So bald nun diese Herren über aHes einig sind, begibt fich ein jeder an
den ihm angewiesc-nen District. Sollte ein, in der Nähe des Feindes, diesem
Geschäft obliegender Osfizier erschossen oder verwundet werden y so darf diess
den Fortgang der Arbeit nicht hindern ; seine Mannschast muss es sogleicb.
dem näch/ien aufnehmenden Ossizier melden , und dieser seine Arbeit mit
übernehmen.
Nachdem alles aufgenommen und mit Bley gezeichnet worden ist, kom-
men sie wieder zusammen , zeichnen ihre Pläne rein aus , und kleben solch»
nach den Anschlusspunkten an einander; woraus also nur ein Plan entlie-
het. — Die gleichartigen Gegenliände müssen in allen Theilen diefes zufam-
men gesetzten Plans auf einerley Art gezeichnet seyn ; alle Berge und An-
höhen nähmlich entweder mit der Feder, dem einfachen, oder breiten Pin-
sel, die Gewässer durchhaus blau u. s. w„ gemacht werden. Ohne diese Ue-
bereinstimmung, deren Nothwendigkeit bey Plänen überhaupt schon oben
aus einander gesetzt wurde, würde zumal ein solcher Plan an Schönheit und
Deutlichkeit verlieren,
S. 297.
Nach der vom Kommandirenden getrosfenen Wahl eines , aus was im-
mer für einer Absicht, zu verschanzenden Lagers , zeichnet man alles hie-
zu erforderliche der Anordnung des Generals gemäss hinzu 5 und zwar erft
die Stellung der Truppen , dann das übrige.
Bey dem PI, IX. ist diess in folgender Ordnung geschehen, das
erste , B, das zweyte Tresfen (Infanterie); C. Cavallerie , wie sie hinter
die Tressen zum Hervorbrechen rechts und links , und auch hinten bey dem
Oertchcn Stero gestellt ist, um den Rücken der Armee in Sicherheit
zu setzen; D. Hnsaren - Lager , um die Gegend zur Rechten der Armee zu
decken. E> Der Zeuggarten mit seinem Fuhrwerke , rings um den Ort
Netulo gestellt, allwo auch das Hauptquartier ist, und auf bevden
Seiten, wie auch hinten, Rcserve - Truppen gelagert sind, F, versehanzte
Brücken zur Rechten und Linken der Armee , um mit dem Lande Ge-
meinscliaft zu unterhalten, und den Rückzug der rechts, jeuseits des FJuf-
S 3 seß
den ihm angewiesc-nen District. Sollte ein, in der Nähe des Feindes, diesem
Geschäft obliegender Osfizier erschossen oder verwundet werden y so darf diess
den Fortgang der Arbeit nicht hindern ; seine Mannschast muss es sogleicb.
dem näch/ien aufnehmenden Ossizier melden , und dieser seine Arbeit mit
übernehmen.
Nachdem alles aufgenommen und mit Bley gezeichnet worden ist, kom-
men sie wieder zusammen , zeichnen ihre Pläne rein aus , und kleben solch»
nach den Anschlusspunkten an einander; woraus also nur ein Plan entlie-
het. — Die gleichartigen Gegenliände müssen in allen Theilen diefes zufam-
men gesetzten Plans auf einerley Art gezeichnet seyn ; alle Berge und An-
höhen nähmlich entweder mit der Feder, dem einfachen, oder breiten Pin-
sel, die Gewässer durchhaus blau u. s. w„ gemacht werden. Ohne diese Ue-
bereinstimmung, deren Nothwendigkeit bey Plänen überhaupt schon oben
aus einander gesetzt wurde, würde zumal ein solcher Plan an Schönheit und
Deutlichkeit verlieren,
S. 297.
Nach der vom Kommandirenden getrosfenen Wahl eines , aus was im-
mer für einer Absicht, zu verschanzenden Lagers , zeichnet man alles hie-
zu erforderliche der Anordnung des Generals gemäss hinzu 5 und zwar erft
die Stellung der Truppen , dann das übrige.
Bey dem PI, IX. ist diess in folgender Ordnung geschehen, das
erste , B, das zweyte Tresfen (Infanterie); C. Cavallerie , wie sie hinter
die Tressen zum Hervorbrechen rechts und links , und auch hinten bey dem
Oertchcn Stero gestellt ist, um den Rücken der Armee in Sicherheit
zu setzen; D. Hnsaren - Lager , um die Gegend zur Rechten der Armee zu
decken. E> Der Zeuggarten mit seinem Fuhrwerke , rings um den Ort
Netulo gestellt, allwo auch das Hauptquartier ist, und auf bevden
Seiten, wie auch hinten, Rcserve - Truppen gelagert sind, F, versehanzte
Brücken zur Rechten und Linken der Armee , um mit dem Lande Ge-
meinscliaft zu unterhalten, und den Rückzug der rechts, jeuseits des FJuf-
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