1. Dezember 1491 erfolgte.
So gelangte denn Zwingenberg als freies Eigenthum in den Besitz der Linie
Pfalz-Mosbach und nach dem Tode Ottos II. von Mosbach i. J. 1499 durch Erbvertrag
vom 1. November 1479 an das pfälzische Kurhaus. Aber schon nach wenigen Jahren,
da durch den bayrisch-pfälzischen Erbfolgekrieg dem pfälzischen Kurhaus der Untergang
drohte, sah es sich genöthigt, die Herrschaft Zwingenberg nebst allem, was Otto IL
dazu erworben hatte, zu verkaufen.
Am 29. September 1504 erwarb sie Hans von Hirschhorn als Erb- und
Kunkellehen für 12100 Gulden rheinischer Währung. Zwingenberg blieb nun im unge-
hinderten Besitze der Hirschhorne bis zum Erlöschen dieses Geschlechtes i. J. 1632.
Am 22. September dieses Jahres fiel der letzte Hirschhorn, Friedrich,
in einem Zweikampf zu Heidelberg.
Nun entstand ein mehr als hundert Jahre währender Prozess über die Lehens-
folge auf Zwingenberg, der ein trauriges Zeugniss abgiebt von dem damaligen Zustande
des öffentlichen Rechts in Deutschland.
Der letzte Besitzer, Friedrich von Hirschhorn, hatte am 13. September 1630 seiner
Halbschwester Maria von Sternenfels, geborenen von Hatzfeld, und ihren Erben
seinen gesammten Allodialbesitz testamentarisch zugesichert. Dagegen erhob nun Engel-
hard Göler von Ravensburg, dessen Mutter Maria von Hirschhorn, der
Tante des Erblassers, und ihren Erben laut Eheberedung vom 12. Mai 1546 das Recht
der Lehensnachfolge in der Herrschaft Zwingenberg für den Fall des Erlöschens des
Hirschhorn'schen Mannesstammes zustand, einen näheren Erbanspruch. Noch ehe es
darüber zu Verhandlungen kam, zog Kurpfalz den Besitz als heimgefallenes Lehen an
sich und Engelhard von Göler musste ihn, nach einem Vergleich mit der Erbin des
Hirschhorn'schen Allodialvermögens, als pfälzische Belehnung empfangen. Die Ver-
treibung der Pfälzer und Schweden aber nach der Nördlinger Schlacht zog auch die
seinige nach sich. Erst nach dem Westfälischen Frieden ward der Streit von neuem
angeregt, der für Engelhard von Göler eine günstige Wendung zu nehmen schien. Da
erstanden plötzlich neue Bewerber in der Person der Maria Elisabeth von Hirsch-
horn, vermählten von Elz, und deren Tochter Eva Ursula von Elz, die als Nach-
kommen Ludwigs von Hirschhorn, des Oheims genannten Friedrichs von Hirschhorn,
um die Belehnung mit Zwingenberg nachsuchten. Inzwischen hatte Kurfürst Karl
Ludwig von der Pfalz von Zwingenberg Besitz ergriffen und blieb auch darin, obschön
Engelhard von Göler von einer dazu ernannten kaiserlichen Kommission unterm
11./21. Februar 1651 einen Beschluss erwirkte, der dem Kurfürsten die Abtretung auf-
erlegte. Karl Ludwig war, obwohl vorgeladen, vor der Kommission nicht erschienen
und trat auch die Herrschaft Zwingenberg nicht ab. So blieb es auch weiterhin. Die
Nachkommen Ludwigs von Hirschhorn waren inzwischen aus der Erbfolge ganz aus-
geschieden, da Eva Ursula von Elz den Schleier genommen hatte.
Mittlerweile gerieth der an sich schon sehr verwickelte Rechtsstreit noch mehr in
Verwirrung. Die Allodialansprüche der Maria von Hatzfeld, vermählten von Sternenfels,
an das Hirschhorn'sche Erbe waren an die Familien von Bettendorf, von Kalten-
Hirschhorn wegen Erwerbung der Herrschaft Zwingenberg. Der Verkauf kam auch
wirklich am 17. Oktober 1474 zu Stande nach vorausgegangener Abfindung mit dem
einen Lehensherren, dem Kurfürsten von der Pfalz, während die Ledigsprechung Zwingen-
bergs von Seiten des Erzbischofs von Mainz erst am 1. Dezember 1491 erfolgte.
So gelangte denn Zwingenberg als freies Eigenthum in den Besitz der Linie
Pfalz-Mosbach und nach dem Tode Ottos II. von Mosbach i. J. 1499 durch Erbvertrag
vom 1. November 1479 an das pfälzische Kurhaus. Aber schon nach wenigen Jahren,
da durch den bayrisch-pfälzischen Erbfolgekrieg dem pfälzischen Kurhaus der Untergang
drohte, sah es sich genöthigt, die Herrschaft Zwingenberg nebst allem, was Otto IL
dazu erworben hatte, zu verkaufen.
Am 29. September 1504 erwarb sie Hans von Hirschhorn als Erb- und
Kunkellehen für 12100 Gulden rheinischer Währung. Zwingenberg blieb nun im unge-
hinderten Besitze der Hirschhorne bis zum Erlöschen dieses Geschlechtes i. J. 1632.
Am 22. September dieses Jahres fiel der letzte Hirschhorn, Friedrich,
in einem Zweikampf zu Heidelberg.
Nun entstand ein mehr als hundert Jahre währender Prozess über die Lehens-
folge auf Zwingenberg, der ein trauriges Zeugniss abgiebt von dem damaligen Zustande
des öffentlichen Rechts in Deutschland.
Der letzte Besitzer, Friedrich von Hirschhorn, hatte am 13. September 1630 seiner
Halbschwester Maria von Sternenfels, geborenen von Hatzfeld, und ihren Erben
seinen gesammten Allodialbesitz testamentarisch zugesichert. Dagegen erhob nun Engel-
hard Göler von Ravensburg, dessen Mutter Maria von Hirschhorn, der
Tante des Erblassers, und ihren Erben laut Eheberedung vom 12. Mai 1546 das Recht
der Lehensnachfolge in der Herrschaft Zwingenberg für den Fall des Erlöschens des
Hirschhorn'schen Mannesstammes zustand, einen näheren Erbanspruch. Noch ehe es
darüber zu Verhandlungen kam, zog Kurpfalz den Besitz als heimgefallenes Lehen an
sich und Engelhard von Göler musste ihn, nach einem Vergleich mit der Erbin des
Hirschhorn'schen Allodialvermögens, als pfälzische Belehnung empfangen. Die Ver-
treibung der Pfälzer und Schweden aber nach der Nördlinger Schlacht zog auch die
seinige nach sich. Erst nach dem Westfälischen Frieden ward der Streit von neuem
angeregt, der für Engelhard von Göler eine günstige Wendung zu nehmen schien. Da
erstanden plötzlich neue Bewerber in der Person der Maria Elisabeth von Hirsch-
horn, vermählten von Elz, und deren Tochter Eva Ursula von Elz, die als Nach-
kommen Ludwigs von Hirschhorn, des Oheims genannten Friedrichs von Hirschhorn,
um die Belehnung mit Zwingenberg nachsuchten. Inzwischen hatte Kurfürst Karl
Ludwig von der Pfalz von Zwingenberg Besitz ergriffen und blieb auch darin, obschön
Engelhard von Göler von einer dazu ernannten kaiserlichen Kommission unterm
11./21. Februar 1651 einen Beschluss erwirkte, der dem Kurfürsten die Abtretung auf-
erlegte. Karl Ludwig war, obwohl vorgeladen, vor der Kommission nicht erschienen
und trat auch die Herrschaft Zwingenberg nicht ab. So blieb es auch weiterhin. Die
Nachkommen Ludwigs von Hirschhorn waren inzwischen aus der Erbfolge ganz aus-
geschieden, da Eva Ursula von Elz den Schleier genommen hatte.
Mittlerweile gerieth der an sich schon sehr verwickelte Rechtsstreit noch mehr in
Verwirrung. Die Allodialansprüche der Maria von Hatzfeld, vermählten von Sternenfels,
an das Hirschhorn'sche Erbe waren an die Familien von Bettendorf, von Kalten-