übergehender Kürzung. Die Kurzschuljahre werden, was den gymnasialen Ausbildungs-
weg betrifft, 1972 für Griechisch und 1976 für Latein überwunden sein, die übrigen
Kürzungen bleiben.
Schließlich hat die Stundentafel vom 20. 9. 66, obwohl der Griechischunterricht erst
in Klasse 9 (0 III) einsetzt, eine Unterscheidung der altsprachlichen von der neusprach-
lichen Klasse 8 (U III) vorgeschrieben (altspr. 6 Stunden, neuspr. 5 St. Latein), die an
mehrzügigen alt- und neusprachlichen Gymnasien so unpraktisch ist, daß man lieber
alle Klassen 8 gemischt mit 5 St. Latein führt. Für die Altsprachler bedeutet das den
Verlust einer weiteren Jahreswochenstunde (Die für diesen Fall zutreffenden Zahlen
sind unten in Klammern gesetzt).
Wir stellen nun die Gesamtstundenzahlen zusammen, die diejenigen Abiturienten
in Griechisch erhalten haben, die ihre Reifeprüfung Ostern 1966 abgelegt haben,
bis hin zu denen, die sie im Sommer 1972 ablegen. Die Zahl der Unterrichtswochen
(Multiplikator) ist für diese Rechnung angesetzt
im Normalschuljahr mit 35 (13. Klasse: 29),
im Kurzschuljahr 1966 mit 19 (13. Klasse: 15),
im Kurzschuljahr 1967 mit 24 (13. Klasse: 21).
Reifeprüfung:
Ost. 1966
H. 1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
Stundenzahl:
1160
1090
1045
1043
1062
1062
1086
1049
Die Tiefpunkte 1967 und 1968 sind eine Folge der Kurzschuljahre, der Tiefpunkt
1972, der von da an Dauerzustand wird, ist eine Folge der Kürzung des Griechischunter-
richts. Man kann das Ergebnis so zusammenfassen, daß dann mit 111 Stunden der
Unterricht gegenüber der Zeit bis Ostern 1966 um etwa ein halbes Jahr gekürzt ist.
Die Berechnung für das Fach Lateinisch muß, weil der Kursus 9 Jahre dauert, die
Zeit bis zur Reifeprüfung 1976 berücksichtigen. Im übrigen beruht sie auf denselben
Voraussetzungen wie die Berechnung für Griechisch.
Reifepr.:
| Ost. 1966
H. 1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
Stunden:
| 1586
1530
1490
1478
1478
1443
1427
1416
(1381)
1384
(1349)
1362
(1327)
1474
(1439)
1551
(,1516)
Hier erfolgt ein schrittweiser Rückgang, der den tiefsten Punkt im Jahre 1974 erreicht.
Die Abiturienten dieses Jahres werden also 224 (259) Lateinstunden oder, summarisch
gesprochen, eineinhalb Jahren weniger Lateinunterricht erhalten haben als die Abiturien-
ten von Ostern 1966.
Die bleibende Kürzung (ab 1976) ist dagegen geringer als im Griechischunterricht;
sie beträgt 35 (70) Stunden gegenüber der Zeit bis Ostern 1966.
Wie wird die Zeit bis 1974 überbrückt? Wie soll der verbindliche Lektürekanon der
Luchtlinien erfüllt werden? Wie sollen die Anforderungen der sechs kommenden Reife-
prüfungen aussehen? Vielleicht werden wir bis 1974 den Beweis erbracht haben, daß das
Bildungsziel des Lateinunterrichtes am altsprachlichen Gymnasium auch bei einer Kür-
zung um eineinhalb Schuljahre erreicht werden kann.
Die alten Sprachen nehmen keine Sonderstellung ein (abgesehen von der Umstellung
des Griechischunterrichts auf 5 Jahre). Man kann leicht entsprechende Bere'chnungen
flir andere Fächer anstellen.
Oberg, Mülheim an der Ruhr
11
weg betrifft, 1972 für Griechisch und 1976 für Latein überwunden sein, die übrigen
Kürzungen bleiben.
Schließlich hat die Stundentafel vom 20. 9. 66, obwohl der Griechischunterricht erst
in Klasse 9 (0 III) einsetzt, eine Unterscheidung der altsprachlichen von der neusprach-
lichen Klasse 8 (U III) vorgeschrieben (altspr. 6 Stunden, neuspr. 5 St. Latein), die an
mehrzügigen alt- und neusprachlichen Gymnasien so unpraktisch ist, daß man lieber
alle Klassen 8 gemischt mit 5 St. Latein führt. Für die Altsprachler bedeutet das den
Verlust einer weiteren Jahreswochenstunde (Die für diesen Fall zutreffenden Zahlen
sind unten in Klammern gesetzt).
Wir stellen nun die Gesamtstundenzahlen zusammen, die diejenigen Abiturienten
in Griechisch erhalten haben, die ihre Reifeprüfung Ostern 1966 abgelegt haben,
bis hin zu denen, die sie im Sommer 1972 ablegen. Die Zahl der Unterrichtswochen
(Multiplikator) ist für diese Rechnung angesetzt
im Normalschuljahr mit 35 (13. Klasse: 29),
im Kurzschuljahr 1966 mit 19 (13. Klasse: 15),
im Kurzschuljahr 1967 mit 24 (13. Klasse: 21).
Reifeprüfung:
Ost. 1966
H. 1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
Stundenzahl:
1160
1090
1045
1043
1062
1062
1086
1049
Die Tiefpunkte 1967 und 1968 sind eine Folge der Kurzschuljahre, der Tiefpunkt
1972, der von da an Dauerzustand wird, ist eine Folge der Kürzung des Griechischunter-
richts. Man kann das Ergebnis so zusammenfassen, daß dann mit 111 Stunden der
Unterricht gegenüber der Zeit bis Ostern 1966 um etwa ein halbes Jahr gekürzt ist.
Die Berechnung für das Fach Lateinisch muß, weil der Kursus 9 Jahre dauert, die
Zeit bis zur Reifeprüfung 1976 berücksichtigen. Im übrigen beruht sie auf denselben
Voraussetzungen wie die Berechnung für Griechisch.
Reifepr.:
| Ost. 1966
H. 1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
Stunden:
| 1586
1530
1490
1478
1478
1443
1427
1416
(1381)
1384
(1349)
1362
(1327)
1474
(1439)
1551
(,1516)
Hier erfolgt ein schrittweiser Rückgang, der den tiefsten Punkt im Jahre 1974 erreicht.
Die Abiturienten dieses Jahres werden also 224 (259) Lateinstunden oder, summarisch
gesprochen, eineinhalb Jahren weniger Lateinunterricht erhalten haben als die Abiturien-
ten von Ostern 1966.
Die bleibende Kürzung (ab 1976) ist dagegen geringer als im Griechischunterricht;
sie beträgt 35 (70) Stunden gegenüber der Zeit bis Ostern 1966.
Wie wird die Zeit bis 1974 überbrückt? Wie soll der verbindliche Lektürekanon der
Luchtlinien erfüllt werden? Wie sollen die Anforderungen der sechs kommenden Reife-
prüfungen aussehen? Vielleicht werden wir bis 1974 den Beweis erbracht haben, daß das
Bildungsziel des Lateinunterrichtes am altsprachlichen Gymnasium auch bei einer Kür-
zung um eineinhalb Schuljahre erreicht werden kann.
Die alten Sprachen nehmen keine Sonderstellung ein (abgesehen von der Umstellung
des Griechischunterrichts auf 5 Jahre). Man kann leicht entsprechende Bere'chnungen
flir andere Fächer anstellen.
Oberg, Mülheim an der Ruhr
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