hiezu ein eigenes Studium erfordert wird, so ist es genug jenes Umstandes
bloss der Verwandtschaft wegen zu erwähnen. Die Zeichnungsart der Land-
carten ist eben nicht die künstlichste. Das Colorit ist bey den meiüen zu
lebhaft,
§• 75-
Die Lehre von militärischen Sectionen lässt sich gar wohl aus Land-
güter anwenden, deren Besitzer eine kleine Carte davon zu haben wüss»
schen ; nur dass, da auch die Aecker , wie von ökonomischen Plänen
(§♦ 34i -3 erwähnt wurde , durch die ihnen zukommenden Zeichen mit
angedeutet und die Grenzen einer jeden Flur bezeichnet werden. Ein
Gleiches gilt von den Grenzen der Kreise , unter welche an einander
Ii ossen de Güter bisweilen vertheilt liegen, wie auch von den Grenzen der
ganzen Herrschast,
Zu dieser Verrichtung kann man sich eines grössem Masssiabes be-
dienen, als bey militärischen Sectionen gebräuchlich ist,
§• 76.
Was ich vom Zeichnen , Illuminiren — Beschreiben u. s. w. lehrte,
iß übrigens nicht als unabänderliche Regeln zu betrachten. Es kann Fälle
geben, wo die Vorschriften eines dirigirenden Ober - Ingenieurs davon ab-
weichen. Die Art und Weise, wie bey Mappirungen in den k. k. Staaten
mehrentheils verfahren wird , ist von grossen Kennern für vortresflich erklärt,
und diese kurze Darsiellung derseiben ist die Frucht meiner eigenen Ueber-
zeugung davon.
,0s
In-
bloss der Verwandtschaft wegen zu erwähnen. Die Zeichnungsart der Land-
carten ist eben nicht die künstlichste. Das Colorit ist bey den meiüen zu
lebhaft,
§• 75-
Die Lehre von militärischen Sectionen lässt sich gar wohl aus Land-
güter anwenden, deren Besitzer eine kleine Carte davon zu haben wüss»
schen ; nur dass, da auch die Aecker , wie von ökonomischen Plänen
(§♦ 34i -3 erwähnt wurde , durch die ihnen zukommenden Zeichen mit
angedeutet und die Grenzen einer jeden Flur bezeichnet werden. Ein
Gleiches gilt von den Grenzen der Kreise , unter welche an einander
Ii ossen de Güter bisweilen vertheilt liegen, wie auch von den Grenzen der
ganzen Herrschast,
Zu dieser Verrichtung kann man sich eines grössem Masssiabes be-
dienen, als bey militärischen Sectionen gebräuchlich ist,
§• 76.
Was ich vom Zeichnen , Illuminiren — Beschreiben u. s. w. lehrte,
iß übrigens nicht als unabänderliche Regeln zu betrachten. Es kann Fälle
geben, wo die Vorschriften eines dirigirenden Ober - Ingenieurs davon ab-
weichen. Die Art und Weise, wie bey Mappirungen in den k. k. Staaten
mehrentheils verfahren wird , ist von grossen Kennern für vortresflich erklärt,
und diese kurze Darsiellung derseiben ist die Frucht meiner eigenen Ueber-
zeugung davon.
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