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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 11.1968

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Nr. 4
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Hansen, Kay: Otto Walter †
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Stellungnahme zur geplanten Änderung der hessischen Schulgesetze
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https://doi.org/10.11588/diglit.33078#0059

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Otto Walter f

Was Eingeweihte fürchten mußten, als wir im Juniheft des 60. Geburtstages
gedachten, ist schon bald danach eingetreten. Am 7. Juli 1968 ist Dr. Otto Walter
seiner tückischen Krankheit erlegen.

Tiefbewegt, aber dankbar, nimmt der DAV von seinem langjährigen Bundes-
vorsitzenden Abschied. Wir wollen unsere Arbeit in seinem Sinne fortsetzen.

Im Namen des Vorstandes und der Mitglieder des DAV

Kay H a n s e n

Stellungnahme zur geplanten Änderung der hessischen
Schulgesetze

Entnommen dem Mitteilungsblatt des Landesverbandes Hessen im DAV

1968/3 Sept.

Der nützliche Versuch, mit Hilfe der Förderstufe in bestimmten Gebieten und
Schichten der Bevölkerung neue Bildungsreserven zu erschließen und die Ent-
scheidung über weiterführende Bildungswege zu erleichtern, ist zu begrüßen und
sollte in einem zweckmäßigen Rahmen weitergeführt werden. Es steht jedoch zu
befürchten, daß die Einführung der obligatorischen Förderstufe eine Beeinträch-
tigung der freien Wahl des beabsichtigten Bildungsweges für diejenigen Eltern
darstellt, die ihre Kinder bei erkennbarer Eignung in eigener Entscheidung in
die 5. Klasse eines Normal-Gymnasiums schicken wollen; hier sind vor allem
die Eltern betroffen, die den Bildungsgang ihrer Kinder mit der Anfangssprache
Latein zu beginnen wünschen und sie daher auf ein altsprachliches Gymnasium
zu schicken gewillt sind.

Diese altsprachliche Schulform, mit ihrem neunjährigen Bildungsweg und den
Hauptsprachen Latein und Griechisch, hat sich in den letzten Jahren einen stabi-
len Nachwuchs-Stamm bewahrt, was sich im Ansteigen der Sextanerzahlen an
altsprachlichen Gymnasien von 1025 im Jahre 1960 auf 1341 Schüler im Jahre
1967, also an einer Steigerung von rund 30%, nachweisen läßt. Hinzu kommt
die Tatsache, daß erst kürzlich in der Neufassung der hessischen Bildungspläne
(Erlaß vom 20. 6. 1967) Latein als Anfangssprache auch an den neusprachlichen
und math.-naturwissenschaftlichen Gymnasien zugelassen worden ist; diese Rege-
lung muß unter Gesichtspunkten der Verbreitung des Bildungsangebotes und der
Durchlässigkeit der Gymnasialtypen sehr begrüßt werden. Die Forderung ist
daher berechtigt, den Befürwortern der altsprachlichen Bildung den angemesse-
nen Schutz eines Minderheiten-Rechts zuzubilligen durch folgende Maßnahmen:

1. öffnung des direkten Zugangs zur 5. Klasse der altsprachlichen Gymna-
sien oder Gymnasialzweige für die Kinder derjenigen Eltern, die diese Schul-
form bevorzugen (vorhandene Eignung der Kinder vorausgesetzt);

DAV-Mitteilungsblatt 1968/4

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