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Mannheimer Zeitung — 1826

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Nro. 104 - Nro. 129 (2. Mai - 31. Mai)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44355#0437

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Die politische Mann,
Heimer Zeitung
nebst dem Unterhaltungs«
blatte P h ö n i r, kosten
zusammen halbjährlich
vier Fl.





Nnerankirte Zu,
schritten werden nicht an.
genommen. Alte Zusen,
düngen wolle man an die
Redaction addressiren.
Eiurückungegebühr 4Kr.
0>e Zeile.

Mit Großherzoglich badischem gnädigst. ausschl. Privilegium.

109. Sonntag den 7. Mai 1826.

Leilbegebenhciten.

Preußen.
Dor einigen Wochen starb zu Berlin ein berühmter
ja sogar in seinem Fache ein genialer Mann, wie
Jahrzehude vergehen, ohne daß ein verwandter Geist
wiedergeboren wird: der Policeirath Eckart, ein
Schrecken der Diebe im Umkreis des ganzen preußi-
schen Staates, ein Mann, der mit seltener Combi-
nationsgabe jedem Verbrecher auf die Spur kam, und
dessen Lebensbeschreibung der interessanteste Roman
werden würde. Er gehörte zu den wenigen, welchen
nach dem Glauben des Volkes.(wenigstens der Diebe)
dämonische Kräfte zustehen müßen.
Die Gesetzsammlung enthält folgende allerhöchste
Tabinetsordre: „Zur definitiven Regulirung des
Schuldenwesens der vormaligen westfälischen Depar-
tements der Elbe, der Saale und des Harzes, er-
mächtige ich die Jmmediat-Commission für die abge-
sonderte Rest-Verwaltung, auf den Bericht vom 16.
vorigen Monats, hierdurch: alle diejenigen, welche
«n die benannten Departements und an die, wahrend
der Fremdherrschaft bestandenen Departemental-Fonds
dieser Landesantheile Ansprüche zu haben vermeinen,
aufzufordern, ihre Ansprüche, sie mögen bei irgend
einer Behörde bereits angemeldet seyn oder nicht, bin-
nen einer, durch die öffentlichen, zu einer hinlängli-
chen Publicität geeigneten, Blätter bekannt zu machen-
den Frist von vier Monaten, bei dem Oberpräsidro
cher Provinz Sachsen zu dem Zwecke anznmeldeu, um
Kenntniß von der Natur und Beschaffenheit dieser
Forderungen zu erhalten, und demnächst zu bestim-
men , wie solche nach Maßgabe der zu ihrer Befrie-
digung vorhandenen Fonds zu behandeln seyn werden,
unter der Verwarnung, daß alle, innerhalb der be-
stimmten Frist nicht angemeldcten Ansprüche, ohne
Weiteres für präcludirt mnd ungültig erachtet werde»

würden. In so fern die Ansprüche selbst zwar an-
gemeldet, aber nicht mit den erforderlichen Beweis-
stücken belegt werden, hat das Oberprasidium eine,
nach den jedesmaligen Umstanden abzumessende Frist
zu bestimmen, binnen welcher die Justification nach,
träglich erfolgen muß. Nach Ablauf diestr Frist ist
mit der Praclusion zu verfahren. Die Prüsuug und
Feststellung der angemeldeten Ansprüche, nach den
von dem Staatsministerio m dem Bericht vom
gi. August vorigen Jahres in Antrag gebrachten und
von Mir bereits genehmigten Grundsätzen, geschieht
durch das Oberprasidium der Provinz Sachsen in
derselben Art und in denselben Formen, wie dieß
früherhin rücksichtlich der Verwattungsansprüche an
das vormalige Königreich Westphalen aus der Zeit
bis i. November iZlZ durch die Liquidations-Com-
mission zu Magdeburg geschehen ist, wobei Ich zu-
gleich bestimme: daß über die von dem Ober-Präsidio
zur Anerkennung nicht geeignet befundener Ansprüche
auf die Reclamation der Liquidation in letzter In-
stanz , durch die hiesige schiedsrichterliche Commission
in gleicher Art entschieden werde, wie dieß bei dem
französischen, dem westfälischen, dem bergischen und
warschauischen Liquidationsverfahren verordnet ist.
Baiern«
Das Regierungsblatt vom 29. April enthält ein
Cabinetsrescript zu Einführung der Kammerjun-
kerstellen am königlich baierischen Hofe. Ferner eine
königliche Verordnung zu Constituirung eines Credit-
vereins; die Wahlen des Centraldirectoriums und
der Kreisdircctorien sollen am 16. Mai beginnen und
sämmtliche Direktorien am i. Juni d. I. "in Tätig-
keit treten. Zum Sitz des Centraldirectoriums ist
vor der Hand München und für Kreisdirectoricn die
Kreis-Hauptstädte bestimmt.
Schweiz.
Ungeachtet der rauhen Witterung war Vie dießjäh-
rige Versammlung der „helvetischen Gesellschaft" den
 
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