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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 11.1968

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Nr. 3
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Burandt, Rudolf: Die lateinischen Schulautoren: zum Aufsatz von Prof. W. Ludwig, Frankfurt, abgedruckt im Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes vom Februar 1968, S. 1ff
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Studienbedingungen in den Alten Sprachen Universität Freiburg i.B.
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https://doi.org/10.11588/diglit.33078#0049

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Der Schule zu helfen wären eigentlich die Lehrer die Berufensten. Sie haben das
bisher nur weitgehend versäumt, weil sie sich nicht umdie „große Theorie“ gekümmert,
ihren Unterricht unreflektiert gegeben haben, zu wenig „kritische Schule" gewesen
sind. Praktisch in allen Fächern verfährt man nach Gutdiinken oder den Rezepten der
Vorväter, fehlt es an einigermaßen gesicherten Untersuchungen iiber die besonderen
Stärken und Schwächen des jeweiligen Fachs wie auch des einzelnen Unterrichtsgegen-
standes, seiner Methoden usw. Hier Wandel zu schaffen ist dringendes Gebot der Stunde,
auch und gerade fiir den Lateinunterricht. Unterlassen wir dergleichen oder überlassen
wir es anderen, kann es sehr schnell zu spät für uns sein.

Wenn die Ausführungen von Prof. Ludwig uns zu solcher Selbstbestimmung und
Selbsthilfe aufrufen, haben sie ihren Zweck erfüllt. R. Burandt, Hannover

Anm. d. Red.: Nach unseren Informationen ist Prof. Ludwig vom Landesverband
H e s s e n zu einer Diskussion seiner Ansichten bereits eingelagen worden. K.

Studienbedingungen in den Alten Sprachen
Universität Freiburg n B.

(Forts. Heft 4, Nov. 1967)

Zulassungsbedingungen für die Obungen des Seminars für Klassische Philologie
(gültig ab Wintersemester 1967/68 bis zur endgültigen Einführung einer Zwischenprtifung)

1. Die unterste Stufe stellt das Proseminar dar. Die Zulassung erfolgt, getrennt für
Griechisch und Latein, nach Bestehen einer in Freiburg abgelegten Aufnahmeklausur
(Übersetzung aus dem Griechischen bzw Lateinischen), die zweimal im Jahr jeweils in
der letzten Ferienwoche abgehalten wird 1.

Von auswärts kommende Studenten sind von der Proseminarklausur befreit, wenn
sie an einer anderen Universität bereits eine für die Aufnahme in das Proseminar
oder eine höhere Seminarstufe erforderliche Obersetzungsdauer bestanden haben.
Der Nachweis darüber muß erbracht werden.

Mit dem Besuch des Proseminars ist die Teilnahme an den entsprechenden Stilübungen
gekoppelt.

2. Denjenigen, die nicht in das Proseminar aufgenommen worden sind, wird dringend
geraten, die V'orsemesterkurse zu besuchen (in Griechisch und Latein jeweils 4 Wochen-
stunden Grammatik und 4 Wochenstunden Lektüre).

3. Für die Zulassung zum Staatsexamen ist der Besuch des Hauptseminars (an anderen
Universitäten auch Mittel- oder Oberseminar genannt) erforderlich. Die Aufnahme
in das Hauptseminar, getrennt für Griechisch und Latein, ist an die erfolgreiche Ab-
solvierung des Proseminars und das Bestehen einer in Freiburg abgelegten Aufnahme-
prüfung geknüpft, die zweimal im Jahr jeweils in der letzten Ferienwoche stattfindet.
Fiir diese Aufnahmeprüfung ist eine mündliche oder schriftliche Anmeldung bis spätestens

1 Die genauen Termine der Klausuren und Prüfungen innerhalb der letzten Ferienwoche
werden durch Anschlag rechtzeitig bekanntgegeben. Nachholtermine werden grund-
sätzlich nicht angesetzt.

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