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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 8.1897

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.4884#0165
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KLEINE MITTEILUNGEN.

die Anstalt 218 Schüler gegen 231 des Vorjahres. Durch
Beihilfen von Reisegeldzuschüssen seitens des Gewerbeschul-
rats haben sämtliche Lehrer der Anstalt Studienreisen, be-
sonders zum Besuche der Ausstellungen in Berlin, Nürnberg
Stuttgart und Genf, unternehmen können. Eine Ausstellung
von Schülerarbeiten findet alle zwei Jahre statt; da die letzte
im Frühjahr 1895 stattgefunden hat, so wird vom 2.-4. Mai
d. J. eine solche veranstaltet werden. In dem Berichtsjahre
haben sich wieder zwei Schüler auf Grund ihrer Leistungen
in der Schule und in ihrem Berufsgeschäft um die Berechtigung
zum einjährigen Militärdienst beworben. Nötig dazu ist, dass
ein Schüler sämtliche Unterrichtsstunden, wie sie der Lehr-
plan vorschreibt, besucht, und zwar mit sehr gutem Erfolge.
Aus den Mitteln der Kunstgewerbeschul-Stiftung, einer durch
freiwillige Beiträge von Bürgern der Stadt Pforzheim auf-

trat von ihm anzufertigen. Zu diesem Zwecke wurde der
Photograph Hahn zu München nach Friedrichsruh geschickt,
um ein Bild des Fürsten aufzunehmen. Das Vervielfältigungs-
recht wurde darauf dem Photographen Hahn übertragen. Eine
solche Photographie ließ der Verlagsbuchhändler Richard
Bong zu Berlin auf einen Holzstock übertragen und danach
einen Holzschnitt anfertigen, der in einem Heft der
illustrirten Wochenschrift „Zur guten Stunde" zum Abdruck
gelangte und wegen seiner ausgezeichneten Ausführung Auf-
sehen erregte. Hierin erblickte der Photograph Hahn eine
unbefugte Nachbildung, und auf Grund des von ihm ge-
stellten Strafantrages erhob dieserhalb die Staatsanwalt-
schaft gegen Bong Anklage. Es handelte sich nun gestern vor
Gericht um die Frage, ob ein derartig hergestellter Holz-
schnitt als ein selbständiges, künstlerisches Werk oder nur

Konkurrenzmedaille der Stadt Dresden von Prof. Kudolf Mayer in Karlsruhe;
lu'ämiirt mit einem ersten Preise.

gebrachte Summe von 38000 M., sind in dem Berichtsjahre
58 M. für Prämien, 530 M. für Stipendien und 650 M. für
Lehrmittel verausgabt worden. Aus der „Vereinigten August
Kayser-Schulstiftung" wurden 220 M. für Prämien und für
das Reisestipendium 110M. zur Verteilung genommen. Aus der
Johann Kiehnle-Stiftung wurden 947 M. unter 20 Schüler ver-
teilt. Die Sammlungen sind auch in dem Berichtsjahre
durch Ankäufe von Vorlage-Werken und Modellen erweitert
worden. Ganz besonderen Zuwachses aber hatten sich die
Sammlungen durch Schenkungen zu erfreuen.

Eine für das Kunstgewerbe wichtige Frage beschäftigte
die zweite Strafkammer des Landgerichts I in längerer Ver-
handlung. Im Frühjahre 1894 erteilte Fürst Bismarck dem
Professor von Lenbach in München die Erlaubnis, ein Por-

ais eine mechanisch hergestellte Nachbildung anzusehen sei.
Der photographische Sachverständigen-Verein hatte es als
mechanische Nachbildung erachtet. Der Vertheidiger da-
gegen hatte zum gestrigen Termine eine Reihe namhafter
Künstler, wie die Professoren Anton von Werner, Vogel,
Köpping und Skarbina, sowie die Xylographen Baudouin
und Ruprecht geladen, deren Gutachten im entgegengesetzten
Sinne ausfallen würde. Staatsanwalt Liebenow hielt die
Frage für den Buch- und Kunsthandel von so weitgehender
Bedeutung, dass er beantragte, ein Gutachten von der
künstlerischen Sachverständigenkommission einzuholen. Der
Gerichtshof lehnte diesen Antrag ab, da er das vorhandene
Material zur Entscheidung der Frage für ausreichend hielt.
Zunächst wurde der Schriftsteller Dr. Stolze vernommen, der
Mitglied des photographischon Sachverständigenvereins ist.
 
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