Ich habe aus dem Grunde keine Pläne von Exerzier]ägern hier beyge-
fügt, weil diese blos aus Gezeiten beliehen, sehr einfach und folglich leicht
zu zeichnen sind. Ihre gesammten Masse, als z. B. die Tiefe, die Entfer-
nung (der gemeinen Zelle so wohl, als derjenigen der Ossiziere und Slabs-
parteven ) u. s, w. kommen im Reglement vor; sie müssen daher ohne riiess
jedem Osfizier bekannt seyn ; da einen jeden die Tour, Lager auszuhecken,
der Reihe nach trifft. Ich würde also dadurch blos etwas allgemein bekann-
tes übertragen haben; und überdiess erleiden diese Läger bey andern Mäch-
ten doch immer einige Veränderung. Was die Zeichnung der Gegend rings
um ein solches Lager her betrisft, so ist diese, wie schon gesagt, eben und
nur mit wenigen Gegenhandel! besetzt; mithin, so bald man alles vorher ge-
hende wohl inne hat , auch leicht zu zeichnen.
Exerzier - und Manöverpläne darf man aus eben dieser Ursachc hier
eben so wenig suchen ; indem sie (aus lauter Vierecken bestehend ) eben-
falls ganz einfach sind, und daher auch von Osfizieren, welche sonst nichts zu
zeichnen wissen, gemacht werden können. Gesetzt auch, ich hätte hier ei-
nige beygefiigt, so wären diese doch nicht hinlänglich gewesen , weil die
Bewegungen oder Manöver nach dem Reglement vielsältig und verschieden
sind5 um aber alle herzusetzen, hätte ich, dem Zwecke dieser Schrift zuwi-
der, das ganze Exerzierreglement vornehmen müssen; ohne jedoch von ihrer
Zeichnung, meinem eigentlichen Gegensiande , etwas Neues sagen zu kön-
nen , da die Zeichen, womit die Abtheilungen bemerket werden , immer
dieselben bleiben, und nur ihre Lage bey den verschiedenen Bewegungen
■verändert wird. Ein jeder Offizier, der das Exerzierreglement wohl verlie-
het, und die verschiedenen Bewegungen (Manöver) so zeichnet, wie hier
vorgeschrieben wurde, wird selbst diese Art Pläne, nicht allein sehr leicht,
sondern auch schon verfertigen können, .
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III.
fügt, weil diese blos aus Gezeiten beliehen, sehr einfach und folglich leicht
zu zeichnen sind. Ihre gesammten Masse, als z. B. die Tiefe, die Entfer-
nung (der gemeinen Zelle so wohl, als derjenigen der Ossiziere und Slabs-
parteven ) u. s, w. kommen im Reglement vor; sie müssen daher ohne riiess
jedem Osfizier bekannt seyn ; da einen jeden die Tour, Lager auszuhecken,
der Reihe nach trifft. Ich würde also dadurch blos etwas allgemein bekann-
tes übertragen haben; und überdiess erleiden diese Läger bey andern Mäch-
ten doch immer einige Veränderung. Was die Zeichnung der Gegend rings
um ein solches Lager her betrisft, so ist diese, wie schon gesagt, eben und
nur mit wenigen Gegenhandel! besetzt; mithin, so bald man alles vorher ge-
hende wohl inne hat , auch leicht zu zeichnen.
Exerzier - und Manöverpläne darf man aus eben dieser Ursachc hier
eben so wenig suchen ; indem sie (aus lauter Vierecken bestehend ) eben-
falls ganz einfach sind, und daher auch von Osfizieren, welche sonst nichts zu
zeichnen wissen, gemacht werden können. Gesetzt auch, ich hätte hier ei-
nige beygefiigt, so wären diese doch nicht hinlänglich gewesen , weil die
Bewegungen oder Manöver nach dem Reglement vielsältig und verschieden
sind5 um aber alle herzusetzen, hätte ich, dem Zwecke dieser Schrift zuwi-
der, das ganze Exerzierreglement vornehmen müssen; ohne jedoch von ihrer
Zeichnung, meinem eigentlichen Gegensiande , etwas Neues sagen zu kön-
nen , da die Zeichen, womit die Abtheilungen bemerket werden , immer
dieselben bleiben, und nur ihre Lage bey den verschiedenen Bewegungen
■verändert wird. Ein jeder Offizier, der das Exerzierreglement wohl verlie-
het, und die verschiedenen Bewegungen (Manöver) so zeichnet, wie hier
vorgeschrieben wurde, wird selbst diese Art Pläne, nicht allein sehr leicht,
sondern auch schon verfertigen können, .
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