sichtigung dem Teufel, da diese Brut bestehe aus Zmi-
tatioue», als welche schmoreu mögeu im ewigeu Feuer
der Verdammnis, guadelos verurteilt vor dem Nichter-
stuhle des guten Geschmacks! zf. A.
Der Damburger Nutbuus-Wau.
will sich eiue Btadt, die auch eiu Staat ist, eiu
Bathaus errichteu, so liegen die verhältuisse schou
auders, als gewöhulich; haudelt sich's aber um eiu
so stolzes Gemeinweseu, wie das Hamburger, so er-
scheiut es gerechtfertigt, daß die Beteiligteu die Bache
auseheu, etwa, als wäreu sie veuetiauer der Benaissance
Nbb> u Fiillung, „Ikucbt", untcr Kcnutzung bciiniscbcr Oaturkormcn. Nus dcm Ikricblriss von Ludirig Knrgcr.
uud wollten sich lhreu Dogeupalast baueu. Vor uus
liegt die höchst interessaute „Deukschrift über die
inuere Ausstattuug des hsamburger Bathauses", die,
vou A. Lichtwark verfaßt, vou eiuer 2luzahl der
augesehensten ^amburger Bürger dem Seuat überreicht
wurde. Das Bathaus dieser ksausastadt, heißt es
dariu, „dient uicht als chitz einer Aominuualbehörde,
sonderu der Begieruug eines selbstäudigen Staates,
und die Bürger hsamburgs sind deshalb berechtigt,
an seiue Ausstattung höhere Anforderuugen zu stellen,
als bei den Rathäuseru deutscher Besidenzeu, Berlin
nicht ausgeschlossen, statthaft wären". Der Geist der
Denkschrift uimiut denn einen hoheu Flug. „Da die
Lrfahruug aller Zeiten beweist, daß es kaum ein
besseres Mittel giebt, die Gemüter des volkes in deu
Dieust der Staatsidee zu gewiuueu, als die 2lufführung
uud großartige Ausstattung eines rexräsentativeu
Mouuiueutalbaus, desseu Bedeutung zu der gauzen
Bevölkerung spricht, so darf der hamburgische Staat
sich Glück wünscheu, daß eiu derartiges werk sich in
der Lpoche eiustellt, wo Hamburg vou der Mttelstadt
zur Großstadt übergeht." Das zeugt vou der rechten
Stimmung, um au ein großes werk zu gehen — siud
die auderu deutschen Großstädte auch keiue Freistaateu,
tatioue», als welche schmoreu mögeu im ewigeu Feuer
der Verdammnis, guadelos verurteilt vor dem Nichter-
stuhle des guten Geschmacks! zf. A.
Der Damburger Nutbuus-Wau.
will sich eiue Btadt, die auch eiu Staat ist, eiu
Bathaus errichteu, so liegen die verhältuisse schou
auders, als gewöhulich; haudelt sich's aber um eiu
so stolzes Gemeinweseu, wie das Hamburger, so er-
scheiut es gerechtfertigt, daß die Beteiligteu die Bache
auseheu, etwa, als wäreu sie veuetiauer der Benaissance
Nbb> u Fiillung, „Ikucbt", untcr Kcnutzung bciiniscbcr Oaturkormcn. Nus dcm Ikricblriss von Ludirig Knrgcr.
uud wollten sich lhreu Dogeupalast baueu. Vor uus
liegt die höchst interessaute „Deukschrift über die
inuere Ausstattuug des hsamburger Bathauses", die,
vou A. Lichtwark verfaßt, vou eiuer 2luzahl der
augesehensten ^amburger Bürger dem Seuat überreicht
wurde. Das Bathaus dieser ksausastadt, heißt es
dariu, „dient uicht als chitz einer Aominuualbehörde,
sonderu der Begieruug eines selbstäudigen Staates,
und die Bürger hsamburgs sind deshalb berechtigt,
an seiue Ausstattung höhere Anforderuugen zu stellen,
als bei den Rathäuseru deutscher Besidenzeu, Berlin
nicht ausgeschlossen, statthaft wären". Der Geist der
Denkschrift uimiut denn einen hoheu Flug. „Da die
Lrfahruug aller Zeiten beweist, daß es kaum ein
besseres Mittel giebt, die Gemüter des volkes in deu
Dieust der Staatsidee zu gewiuueu, als die 2lufführung
uud großartige Ausstattung eines rexräsentativeu
Mouuiueutalbaus, desseu Bedeutung zu der gauzen
Bevölkerung spricht, so darf der hamburgische Staat
sich Glück wünscheu, daß eiu derartiges werk sich in
der Lpoche eiustellt, wo Hamburg vou der Mttelstadt
zur Großstadt übergeht." Das zeugt vou der rechten
Stimmung, um au ein großes werk zu gehen — siud
die auderu deutschen Großstädte auch keiue Freistaateu,